Portraits von Katrin Ebner-Steiner (AfD) und Hubert Aiwanger (Freie Wähler) auf einer Grafik dargestellt.
Bildrechte: BR/ Julius Kolb, Grafik: BR

Katrin Ebner-Steiner (AfD) und Hubert Aiwanger (Freie Wähler) äußerten sich unter anderem zu Inklusion, Abwanderung und AKW-Aus.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

#Faktenfuchs: Wahlarenen mit Aiwanger und Ebner-Steiner im Check

In den Wochen vor der bayerischen Landtagswahl stellen sich die Spitzenkandidaten den Fragen des Publikums. Nun waren Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Katrin Ebner-Steiner (AfD) in den BR24 Wahlarenen. Ihre Aussagen im Faktencheck.

Über dieses Thema berichtet: BR-Wahlarena am .

Hinweis: Wir haben die Behauptungen wie bei allen Themen, die wir überprüfen nach drei Kriterien ausgewählt: Verbreitung, Relevanz und Überprüfbarkeit. Es spielt keine Rolle für die Veröffentlichung, ob die Behauptung richtig oder falsch ist oder wer die Behauptung geäußert hat.

  • Hier können Sie den Faktencheck zu den BR24 Wahlarenen mit Markus Söder (CSU) und Ludwig Hartmann (Grüne) nachlesen.

Die BR24 Wahlarena mit Hubert Aiwanger können Sie hier in der Mediathek anschauen.

Die BR24 Wahlarena mit Kathrin Ebner-Steiner können Sie hier in der Mediathek anschauen.

Abwanderung von Akademikern und Ärzten

Die Behauptung:

Hubert Aiwanger, Freie Wähler: "Wir wollen, dass die jungen Leute wieder in Deutschland bleiben. Derzeit haben wir ja das Phänomen, dass viele Studierende nach dem Studium dann Deutschland verlassen, weil sie sagen, die Steuern sind zu hoch, die Bürokratie ist zu viel (…) Die Ärzte sind nach meiner Wahrnehmung eher zu wenige und da gilt dasselbe, was ich vorher zu Ihrem jungen Kollegen gesagt habe (…) Zu viele junge Ärzte verlassen Deutschland. Also Zahnärzte nach England, Zahnärzte in die Schweiz, nach Österreich und so weiter. Also wir müssen die Ärzte wieder in Deutschland lassen."

Der Kontext:

Ein Student aus dem Publikum fragt Aiwanger: "Was können Sie für junge Menschen wie mich und meine Freunde und Studenten bieten?" Daraufhin stellt Aiwanger die Behauptung auf, dass viele Studierende Deutschland aus bestimmten Gründen verließen. Eine Frau aus dem Publikum richtet wenig später die Frage an Aiwanger, was er gegen Ärztemangel unternehmen wolle. In Aiwangers Antwort ist die Behauptung mit der Abwanderung junger Ärzte enthalten.

Richtig oder falsch?

Da Aiwangers Behauptung eine subjektive Einschätzung ist ("viele Studierende", "zu viele junge Ärzte"), ist es nicht möglich, sie abschließend zu verifizieren oder zu widerlegen. Wir liefern deswegen den Kontext zu den Abwanderungszahlen, damit sich die Leserinnen und Leser ein eigenes Bild machen können.

Die Fakten:

Da die meisten Studierenden in Deutschland, nämlich 85 Prozent, auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben (Stand 2022), beziehen sich alle folgenden Zahlen auf Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wanderten im Jahr 2022 knapp 270.000 Deutsche ins Ausland aus, es kamen aber auch Menschen zurück, so dass insgesamt eine Nettoabwanderung von 83.000 Personen entstand. Seit 2005 wanderten immer mehr Deutsche aus als ein. 2016 war die Nettoabwanderung am höchsten mit gut 135.000 Personen.

Von den Auswanderern besitzen 76 Prozent einen Hochschulabschluss (Stand 2019). Das fanden die Autoren einer repräsentativen Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und des Instituts für Soziologie der Universität Duisburg-Essen heraus. Für die Studie wurden 10.000 deutsche Auswanderer oder Rückkehrer befragt. Die Personen mit Hochschulabschluss waren damit unter den Auswanderern deutlich überrepräsentiert. In der Gesamtbevölkerung macht ihr Anteil nämlich nur 18,5 Prozent aus.

