Intensivstation eines Krankenhauses
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Corona-Notlage: Kliniken in fünf Bezirken müssen OPs verschieben

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Corona-Notlage: Kliniken in fünf Bezirken müssen OPs verschieben

Wegen der vierten Corona-Welle haben die Regierungen von Ober- und Niederbayern, Schwaben sowie Mittel- und Oberfranken aufschiebbare Operationen in Krankenhäusern mit Covid-Schwerpunkt verboten. Unterfranken und die Oberpfalz könnten bald folgen.

Wegen der schnell steigenden Zahl der Corona-Intensivpatienten müssen die Krankenhäuser in fünf der sieben bayerischen Regierungsbezirke alle nicht medizinisch notwendigen Operationen verschieben.

In Oberbayern erließ die Regierung am Mittwoch eine entsprechende Anweisung. In Niederbayern, Schwaben sowie Mittel- und Oberfranken haben dies die örtlichen Krankenhauskoordinatoren übernommen. Ausgenommen sind bislang Unterfranken und die Oberpfalz, auch dort beobachten die Regierungen die Lage jedoch genau.

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Allgemeinverfügung ebnet den Weg

Die Anweisungen beziehen sich auf eine Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums im Zusammenhang mit der Feststellung des Katastrophenfalls in Bayern vor einer Woche. Darin heißt es, der Ärztliche Leiter der Krankenhauskoordinierung könne – je nach Infektionsgeschehen – für die Versorgung von Corona-Patienten vorrangig genutzte Krankenhäuser verpflichten, "bestimmte Anteile ihrer stationären Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten zu reservieren, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann".

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In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vor Ort sowie von der Notwendigkeit zur überregionalen Übernahme von Patienten könne "auch die Unterlassung sämtlicher unter medizinischen Aspekten aufschiebbarer stationärer Behandlungen angeordnet werden, um die für die Versorgung von Covid-19-Patienten sowie von Notfällen erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen". In der Regel seien solche Anordnungen spätestens dann erforderlich, wenn eine Auslastung der Intensiv- oder anderen Kapazitäten des Krankenhauses zu mehr als 85 Prozent bestehe oder drohe.

Laut Allgemeinverfügung können übrigens auch Krankenhäuser, die nicht als Corona-Schwerpunkt-Krankenhäuser gelten, verpflichtet werden, Kapazitäten freizuhalten.

Holetschek: "Entscheidend ist die medizinische Dringlichkeit"

Die Anordnung gilt laut der Mitteilung des Regierungsbezirks Oberbayern bis einschließlich zum 10. Januar kommenden Jahres und kann bei Bedarf verlängert werden. 56 Kliniken in Oberbayern gelten als Corona-Schwerpunkt-Krankenhäuser. "Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) stellte auf BR-Anfrage am Mittwochmorgen klar, dass es bei der Anordnung "um planbare Eingriffe" gehe, "die aus medizinischer Sicht verschoben werden können". Wenn ein Eingriff unter medizinischen Aspekten dringend nötig sei, könne er weiter durchgeführt werden - auch wenn er planbar sei. "Entscheidend ist die medizinische Dringlichkeit", betonte der Minister.

Später am Mittwoch sagte Holetschek bei einem Pressegespräch, dass in Bayern Krankenhäuser verschiebbare Operationen derzeit flächendeckend nicht durchführen sollten. Die Entscheidung müssten aber die Bezirksgremien in Absprache mit den örtlichen Kliniken treffen. Laut Holetschek müssen die Maßnahmen "bayernweit zusammengebunden werden". Angesichts der Tatsache, dass bereits von Süd- nach Nordbayern verlegt werde, sei es generell nötig, Bettenkapazitäten freizuhalten.

Verschobene Operationen sind "logische Konsequenz"

In vielen Kliniken ist die Anweisung der Bezirksregierung längst Alltag. Wegen der überfüllten Intensivstationen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein haben die Kliniken Südostbayern bereits am Donnerstag vergangener Woche (11.11.) eigenständig beschlossen, bis auf Weiteres alle planbaren Eingriffe zu verschieben. Planbare Eingriffe sind zum Beispiel Operationen nach Bänderrissen oder Knieprothesen. Notfälle wie die Entfernung eines entzündeten Blinddarms o.ä. werden weiter an den vier Standorten in den beiden Landkreisen, in denen es Operationssäle gibt, vollumfänglich versorgt.

Das Verbot sei "eine logische Konsequenz der letzten Tage", heißt es von Tamara Bischof im Gespräch mit dem BR. Die Kitzinger Landrätin ist erste Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Die Intensivstationen vieler Krankenhäuser in Bayern "laufen voll", so Bischof. Sie geht davon aus, dass das Verbot elektiver Eingriffe demnächst auf ganz Bayern ausgedehnt werde. Die Rückmeldungen, die in der Münchener Geschäftsstelle der Krankenhausgesellschaft vor allem aus Südbayern einlaufen, seien "sehr dramatisch" und nicht mit der Situation etwa in Unterfranken vergleichbar.

Unterfranken wartet noch ab

Die Regierung von Unterfranken hat bis dato von einer Verfügung abgesehen, verschiebbare Operationen abzusagen. Dies teilte ein Sprecher der Regierung von Unterfranken dem BR mit. Anders als etwa im Regierungsbezirk Oberbayern sei diese Eskalationsstufe des Stufenmodells des "Notfallplan Corona-Pandemie" noch nicht erreicht. Laut des Sprechers beschäftigt man sich aber bereits intensiv mit den Vorbereitungen zu diesem Schritt, um ihn anschließend schnell umsetzen zu können.

Die Situation sei auch in unterfränkischen Krankenhäusern mitunter dramatisch, dazu komme, dass derzeit etwa das Uniklinikum in Würzburg Patienten aus anderen Regierungsbezirken aufnehme, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

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