Karlsruhe billigt Pflege-Impfpflicht - Lauterbach zufrieden
Die Corona-Impfpflicht in der Pflege und Medizin ist laut Bundesverfassungsgericht zulässig. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde Betroffener zurück: Der Schutz vulnerabler Personen sei "ein besonders gewichtiger Belang".