Hubert Aiwanger behauptete, dass hohe Steuern und Bürokratie in Deutschland die Akademiker zum Auswandern bringe. Diese Aussage ist schwierig zu be- oder widerlegen. Die Menschen, die Deutschland verließen, hätten meistens mehrere Gründe, sagte der Soziologe Marcel Erlinghagen bei der Vorstellung der erwähnten Studie: "Es liegt immer ein ganzes Motivbündel zugrunde, letztlich muss das Gesamtpaket stimmen. Innerhalb dessen spielen berufliche Gründe jedoch eine zentrale Rolle."

58 Prozent der Befragten gaben berufliche Gründe für ihre Entscheidung an, weitere 29 Prozent nannten den Beruf von Partnerin und Partner als Grund für die Auswanderung. Dass sie unzufrieden mit dem Leben in Deutschland seien, sagten 18 Prozent. "Es gehen nicht die Verbitterten oder Enttäuschten, sondern diejenigen, die schon in Deutschland erfolgreich waren und den nächsten Karriereschritt planen", sagte Erlinghagen dazu.

Ob die Menschen wegen der Steuern oder der Bürokratie aussiedelten, geht aus dieser Studie also nicht direkt hervor. Was sich aber sagen lässt: Die Auswanderer verdienten durchschnittlich mehr als in Deutschland. Der Nettoverdienst der Auswanderer stieg im Ausland im Schnitt um knapp 1.200 Euro an, zeigte die Studie – der Anstieg war bei Nicht-Akademikern genauso hoch wie bei Akademikern.

Eine dauerhafte Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften konnten die Studienautoren aber bei ihren Befragungsergebnissen nicht beobachten. Den sogenannten "brain drain" gebe es in Deutschland nicht, sagte der Politologe Andreas Ette vom BiB. Die Befunde deuteten eher auf eine "brain circulation" hin. Die Auswanderer blieben meist zeitlich befristet im Ausland und kehrten dann zurück. "Das heißt, die Hochqualifizierten kommen zurück – von einem dauerhaften Verlust können wir hier nicht sprechen", sagte Erlinghagen.

Zur Abwanderung junger Ärztinnen und Ärzte: Die Gesamtanzahl der berufstätigen Ärzte ist laut Statistik der Bundesärztekammer seit 2000 von knapp 300.000 auf gut 420.000 Personen gestiegen. Die Bundesärztekammer hat dem #Faktenfuchs auf Anfrage eine weitere Statistik zur Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten zugeschickt, die bis zum Jahr 2008 zurückreicht. In diesem Zeitraum wanderten pro Jahr zwischen gut 3.000 (Höchststand) und knapp 1.700 Mediziner (Tiefststand) aus. Im vergangenen Jahr waren es 2.290 Ärztinnen und Ärzte, die die Bundesrepublik verließen. Es gibt gleichzeitig auch Zuwanderung aus dem Ausland, seit dem Jahr 2000 stieg die Anzahl der berufstätigen ausländischen Ärzte in Deutschland von knapp 12.000 auf knapp 60.000 an.

Allerdings wird in dieser Statistik nicht erfasst, wie alt die Auswanderer sind oder welcher Fachrichtung sie angehören. Aiwangers Aussage zu den "zu vielen" jungen, abwandernden Ärzten lässt sich also nicht belegen. Womit der Wirtschaftsminister aber Recht hat: Viele gehen in die Schweiz und nach Österreich, fast die Hälfte der Gesamtzahl waren es im vergangenen Jahr (1.006 von 2.290 Personen).

Aus der jährlichen Statistik der Bundesärztekammer zu den in Deutschland beschäftigten Ärzten lässt sich herauslesen, dass der Anteil der jungen Ärztinnen und Ärzte relativ konstant bleibt. Der Anteil der Unter-35-Jährigen an der gesamten Ärzteschaft betrug im Jahr 2000 18,8 Prozent. Dann sank der Wert bis 2005 auf den niedrigsten Stand in diesem Jahrtausend, nämlich 15,4 Prozent. Dann stieg der Wert wieder und bewegt sich seit knapp zehn Jahren meist zwischen 18 und 19 Prozent. Im Jahr 2022 waren wieder 18,8 Prozent der Ärztinnen und Ärzte jünger als 35 Jahre. Wie sich diese junge Ärzteschaft zusammensetzt, wer davon wo ausgebildet ist, zu- oder abgewandert ist, das lässt sich aber schlicht nicht sagen.

Die Bundesärztekammer betont generell in einer Stellungnahme zur Statistik, dass sie eine "beunruhigende Entwicklung" sehe. Sie benennt die demografische Entwicklung als hauptsächliche Ursache. Die Zahl der neu zugelassenen deutschen Ärzte sei in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich gesunken. Außerdem seien fast die Hälfte aller Ärztinnen und Ärzte älter als 50 Jahre.

