Markus Söder beim CSU-Parteitag in Nürnberg
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Markus Söder beim CSU-Parteitag in Nürnberg

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Bundestagswahl: Was, wenn die CSU unter fünf Prozent bleibt?

Manche behaupten, die CSU würde aus dem Bundestag fliegen, wenn sie bundesweit unter fünf Prozent bleibt. Das stimmt nicht. Der #Faktenfuchs überprüft laufend Gerüchte und Falschmeldungen rund um die Bundestagswahl.

Am 26. September 2021 wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Sicherheitsbehörden bereiten sich schon jetzt darauf vor, dass Desinformation die Bundestagswahl gefährden könnte. Die Befürchtung: Mittels Falschbehauptungen könnte versucht werden, den Ausgang der Wahl zu beeinflussen. Hier sammelt der #Faktenfuchs die Gerüchte und Behauptungen zur Bundestagswahl 2021 und klärt, was dran ist.

Was passiert, wenn die CSU an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert?

Angesichts der schwachen Umfragewerte, welche die CSU in Bayern einfährt, fragen sich einige Menschen in den sozialen Netzwerken, was passiert, wenn die CSU auf ganz Deutschland bezogen weniger als fünf Prozent der Stimmen bekommt.

Die als Fünf-Prozent-Hürde bekannte Sperrklausel besagt, dass nur Parteien mit mindestens fünf Prozent Zweitstimmenanteil in den Bundestag einziehen.

Bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 wählten 38,8 Prozent der bayerischen Wähler die CSU. Auf Bundesebene gerechnet kam die CSU damit auf 6,2 Prozent. Laut dem BR-BayernTrend von Anfang September liegt die Partei momentan bei 28 Prozent der bayerischen Stimmen. Dass es bei der kommenden Bundestagswahl deutschlandweit also unter fünf Prozent werden könnten, ist nicht ausgeschlossen.

Würde das bedeuten, dass die CSU dann nicht in den Bundestag einzieht, wie einige behaupten? Nein. Das liegt an der sogenannten Grundmandatsklausel, die in Paragraf 6, Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes verankert ist.

Dort steht, dass bei der Sitzverteilung im Bundestag jene Parteien berücksichtigt werden, “die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.”

Das bedeutet: Auch wenn eine Partei unter fünf Prozent der Stimmen bekommt, zieht sie in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate erlangen kann. Das wird allen Vorhersagen zufolge bei der CSU der Fall sein, 2017 gewann sie in Bayern alle 46 Direktmandate. Sie würde somit auch bei unter fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einziehen.

Auch Die Linke könnte aufgrund der Grundmandatsklausel in den Bundestag einziehen, sollte sie die Fünf-Prozent-Hürde verpassen. Bei der Bundestagswahl 2017 erlangte die Partei fünf Direktmandate.

Studie: Zu Baerbock verbreiten sich die meisten Falschmeldungen (7. September)

Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, ist von allen Politikerinnen und Politikern in Deutschland am häufigsten Ziel von Desinformation. Das geht aus einer Analyse der Organisation Avaaz hervor, die nach eigenen Angaben in einem Zeitraum von acht Monaten über 800 Faktenchecks von Correctiv, DPA und AFP untersucht hat.

Die Experten bei Avaaz identifizierten die Top 10 Politikerinnen und Politiker in Deutschland, die häufig Ziel von Desinformation sind. Von der Desinformation, die analysiert wurde, betraf 25 Prozent davon Baerbock - sie lag damit mit großem Abstand auf Platz 1. Baerbock liegt damit vor anderen Politikern wie Angela Merkel mit 13 Prozent (Platz 2) und Armin Laschet mit 10 Prozent der Fake News (Platz 3).

Politikerinnen sind tendenziell besonders stark von Desinformation und Hass im Netz betroffen, wie der #Faktenfuchs recherchierte. Auf Baerbock zum Beispiel treffen verschiedene Kriterien zu, die es wahrscheinlicher machen, dass sie Ziel von Hass und Desinformation wird - unter anderem dass sie eine jüngere Frau ist und sich für Themen wie Emanzipation und Klimaschutz einsetzt.

