Markus Söder (CSU) spricht in der Sendung "BR24 - Die Konfrontation".
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Markus Söder (CSU) spricht in der Sendung "BR24 - Die Konfrontation".

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#Faktenfuchs: Söders Aussagen zu Abschiebungen im Check

Markus Söder, CSU-Ministerpräsident, behauptet im Schlagabtausch mit Ludwig Hartmann (Grüne), Bayern habe 25 Prozent mehr Menschen abgeschoben. Nur: der Vergleichszeitraum ist unklar. Über mehrere Jahre hinweg betrachtet, ist seine Aussage falsch.

Über dieses Thema berichtet: BR-Wahlarena am .

Dieser Text ist Teil des Faktenchecks zur Sendung "BR24 - Die Konfrontation" vom 03.10.2023 mit Markus Söder (CSU) und Ludwig Hartmann (Bündnis 90/ Die Grünen) und erstmals am 04.10.2023 erschienen. Den Artikel finden Sie hier.

Die Sendung "BR24 - Die Konfrontation" können Sie hier in der Mediathek anschauen.

Die Behauptung:

Markus Söder, CSU: "Wir haben bei uns jetzt die Abschiebungen in Bayern um fast 25 Prozent erhöht. Aber das Problem ist, du musst natürlich den Staat finden, der seine eigenen Staatsangehörigen auch aufnimmt."

Richtig oder falsch?

Je nach Zeitraum, der betrachtet wird, ist die Aussage falsch oder korrekt. Über mehrere Jahre hinweg betrachtet ist die Zahl der Abschiebungen aus Bayern nicht gestiegen. Für das erste Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die genannte Steigerung korrekt. Der zweite Teil von Söders Behauptung, wonach die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern ein Problem sei, ist in vielen Fällen korrekt.

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Die Fakten:

Söder lässt offen, auf welchen Zeitraum er seine behauptete Steigerung bei Abschiebungen bezieht. Wir betrachten deshalb einerseits die gesamte fünfjährige Legislaturperiode, andererseits das vergangene und das laufende Jahr.

Abschiebungen aus Bayern

Aus der Grafik geht die Zahl der Abschiebungen in bayerischer Zuständigkeit für die einzelnen Jahre der Legislaturperiode hervor.

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Die Zahl der Abschiebungen aus Bayern seit 2018

Daraus wird deutlich: Vergleicht man die Zahlen vom kompletten Jahr 2022 mit dem Jahr 2018, als die vergangene Legislaturperiode begann und das neue Landesamt für Asyl und Rückführungen seine Arbeit aufnahm, ist die Aussage falsch.

Im Jahr 2018 wurden aus Bayern 3.265 Personen abgeschoben; es lebten 9.070 Ausreisepflichtige ohne Duldung in Bayern. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2.046 Personen abgeschoben, bei 9.243 Ausreisepflichtigen ohne Duldung in Bayern. 2020, im Jahr der wenigsten Abschiebungen, lebten 7.849 Ausreisepflichtige ohne Duldung in Bayern.

Es kommt auf den Zeitraum an

Im ersten Halbjahr 2023 wurden laut dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann 1.137 Menschen abgeschoben. Bei der Vorstellung dieser Zahl betonte Herrmann, wie nun auch Söder: "Dies ist eine Steigerung verglichen zum Vorjahreszeitraum mit 916 Abschiebungen um fast ein Viertel."

Betrachtet man also die Zahlen des ersten Halbjahres 2023 und vergleicht diese mit dem ersten Halbjahr 2022, ist die Aussage korrekt.

Auch bundesweit stieg die Zahl der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2023 um mehr als ein Viertel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Während der Corona-Pandemie war die Zahl der Abschiebungen bundesweit zurückgegangen.

Abschiebe-Abkommen mit Herkunftsländern

Für Abschiebungen bedarf es häufig der Kooperation mit den Herkunftsländern, etwa bei der Identifizierung und Passbeschaffung. Laut Bundesinnenministerium ist "eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern (…) ein entscheidender Faktor, um ausreisepflichtige Personen zu identifizieren und die Ausstellung von Reisepapieren zu beschleunigen."

Mit zahlreichen Staaten hat Deutschland bilaterale Rückübernahmeabkommen geschlossen, auch seitens der EU wurden solche Abkommen vereinbart.

Der Europäische Rechnungshof hat 2021 untersucht, welche Fortschritte die EU beim Abschluss einschlägiger Rückübernahmeabkommen gemacht hat und welche Wirkung diese hatten. In dem Sonderbericht hielt der Europäische Rechnungshof fest, dass "die Schwierigkeit der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Migranten einer der Gründe für die niedrige Rückkehrquote irregulärer Migranten" sei.

Bei der Untersuchung, die den Zeitraum 2014 bis 2018 betrachtet, kam der Rechnungshof zu dem Schluss, "dass die Maßnahmen der EU zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Rückübernahme zwar relevant waren, doch nur in begrenztem Umfang zu Ergebnissen geführt haben". Im Zeitraum 2015 bis 2020 habe die EU "begrenzte Fortschritte beim Abschluss der Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen erzielt".

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