Mindestlohnarbeiter oder Bürgergeldempfänger: Wer hat unter dem Strich mehr?

Die Behauptung:

Hubert Aiwanger, Freie Wähler: "Und genauso haben wir ja das Problem, dass der Mindestlohnempfänger mit 12 Euro in der Stunde und 40 Wochenstunden in etwa 2.000 Euro im Monat verdient. 400 Euro Sozialabgaben weg, 150 Euro Steuern weg, da hat er 1.450. Der Bürgergeldempfänger Wohnung und Heizung gratis plus jetzt dann 560 Euro, da hat der Bürgergeldempfänger mehr wie der Mindestlohnempfänger."

Der Kontext:

Aiwanger wurde gefragt, was er dagegen zu tun gedenke, dass Rentner, die noch arbeiten wollten, so stark besteuert würden. Aiwanger fordert daraufhin 2.000 Euro Zuverdienst steuerfrei. Dass ein Rentner aufgrund hoher Abgaben lieber nicht arbeiten würde, vergleicht Aiwanger daraufhin mit einem Bürgergeldempfänger: Für diesen würde es sich auch nicht lohnen, für den Mindestlohn zu arbeiten.

Richtig oder falsch?

Die Schlussfolgerung von Aiwanger trifft nicht zu. Die reinen Zahlen, die Aiwanger nennt, stimmen zwar, lassen aber wichtige Aspekte außen vor. Die pauschale Aussage, ein Bürgergeldempfänger hätte monatlich mehr Geld als ein Mindestlohnempfänger in Vollzeit, stimmt laut Berechnungen von Wirtschaftsinstituten nicht.

Die Fakten:

Die reinen Zahlen, die Aiwanger nennt, sind – grob gerundet – korrekt. Dass für einen Bürgergeldempfänger die Wohnungsmiete und Heizkosten übernommen werden, stimmt auch, aber nicht uneingeschränkt. Laut Bundesagentur für Arbeit übernimmt das Jobcenter die Miete und die Heizkosten, sofern sie sich in "angemessener Höhe" bewegen. Bedeutet: Wer aus Sicht des Jobcenters in einer zu teuren Wohnung wohnt, muss in eine günstigere Wohnung umziehen.

Die von Aiwanger genannten Zahlen berücksichtigen allerdings nicht, dass jemand, der 2.000 Euro brutto verdient, auch ein Anrecht auf Transferleistungen haben kann. Als Transferleistung bezeichnet man Sozialleistungen des Staates an die Bürger, für die keine konkrete Gegenleistung, etwa in Form von Beitragszahlungen, anfällt. Dazu gehören etwa Wohngeld oder Kindergeld.

Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen sowie Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, rechnet das für den #Faktenfuchs vor: Laut Peichl erhält ein nicht-arbeitender Bürgergeldempfänger in München einen Wert von monatlich 1.294 Euro, der die Kosten der Unterkunft beinhaltet. Nach Abzug von Miete und Heizkosten blieben dann 563 Euro - also das Bürgergeld in voller Höhe. Jemand, der 2.000 Euro brutto verdient, habe inklusive der ihm zustehenden Transferleistungen 1.642 Euro im Monat zur Verfügung. Abzüglich der Wohn- und Heizkosten blieben dem Mindestlohnarbeiter laut Peichl 911 Euro. In beiden Fällen veranschlagt das ifo Institut in seiner Berechnung 731 Euro für Miete und Heizkosten.

Der relevante Vergleich sei 563 gegenüber 911 Euro, schreibt Peichl in seiner E-Mail. Der Arbeiter hätte also rund 350 Euro mehr im Monat.

Auch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kommt zum Schluss, dass ein Arbeiter mehr habe. Das WSI rechnete das für das ARD-Magazin "Monitor" nach. Laut diesen Berechnungen haben Alleinstehende, die Vollzeit im Mindestlohn arbeiten, im Durchschnitt sogar 532 Euro mehr im Monat.

Diesen Berechnungen zufolge ist Aiwangers Aussage also falsch.

Aiwangers Aussage, so wie sie in der Sendung formuliert war, als auch die Berechnung gehen jeweils von einer alleinstehenden Person aus, die entweder für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, oder nicht arbeitet und Bürgergeld bekommt. Doch wie sieht es aus, wenn etwa durch Kinder oder Partner weitere Transferleistungen dazukommen?