Vergleicht man nur die Anzahl der Falschmeldungen zu den drei Kanzlerkandidaten, entfallen auf Baerbock sogar gut 70 Prozent der Falschmeldungen. Falschmeldungen zu Laschet machten knapp 30 Prozent aus. Zu Olaf Scholz kursierten demnach praktisch keine Falschmeldungen.

Generell sind die Grünen am häufigsten Ziel von Falschmeldungen (46 Prozent). CDU/CSU folgt mit 32 Prozent. 19 Prozent der Desinformation zielt auf Politiker der SPD.

BR als Positiv-Beispiel im Umgang mit Falschmeldungen

In der Studie analysierte Avaaz auch, wie Medien die Desinformations-Narrative weiterverbreiten. Laut einer von der Organisation in Auftrag gegebenen Studie von YouGov haben 56 Prozent der Befragten bereits Falschinformationen über Annalena Baerbock gesehen - am häufigsten im Fernsehen oder in Mainstream-Medien. Facebook folgt erst auf Platz 3.

Kritisiert wird die Berichterstattung über die Falschmeldungen zu Baerbock, in der nicht klar wird, dass es sich um Desinformation handelt. Das sei zum Beispiel bei den “Stuttgarter Nachrichten” und bei Artikel von “Der Westen” der Fall gewesen.

Als Positiv-Beispiel stellen die Autoren dagegen die Inhalte des Bayerischen Rundfunks - und auch des #Faktenfuchs - heraus. Bei der Berichterstattung des BR werde bereits in der Überschrift oder im Untertitel klar, dass es sich um Desinformations-Narrative handele.

Der #Faktenfuchs hat schon verschiedene Falschnarrative zu Baerbock richtig gestellt. Unter anderem kursierte ein frei erfundenes Zitat von Baerbock, mit dem ihr unterstellt wurde, aus Klimagründen ein Ende der Haustierhaltung zu fordern. Welche weiteren Fake-Zitate sich zu Baerbock im Netz verbreiten können Sie lesen, wenn Sie in diesem Ticker bis zum Eintrag vom 14. Mai scrollen.

Wo dürfen Parteien ihre Wahlplakate anbringen? (26. August)

Wo Parteien Wahlwerbung anbringen dürfen ist - ähnlich wie der Zeitpunkt, ab dem die Plakate aufgehängt werden dürfen (mehr dazu im Eintrag vom 6. Juni) - von Ort zu Ort unterschiedlich. Es gibt keine bundesweiten Regelungen dazu, sondern es ist Sache der Gemeinde, Flächen für die Wahlwerbung freizugeben. Die Gemeinden informieren die Parteien vorab darüber, wo plakatiert werden darf und wo nicht.

In Würzburg sorgt ein unrechtmäßig angebrachtes Wahlplakat der AfD aktuell für Diskussionen - denn die Partei hatte das Plakat direkt unterhalb des Hinweisschildes zum DenkOrt Deportationen am Würzburger Bahnhof angebracht. Der DenkOrt Deportationen ist ein Denkmal, mit dem seit dem Jahr 2020 an die Holocaust-Opfer aus Mainfranken und ihre Deportation in die Vernichtungslager der Nazis erinnert wird.

Aufgefallen war das Plakat am Mittwochnachmittag, am Abend wurde es dann von der Stadt entfernt. Grund für die Entfernung war, dass auf privaten Flächen und Denkmälern in Würzburg keine Wahlplakate aufgehängt werden dürfen, sagte der Pressesprecher der Stadt, Georg Wagenbrenner, dem BR.

Von der AfD hieß es zu dem Vorfall, dass das Plakat nicht absichtlich und extra an einem Hinweisschild zu den Deportationen aufgehängt worden sei. “Das war wohl einfach ein Versehen”, teilte der AfD-Kreisverband Würzburg auf BR-Anfrage mit.

Nicht nur in Würzburg darf an solchen Stellen keine Wahlwerbung aufgehängt werden. Die Stadt München beispielsweise schließt in ihrer Plakatierungsverordnung explizit Wahlwerbung auf allen Flächen des Platzes der Opfer des Nationalsozialismus aus. Gemäß Denkmalschutz sei das Anbringen von Plakaten außerdem an Denkmälern untersagt, teilt ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats München dem #Faktenfuchs auf eine E-Mailanfrage mit. In der Nähe von Denkmälern dürfe aber plakatiert werden.

