Fischotter im Wasser
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Übeltäter oder schützenswert? Fischotter im Wasser (Symbolbild)

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Fischotter-Tötungen: Umweltverbände klagen erneut

Geschützte Fischotter dürfen getötet werden: Seit Anfang August gilt diese Regelung in Niederbayern und weiten Teilen der Oberpfalz. Zwei große Umweltverbände klagen jetzt dagegen – erneut. Die Verordnung widerspreche dem geltenden Artenschutzrecht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München klagen der Bund Naturschutz und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Erlaubnis zum Töten von Fischottern in Bayern. Zur Begründung heißt es, die entsprechende Verordnung der Staatsregierung widerspreche geltendem nationalen und europäischen Artenschutzrecht. Die Verbände fordern zudem per Eilantrag die sofortige Aussetzung der Verordnung. Sie hatten ihre Klage schon vor Wochen angekündigt.

Umweltschützer kritisieren "Scheinlösung"

Der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, kritisiert die Regelung wörtlich als "Scheinlösung für die Teichwirtschaft". Die CSU missbrauche die Fischotter-Debatte für den Wahlkampf. Statt die Otter zu töten, wäre den Teichwirten besser geholfen, wenn der Bau von Zäunen oder Ablenkteichen unbürokratisch gefördert würde.

Seit 1. August greift im Freistaat eine neue Verordnung, die es in Ostbayern einfacher macht, Fischotter zu erlegen. In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz, mit Ausnahme von Neumarkt, darf seitdem eine begrenzte Anzahl von Fischottern ohne einzelne Ausnahmegenehmigung "entnommen" werden, das bedeutet: getötet.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hatte die neue Verordnung damit begründet, dass Teichwirte in besonders betroffenen Gebieten vor den massiven Schäden durch die Fischotter geschützt werden müssten.

Noch kein einziger Otter getötet

Die Regelung sieht vor, dass in Niederbayern und der Oberpfalz in diesem Jahr maximal 32 Tiere "entnommen" werden dürfen – verbunden damit ist allerdings ein umfangreiches Dokumentations- und Meldewesen.

Vertreter der Teichwirtschaft hatten schon im Vorfeld kritisiert, dass die Hürden für eine Fischotter-Entnahme zu hoch seien. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Landwirtschaft ist seit Inkrafttreten der Regelung am 1. August noch kein einziger Otter getötet worden.

Seit Jahren Streit um den Fischotter

Im Mai dieses Jahres gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Naturschützern in einer ähnlichen Klage recht: Sie hatten in zweiter Instanz gegen die Entnahme von sechs Fischottern in der Oberpfalz geklagt. "Das Gericht hat den strengen Schutzstatus des Fischotters abermals bestätigt und bemängelt, dass die Tötung genehmigt wurde, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern sind", sagte damals der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

Mit Material von dpa.

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