Peichl schreibt dem #Faktenfuchs: "Es gibt keine Konstellation, wo jemand, der arbeitet (und alle Transfers in Anspruch nimmt, die ihm zustehen), weniger hat, als jemand, der nicht arbeitet. Das sei durch die sogenannten Erwerbstätigenfreibeträge bei Anrechnung von Einkommen auf Transferleistungen "ausgeschlossen". Bedeutet: Wer arbeitet, profitiert von steuerlichen Freibeträgen, damit auch Sozialleistungen des Staates dem Arbeiter keinen finanziellen Nachteil bringen.

Auch in Gebieten mit höheren Mieten wie München, wo Peichls Rechnung spielt, hat ein Vollzeit-Arbeiter mit Mindestlohn demnach trotzdem mehr Geld zur Verfügung als ein Bürgergeldempfänger.

Wer in München als Alleinstehender Mindestlohn bekommt und Vollzeit arbeitet, kann laut Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Anspruch auf Wohngeld, also einen Zuschuss zur Miete, haben. Außerdem sind die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen meist an den Wohnungsmarkt angepasst. In München können zum Beispiel Ein-Personen-Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von rund 41.000 Euro noch Anspruch auf eine Sozialwohnung haben.

Bildrechte: BR/ Julius Kolb
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Hubert Aiwanger war der dritte Gast in der BR24-Wahlarena.

Abschaltung des AKW Isar 2 und die Folgen

Die Behauptung:

Hubert Aiwanger, Freie Wähler: "Zunächst mal war es in meinen Augen, obwohl ich kein Atomfetischist bin, ein Fehler, dass wir Isar 2 bei Landshut, das ist sogar in meinem Stimmkreis, jetzt vom Netz genommen haben. Das hat 15 Prozent des bayerischen Stroms erzeugt. Und wir hatten dort noch Brennstäbe, die liegen jetzt noch dort, die noch für vier Monate den Vollbetrieb gewährleisten hätten können, wir hätten den jetzigen Winter noch mit abdecken können, hätten viel Fracking-Gas sparen können."

Richtig oder falsch?

Größtenteils richtig. Bei der Prozentzahl, die laut Hubert Aiwanger den Anteil von Isar 2 an der bayerischen Stromerzeugung angibt, liegt er um drei Prozentpunkte falsch.

(Wir prüfen nicht die politische Einschätzung, ob die Abschaltung von Isar 2 ein Fehler war oder nicht, sondern die überprüfbaren Tatsachenbehauptungen.)

Die Fakten:

Laut Betreiber produzierte das Kernkraftwerk Isar 2, das seit der Nacht zum 16. April 2023 abgeschaltet ist, im Jahr rund 11 Terawattstunden Strom und somit jedes Jahr rund zwölf Prozent des gesamten bayerischen Stroms. Damit lag Aiwanger in der Wahlarena um drei Prozentpunkte zu hoch. Diese Aussage des Betreibers trifft bis 2021 zu. Ab 2022 stieg der Anteil, den Isar 2 an der Bruttostromerzeugung hatte, auf rund 18 Prozent, weil das AKW Gundremmingen zum Jahreswechsel 2021/2022 abgeschaltet wurde. Dazu unten mehr.

Im Freistaat erzeugten die beiden Kernkraftwerke Isar 2 und Gundremmingen im Jahr 2021 zusammen 29,3 Prozent des produzierten Stroms. Das geht aus Daten des bayerischen Landesamtes für Statistik hervor, die auch das bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlichte. Diese 29,3 Prozent entsprachen im Jahr 2021 23,5 Terawattstunden Strom.

"Für das Schätzjahr 2022 ist die Bruttostromerzeugung aus Kernenergie bekannt und wird gegenüber 2021 aufgrund der Abschaltung des KKW Gundremmingen um 11,22 TWh sinken", heißt es in der Energiedaten-Schätzbilanz des bayerischen Wirtschaftsministeriums. Insgesamt wurden in Bayern 2022 der Schätzung zufolge 68,24 Terawattstunden Strom hergestellt (endgültige Zahlen liegen immer erst mit Verzögerung vor).

Von den im Jahr 2021 durch Kernkraft produzierten 23,5 Terawattstunden muss man also 11,22 Terawattstunden abziehen, die ab 2022, nach der Abschaltung von Gundremmingen, wegfielen. Mit dieser Rechnung kommt man auf die Menge des von Isar 2 produzierten Stroms im Jahr 2022 – dies sind 12,3 TWh.