In Rosenheim dürfen die Parteien Wahlplakate nur auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten Holzwerbewänden anbringen. Verstoße dagegen habe es im aktuellen Wahlkampf noch nicht gegeben, schreibt der Pressesprecher der Stadt Rosenheim auf eine Anfrage des #Faktenfuchs.

Manche Städte schließen in ihren Verordnungen sogar den gesamten Innenstadtbereich aus. Füssen macht das zum Beispiel so und hatte bisher noch keine Probleme mit unrechtmäßig aufgehängten Plakaten der Parteien, wie Andreas Rösel, der Leiter des Standesamtes in Füssen dem #Faktenfuchs telefonisch sagt.

Eine Sache ist jedoch in allen Kommunen gleich: Die Wahlplakate dürfen keine Verkehrsschilder verdecken oder Autofahrer zu sehr ablenken, so steht es in der Straßenverkehrsordnung.

Falsches Laschet-Zitat kursiert auf Twitter (6. Juli)

Auf Twitter kursiert seit ein paar Tagen eine angebliche Zitattafel von Armin Laschet, dem Kanzlerkandidaten der Union. Neben dem Bild Laschets steht: "Wir müssen besser darin werden den jungen Menschen zu erklären warum das mit dem Klimaschutz nicht so schnell geht". Diesen Satz hat Armin Laschet so jedoch nicht gesagt.

Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer verbreitete die Aussage 2019 nach einer "Anne Will"-Sendung, in der Laschet zu Gast war, über Twitter. Durch die Anführungsstriche wirkt es, als gebe Neubauer ein wörtliches Zitat des CDU-Politikers wieder. Armin Laschet sprach in der Sendung tatsächlich über "junge Leute", die in Bezug auf die Reduzierung von CO2-Emissionen "ungeduldig" seien und darüber, dass es seiner Partei besser gelingen müsse, zu erklären, dass die Industrie ihre "Zeit braucht, diesen Umstieg zu machen". Die von Neubauer als Zitat verbreitete Aussage tätigte Laschet aber nicht. Auch Medien griffen das falsche Zitat von Laschet immer wieder auf.

Müssen Zeitungen bei der Wahlwerbung, die sie veröffentlichen auf Ausgewogenheit achten? (8. Juni)

Die AfD inserierte Ende Mai in verschiedenen Zeitungen Wahlwerbung mit dem Slogan “Freie Wahl statt Impfflicht”. Die Anzeige erschien unter anderem in der Mittelbayerischen Zeitung (31. Mai) und dem Münchner Merkur (27. Mai). Insbesondere in der Mittelbayerischen Zeitung sorgte die Anzeige für Kritik von Leserinnen und Lesern: In der Anzeige werde suggeriert, es gäbe eine Corona-Impfpflicht, was nicht der Fall ist.

Die Mittelbayerische Zeitung äußerte sich daraufhin und gab zu, dass die Anzeige aufgrund einer Kommunikationspanne nicht der Geschäftsleitung vorgelegt wurde, die diese aus inhaltlichen Gründen nicht veröffentlichen hätte lassen.

Bei jeder Zeitung wird jedoch anders mit solchen Wahlanzeigen umgegangen. Beim Münchner Merkur wurde die Anzeige etwa bewusst angenommen, weil sie nicht gegen die inhaltlichen Kriterien verstoße, die beim Münchner Merkur für solche Anzeigen definiert hat. Das teilte die Zeitung auf Anfrage des #Faktenfuchs mit. Danach behält sich die Zeitung vor, volksverhetzende oder radikale Inhalte nicht zu veröffentlichen. In der Augsburger Allgemeinen ist die Anzeige dagegen nicht erschienen. Die Zeitung veröffentliche derzeit aus grundsätzlichen Überlegungen überhaupt keine Wahlwerbung der AfD, sagte ein Sprecher der Augsburger Allgemeinen dem #Faktenfuchs.

