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Späte Wiedergutmachung 20 Jahre nach der Entschädigung von Zwangsarbeitern

Vor 20 Jahren entstand im wiedervereinigten Deutschland ein Stiftungs-Modell, um ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen, darunter sehr viele Polen. Eine Reportage über die späte Wiedergutmachung und den Umgang damit.

Stand: 26.03.2020

Jüdische Zwangsarbeiter beim Sraßenbau in Polen während der deutschen Besatzung (undatiertes Foto) | Bild: picture-alliance/dpa

Jahrzehntelang kämpften Opfer des NS-Regimes für ihr Recht auf Entschädigung, insbesondere die ehemaligen Zwangsarbeiter aus Polen. Vor 20 Jahren entstand schließlich im wiedervereinigten Deutschland ein Stiftungs-Modell, um die Betroffenen für das erlittene Leid wenigstens teilweise zu entschädigen. Staat und Wirtschaft in Deutschland stellten dafür rund zehn Milliarden D-Mark zur Verfügung. Geld, das über Partnerorganisationen an Betroffene verteilt wurde – unter anderem in Polen.

Die Reportage von Jan Pallokat schildert Einzelschicksale und geht der Frage nach, wie die späten Entschädigungen gehandhabt wurden. Die Schicksale der Opfer und ihrer Angehörigen sind recht unterschiedlich. Bereits die Frage, ob Menschen zur Zwangsarbeit in deutschen Rüstungsbetrieben verschleppt wurden oder irgendwo in der Landwirtschaft helfen mussten, hatte unmittelbare Folgen für das Überleben der zur Sklavenarbeit Gezwungenen.

Zwangsarbeit diente dem NS-Regime dabei nicht nur dazu, Lücken in der Produktion zu füllen. Arbeit war auch ein Unterdrückungs- und nicht zuletzt ein Mordinstrument - woran unter anderem der Schriftzug über dem Haupttor am Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz auf äußerst zynische Art erinnert: "Arbeit macht frei".


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