Berechnet man daraus den Anteil am insgesamt in Bayern erzeugten Strom, ergibt sich für Kernenergie ein Anteil von 18,02 Prozent am bayerischen Strom für 2021, nur erbracht von Isar 2. Der davor übliche Anteil von etwa zwölf Prozent stieg auf diese rund 18 Prozent. Aber nicht, weil Isar 2 mehr produziert hätte, sondern weil die Gesamtstromerzeugung in absoluten Zahlen deutlich geringer wurde – durch die Abschaltung von Gundremmingen. Das bayerische Wirtschaftsministerium bestätigte dem #Faktenfuchs nach der Wahlarena diese Rechnung.

Zu den Brennstäben: Der Betreiber von Isar 2, PreussenElektra, hatte im vergangenen Jahr dem BR bestätigt, dass die alten Brennelemente noch für eine kurze Laufzeitverlängerung bis März des folgenden Jahres ausreichen würden, wenn man die Leistung des Atomreaktors drossle. Derzeit aber will sich Preussen-Elektra "zu Gedankenspielen über einen Weiterbetrieb von Isar 2 nicht äußern", wie eine Sprecherin dem #Faktenfuchs in einer Mail schrieb. Die Brennelemente seien zwischenzeitlich in das Brennelement-Lagerbecken gestellt worden, darüber hinaus bereite der Betreiber den Rückbau der Anlage vor.

Um den von CSU und Freien Wählern vorgeschlagenen Weiterbetrieb von Isar 2 hatte es eine Debatte gegeben.

Der TÜV Süd hatte im April 2022 in einem vom bayerischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Papier (eine Zusammenfassung findet sich auf der Seite des Umweltministeriums) geschrieben, dass er keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen einen Weiterbetrieb von Isar 2 über das Jahresende hinaus habe. Aus dem von den Grünen geführten Bundesumweltministerium (BMUV) kam Kritik an dem Papier. Es genüge den atomrechtlichen Erfordernissen nicht und sei "kein Gutachten", schrieb das BMUV damals. Auch Greenpeace und die bayerische SPD kritisierten das TÜV-Schreiben.

Laut Medienberichten hatte die TÜV-Bewertung ergeben, dass mit den vorhandenen Brennstäben ein Weiterbetrieb um einige Monate möglich gewesen wäre. Ob Isar 2 damit mehr Strom produziert hätte oder es lediglich die Zeit gestreckt hätte, in der es dieselbe Menge an Strom produziert hätte, war Gegenstand von Debatten.

Zum Fracking-Gas: Über die drei LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin kamen im ersten Halbjahr 2023 33,8 Terawattstunden der nach Deutschland importierten 526 Terawattstunden Gas. Das entspricht einem Anteil von 6,4 Prozent. LNG-Gas ist verflüssigtes Erdgas und kommt vor allem aus den USA nach Deutschland. In den USA wird es überwiegend durch Fracking gewonnen.

Der Gasverbrauch in Bayern allerdings ist zuletzt gesunken. Für das Schätzjahr 2022 werden laut der Energiebilanz deutliche Rückgänge beim Primärenergieverbrauch (IST) insbesondere bei Kernenergie und Erdgas erwartet (S.3; der Rückgang des Gasverbrauchs ist auch in der Grafik auf S. 4 des Papiers zu sehen).

Eine Aussage über den Gasverbrauch, speziell aus LNG-Erdgas ("Fracking-Gas"), im kommenden Winter ist derzeit noch nicht möglich.

Bildrechte: BR/ Julius Kolb
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Auch die AfD-Co-Kandidatin Katrin Ebner-Steiner stellte sich den Fragen des Publikums.

Inklusion an Schulen

Die Behauptung:

Katrin Ebner-Steiner, AfD: "Die bayerische AfD und wir als AfD-Fraktion haben schon immer, wir setzen uns sehr für behinderte Menschen ein und wir finden es überhaupt nicht schlimm, wenn behinderte Menschen in Regelklassen sind."

Der Kontext:

Ebner-Steiner antwortet dies auf die Aussage einer Zuschauerin. Diese erzählt, dass sie selbst behindert sei von Geburt an, die Regelschule besucht und Abitur gemacht habe. Sie fragt, wie entschieden werden solle, welche Kinder spezielle Förderung wollen und welche weiterkommen, wenn sie auf einer Regelschule sind? In einer vorherigen Antwort hatte Ebner-Steiner betont, der AfD sei die Förderschule "ganz wichtig, die wollen wir beibehalten, weil wir Kinder, die eine besondere Förderung brauchen, die wollen wir ganz besonders unterstützen."