Anders als der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist die Presse nicht dazu verpflichtet, den Parteien Zeit bzw. Platz für Wahlwerbung einzuräumen. Inhaltlich behalten sich die Anzeigenabteilungen der jeweiligen Verlage immer das Recht vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen. Im Rundfunk dürfen nur die Wahlwerbespots abgelehnt werden, die gegen das Strafrecht verstoßen.

Im Medienstaatsvertrag ist außerdem klar geregelt, dass Parteien angemessene Zeit für Wahlwerbespots im Programm eingeräumt werden muss. Darüber hinaus ist der Rundfunk dazu verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln.

Für die Presse gilt dieser Grundsatz nicht. “Bezüglich der Wahlwerbung in Presseerzeugnissen bestehen in Deutschland keine besonderen presserechtlichen Regelungen”, heißt es in einer Zusammenfassung der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag. “Die Presse ist im Gegensatz zum Rundfunk gesetzlich nicht zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet.”

Dürfen Parteien schon jetzt Wahlplakate aufhängen? (8. Juni)

An Laternenmasten, entlang von Hauptstraßen oder auf Litfasssäulen werben Parteien vor der Bundestagswahl für Stimmen. In den Wochen vor der Wahl sind diese Plakate omnipräsent - doch auch jetzt kleben mancherorts schon die ersten Wahlplakate. Ein Twitter-User in Schwabach fragte deshalb: “Ich dachte immer, man darf nur eine gewisse Zeit vor einer Wahl Plakate aufhängen … in Wolkersdorf hängen an der Hauptstraße aber bereits welche … das kommt mir schon arg früh vor!”

Die Stadt Schwabach reagierte darauf und erklärte, dass Parteien sechs Wochen vor der Wahl kostenlos eine bestimmte Anzahl an Plakaten anbringen dürften - in der Zeit davor falle dafür eine Gebühr an.

Wann dürfen Parteien anfangen, ihre Wahlplakate anzubringen? Bundesweit ist das gesetzlich nicht geregelt, die Gemeinden sind dafür zuständig. Die Regelungen sind also von Ort zu Ort unterschiedlich. Der #Faktenfuchs hat stichprobenartig verschiedene bayerische Städte kontaktiert. Jede der Kommunen regelt die Wahlwerbung unterschiedlich.

In Regensburg zum Beispiel dürfen Parteien schon sechs Monate vor der Wahl damit beginnen, ihre Wahlplakate aufzuhängen - Miete für Plakatflächen müssen die Parteien nicht zahlen. In München dürfen Parteien Wahlplakate ab drei Monaten vor der Wahl anbringen, hier fallen aber Kosten für die Plakatflächen an.

Anders ist es in Weiden in der Oberpfalz: Dort ist das Anbringen von Wahlplakaten ausdrücklich erst sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin erlaubt, zahlen müssen die Parteien für die Genehmigung nichts. Ähnlich wird das auch in Deggendorf geregelt.

In Bamberg gilt die Vier-Wochen-Regel: In diesem Zeitraum ist keine Genehmigung der Plakatwerbung erforderlich und Parteien müssen für die Wahlplakate nichts zahlen - wollen sie außerhalb dieses Zeitraums plakatieren, fällt eine Gebühr an. Die Stadt Schweinfurt erlaubt Wahlplakate ab dem 47. Tag vor der Wahl - in diesem Jahr also ab dem 10. August 2021. “Ein vorheriges Aufhängen ist nicht erlaubt”, schreibt eine Sprecherin dem #Faktenfuchs.

Übrigens: Auch für Veranstaltungshinweise von Parteien gibt es in bayerischen Städten unterschiedliche Regelungen. In Regensburg gilt ein Veranstaltungshinweis, wenn eine Wahl ansteht, als Wahlplakat. Die Stadt München regelt das anders: Parteien oder Bündnisse dürfen generell ab sechs Wochen vor einer Veranstaltung dafür werben, egal, ob nun eine Wahl ansteht oder nicht. In Schweinfurt dürfen Parteien drei Wochen vor dem Ereignis dafür werben.