Auf die Frage der Zuschauerin antwortet Ebner-Steiner: "Also ich denke, das müssen die Eltern abstimmen mit der Schulleitung, mit den Lehrern, und dann findet man die richtige Lösung für das Kind. Entweder bleibt das Kind in der Regelschule oder es kommt in die Regelschule oder es geht eben in die Förderschule. Es muss immer das richtige Mittel für dieses Kind gefunden werden, damit es dem Kind gut geht."

Zwischenfrage der Moderatorin: "Jetzt klingt es ja so, als dass Sie sich durchaus vorstellen können, dass die Kinder auch gemeinsam unterrichtet werden."

Ebner-Steiner: "Das hab ich sowieso nie in Frage gestellt."

Zuschauerin: "Das steht aber im Wahlprogramm anders drin."

Richtig oder falsch?

Aus dem bayerischen Wahlprogramm der AfD geht nicht hervor, dass die Partei den gemeinsamen Unterricht von gesunden und behinderten Kindern in Regelschulen abschaffen will. Im Grundsatz- sowie im Bundestagswahlprogramm der Partei wird Inklusion dagegen als "ideologisch motiviert" bezeichnet und die Regelschule für Kinder mit besonderem Förderbedarf abgelehnt.

Die Fakten:

Im Wahlprogramm der bayerischen AfD für die Landtagswahl gibt es einen Absatz zum viergliedrigen Schulsystem in Bayern. Die Partei setzt sich danach "für den Erhalt des viergliedrigen Schulsystems, bestehend aus Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule, ein." In allen Schultypen müsse das Leistungsprinzip gelten. Weiter heißt es: "Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten ist eine Grundlage für die bestmögliche individuelle Förderung."

Zum Thema Inklusion steht im Wahlprogramm der bayerischen AfD unter anderem: "Die AfD begrüßt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und fordert ihre optimale individuelle Betreuung und Förderung." Schulbegleitung wird als mangelhaft erachtet, Lehrkräfte für Inklusionsklassen sollten in Sonderpädagogik fortgebildet werden.

Aus dem Grundsatzprogramm der AfD sowie dem Programm für die Bundestagswahl 2021 geht eine andere Position zu Inklusion hervor: Dort wird Inklusion als "ideologisch motiviert" bezeichnet und abgelehnt. So steht im Bundestagswahlprogramm: "Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein. Die Förderschule muss wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden."

Der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke hatte im August 2023 im Sommerinterview des MDR Inklusion als ein "Ideologieprojekt" bezeichnet, von denen man das Bildungssystem "befreien" müsse. Es seien Projekte, die "unsere Schüler nicht weiterbringen, die unsere Kinder nicht leistungsfähiger machen". Aus seiner Partei erhielt er Rückendeckung. Bei Sozial- und Wirtschaftsverbänden lösten die Äußerungen Empörung aus.

Abschiebungen und Wohnraum

Die Behauptung:

Katrin Ebner-Steiner, AfD: "Abschieben schafft selbstverständlich Wohnraum. Wir haben hier in Bayern 40.000 Menschen, die abgeschoben werden, 9.000 sind sofort zur Abschiebung bereit. Das heißt: Wir als AfD setzen uns dafür ein, dass diese Personen binnen sechs Monaten in die Herkunftsländer zurückgewiesen werden und selbstverständlich wird dann auch die Wohnung frei."

Der Kontext:

Ein Zuschauer schreibt seine Frage per Mail an die Sendungs-Redaktion und nimmt Bezug auf ein Wahlplakat der AfD, das Abschiebungen zugunsten von Wohnraum verspricht. Er fragt, ob das das einzige Konzept der Partei zur drängenden Frage des knappen, teuren Wohnraums sei.

Richtig oder falsch?

Teilweise richtig, teilweise falsch. Aktuell leben 8.449 Menschen ohne Duldung in Bayern (Stichtag 31.07.2023). Falsch ist, dass durch eine Abschiebung der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung bedeutend mehr Wohnraum für Privatpersonen frei würde. Denn im Regelfall beziehen ausreisepflichtige Geflüchtete keine Privatwohnungen.

Die Fakten:

In Bayern lebten Ende Juli dieses Jahres 33.251 Menschen, die "vollziehbar ausreisepflichtig" sind. 24.802 von ihnen – also knapp 75 Prozent – sind geduldet. Das teilt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration dem #Faktenfuchs auf Anfrage per Mail mit.

Eine Duldung werde erteilt, wenn eine Abschiebung aus "tatsächlichen oder rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist" – die Person also beispielsweise erkrankt ist, die notwendigen Papiere fehlen oder die Sicherheitslage im jeweiligen Land eine Wiedereinreise verhindert. Ohne eine solche Duldung leben aktuell in Bayern 8.449 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen. Demgegenüber stehen die Zahlen zum fehlenden Wohnraum: Berechnungen der Wohnungswirtschaft Bayern (VdW) zufolge fehlen in Bayern derzeit 200.000 bezahlbare Wohnungen.

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums sind Asylbewerber für die Dauer des Asylverfahrens verpflichtet, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung – meist Sammelunterkünfte – zu wohnen. Vorgesehen ist, dass sie dort wohnen, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Entscheidung trifft. Im Falle einer Ablehnung gilt diese Pflicht bis zur Ausreise.

Zuständig für die Erstaufnahme sind in Bayern die sogenannten Ankerzentren. Ist eine Abschiebung aus den oben genannten Gründen nicht möglich, endet nach spätestens 18 Monaten die Verpflichtung, im Ankerzentrum zu wohnen; bei Familien nach sechs Monaten. Doch auch im Anschluss an diese Zeit leben ausreisepflichtige Geflüchtete im Regelfall in Gemeinschafts- oder dezentralen Unterkünften. Im Regelfall beziehen ausreisepflichtige Geflüchtete also keine Privatwohnungen, die sonst auf dem freien Markt verfügbar wären.

Ausreisepflichtige können in bestimmten Fällen beantragen, aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen zu dürfen. Unter die Ausnahmen fallen vor allem Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sowie Personen, deren Asylverfahren seit vier Jahren abgeschlossen ist. In Ausnahmefällen kann ein Auszug Personen gestattet werden, die schwanger oder krank sind. Auch Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können, kann in Ausnahmefällen der Einzug in eine eigene Wohnung gewährt werden.

Boris Kühn von der Forschungsgruppe Migrationspolitik der Universität Hildesheim sagt: Ausreisepflichtige – insbesondere solche ohne Duldung, die tatsächlich unmittelbar abgeschoben werden können – hätten bei einem Antrag auf Auszug aus der Sammelunterkunft aber keine Priorität. Viel häufiger sei der gegenteilige Fall: Dass der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass sogar anerkannte Flüchtlinge – die eigentlich aus der Sammelunterkunft ausziehen müssten – keine Wohnung finden und deshalb weiterhin in der Unterkunft als "Fehlbeleger" geduldet werden.

Wie viele Ausreisepflichtige in Bayern in Privatwohnungen leben, lässt sich nicht genau sagen. Denn die Art der Unterbringung wird laut dem bayerischen Innenministerium im sogenannten Ausländerzentralregister nicht erfasst. Der #Faktenfuchs hat deshalb stichprobenartig Regierungsbezirke und Landkreise oder kreisfreie Städte angeschrieben, in denen die Wohnungsnot in Bayern besonders ausgeprägt ist.

Im Landkreis Landshut fehlten Ende 2022 laut einer Berechnung des Eduard Pestel Instituts, das Wohnungsmarkt-Analysen für Kommunen erstellt, 2.648 Wohnungen. Auf Nachfrage des #Faktenfuchs teilt das Landratsamt mit, dass aktuell keine Personen ohne Duldung, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, in privaten Unterkünften leben. Gegenwärtig gestatte die Behörde elf ausreisepflichtigen Personen mit Duldung die private Wohnsitznahme. Die Bezirksregierung von Niederbayern teilt dem #Faktenfuchs mit, dass in ganz Niederbayern rund 158 ausreisepflichtige Familien ohne Duldung in privaten Wohnungen wohnen.

In der Stadt München werden nach Angaben des Eduard Pestel Instituts knapp 23.000 Wohnungen benötigt. Nach Angaben des Kreisverwaltungsreferates der Stadt München haben alle 502 ausreisepflichtigen Personen, die in privaten Unterkünften leben und in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen, eine Duldung. Das heißt, wie erwähnt, dass sie nicht einfach abgeschoben werden können. Die Regierung von Oberbayern hat ergänzende Zahlen und gibt an, im Jahr 2022 für München von 400 Anträgen auf "private Wohnsitznahme" 110 genehmigt zu haben. Darunter fallen den Angaben zufolge Menschen mit und ohne Duldung und Menschen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde.

Würden Dual-Fluid-Reaktoren das Atommüll-Problem lösen?