Hat Baerbock die Zitteranfälle von Bundeskanzlerin Merkel auf den Klimawandel geschoben? (28. Mai)

In Youtube-Videos und auf Twitter taucht aktuell wieder die Behauptung auf, die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock habe 2019 gesagt, die Zitteranfälle von Bundeskanzlerin Angela Merkel seien Folge des Klimawandels. Das stimmt, Baerbock bezog sich auf die gesundheitlichen Auswirkungen hoher Temperaturen.

Im Sommer 2019 erlitt Merkel innerhalb von drei Wochen drei Zitteranfälle, wie damals unter anderem die Tagesschau berichtete. In der Bundespressekonferenz zog daraufhin die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock einen Zusammenhang zwischen dem Gesundheitszustand der Kanzlerin und dem besonders heißen Wetter und sagte: “Auch bei der Bundeskanzlerin wird deutlich, dass dieser Klimasommer gesundheitliche Auswirkungen hat. Und ich war gerade selber im Irak und da waren es 48 Grad. Wenn man sich einmal vorstellt, wir haben 48 Grad in deutschen Städten und nicht wie dort im Irak überall Klimaanlagen - in unseren Büros sind die nämlich nicht da. Dann wird unsere ganze Arbeits- und Wirtschaftsweise komplett bei allen anders sein. Und dann wird jeder, wenn er eine Stunde in dieser prallen Sonne steht, zitterig werden.” Der Spiegel titelte: “Baerbock erklärt Kanzlerin zum Klimaopfer”.

Baerbock äußerte sich später auf Twitter und schrieb, sie habe sich bei der Kanzlerin für ihre Äußerung entschuldigt.

Was qualifiziert Karl Lauterbach als Corona-Experten? (15. Mai)

Karl Lauterbach ist eine der prominentesten Stimmen in der Corona-Pandemie - und mit seinen Prognosen lag er in der Vergangenheit oft richtig.. Trotzdem zweifeln manche an Lauterbachs Qualifikation. Doch Lauterbach ist nicht nur Politiker, sondern auch Epidemiologe.

Lauterbach hat in Deutschland und in den USA studiert. An der Harvard University absolvierte er den Master in Public Health mit den Schwerpunkten Epidemiologie sowie Public Health und Management. Später promovierte er auf diesem Gebiet. (Eine Erklärung, worum es sich bei Public Health handelt, bietet diese Studiengangserklärung der Ludwig-Maximilians-Universität München.)

Seit 1998 leitet Lauterbach das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln. Seit 2005 ist Lauterbach beurlaubt, um seiner Mandatsausübung als Bundestagsabgeordneter nachzukommen. Epidemiologen beschäftigen sich mit der Entstehung, Verbreitung, Bekämpfung sowie den sozialen Folgen von Epidemien und Massenerkrankungen.

Wie mit Fake-Zitaten versucht wird, die Grünen-Chefin Annalena Baerbock zu diskreditieren. (14. Mai)

Die Strategie ist nicht neu: Ein angebliches Zitat von Annalena Baerbock wird in sozialen Netzwerken und privaten Messengerdiensten geteilt, daneben ein Bild der Grünen-Politikerin.

Bereits Ende April kursierte ein sogenanntes Sharepic mit der Behauptung, Annalena Baerbock wolle die Haustierhaltung abschaffen, weil diese dem Klima schade. Es gibt keine Belege dafür, dass Baerbock das gesagt hat. Die Pressesprecherin der Grünen, Nikola Kabel, schrieb auf Anfrage des #Faktenfuchs, das Zitat sei "schlicht frei erfunden".

Nun verbreitet sich ein weiteres Fake-Zitat, das Baerbock zugeschrieben wird. Darin wird behauptet, sie wolle die Witwenrente abschaffen, um die so eingesparten Mittel in die Integration von Geflüchteten zu investieren. Auch dieses Zitat ist erfunden, wie Pressesprecherin Nikola Kabel auf Twitter mitteilt.

Im Wahlprogrammentwurf der Grünen gibt es unter den Stichworten "Haustier", "Witwenrente" oder “Hinterbliebenenrente” keinen einzigen Eintrag und auch die Suche über Suchmaschinen führt in beiden Fällen zu keinem Ergebnis, wie auch andere Faktenchecker von Correctiv oder der dpa recherchierten.

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