Die Behauptung:

Katrin Ebner-Steiner, AfD: "In der Forschung ist der Dual-Fluid-Reaktor, der kann zum Beispiel die alten Brennstäbe wiederverwerten. Da ist derzeit von deutschen Ingenieuren eine Anlage im Bau in Ruanda und es wurde auch schon in China eine Anlage gebaut basierend auf deutscher Technik, und da kann der ganze Atommüll, der bereits schon gelagert worden ist, wiederverbrannt werden."

Der Kontext:

Ein Zuschauer fragt, ob die AfD, die Atomkraftwerke befürworte, auch Endlager in Bayern befürworte.

Richtig oder falsch?

Größtenteils richtig. Allerdings handelt es sich bei den von Ebner-Steiner angesprochenen Anlagen um Versuchsreaktoren. Fachleute sagen, dass es noch Jahrzehnte dauern wird, bevor diese Technologie zum Einsatz kommen könnte.

Die Fakten:

Es stimmt, dass Dual-Fluid-Reaktoren derzeit entwickelt werden. Die Idee solcher Flüssigbrennstoff-Reaktoren, wie sie auch genannt werden: Das radioaktive Material wird in flüssiger Form verwendet, nicht in fester Form wie bei bisher üblichen Reaktoren. Die Idee ist nicht neu. Schon in den 1950er-Jahren gab es dazu Versuche – kommerziell bewährt hat sich bislang kein Konzept.

Der Dual Fluid Reaktor soll nach Herstellerangaben sicher und effizient sein. Effizient auch deshalb, weil ein solcher Reaktor heutigen Atommüll als Brennstoff nutzen könnte. Dazu müssten die alten Brennstäbe chemisch aufbereitet werden. Der Effekt einer solchen Wiederverwertung: Es bliebe viel weniger radioaktiver Müll übrig, der weit weniger lang strahle, sagen die Entwickler.

  • Wie solche Flüssigbrennstoff-Reaktoren funktionieren, können Sie in diesem BR24 Wissen-Artikel nachlesen.

Bislang funktioniert der Dual-Fluid-Reaktor nur in der Theorie. In der Praxis müsse er sich erst noch bewähren, sagte Christoph Pistner, Bereichsleiter für Nukleartechnik und Anlagensicherheit beim Öko-Institut dem BR im April 2023. Wie der BR berichtete, mahnen Fachleute, dass die technischen Lösungen und die Wiederaufbereitung des jetzigen Atommülls anspruchsvoll und komplex seien. Es könne noch Jahrzehnte dauern, bis ein solcher Reaktortyp Strom liefern könne.

Es stimmt ebenfalls, dass die Firma Dual Fluid Energy im September 2023 ankündigte, einen Reaktor zu Versuchszwecken in Ruanda zu bauen.

Ebner-Steiner erwähnte in ihrer Aussage auch eine Anlage in China. Laut einem Bericht im Fachjournal Nature experimentiert China seit 2021 mit Flüssigsalzreaktoren, speziell mit einem Thorium-Flüssigsalzreaktor. (Mehr dazu können Sie in diesem MDR-Artikel lesen.) Dieser unterscheidet sich laut einer Sprecherin der Firma Dual Fluid Energy jedoch im Aufbau grundsätzlich von dem, der gerade in Ruanda gebaut wird. Die Sprecherin sagte dem #Faktenfuchs, es handle sich bei dem Reaktor in China um einen "Monofluid-Reaktor".

Zu Flüssigsalzreaktoren, wie dem gerade in China erprobten, heißt es in einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags von 2020: "Die zeitlichen Entwicklungshorizonte von (Thorium-)Flüssigsalzreaktoren reichen derzeit nicht aus, um im Rahmen der CO2-Einsparung eine Alternative für sichere Bereitstellung von Energie in Frage zu kommen."

Lust auf noch mehr Faktenchecks?

Zwei Behauptungen der Sendung haben wir bereits in früheren Artikeln behandelt: Aiwangers Aussage, Bayern habe den niedrigsten CO₂-Ausstoß aller Bundesländer, hat auch schon der bayerische Innenminister Joachim Herrmann in der Sendung BR24 Wahl - Der Talk geäußert, das können Sie hier nachlesen. Die Behauptung von Katrin Ebner-Steiner zum Anteil der deutschen CO₂-Emissionen am CO₂ in der Atmosphäre haben wir ausführlich in diesem #Faktenfuchs behandelt.

Weitere Autorinnen dieses #Faktenfuchs-Artikels: Julia Ley und Janina Lückoff

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!