Sitz des Bayerischen Landtags: das Maximilianeum in München.
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Maximilianeum in München: Am 8. Oktober wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt.

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Landtagswahl: Welche Parteien und Wählergruppen antreten dürfen

Insgesamt 21 Parteien und Wählergruppen dürfen laut Landeswahlausschuss zur Landtagswahl in Bayern Wahlvorschläge einreichen. Auf dem Stimmzettel am 8. Oktober 2023 finden Wählerinnen und Wähler vermutlich 19 Möglichkeiten, ihr Kreuz zu machen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Insgesamt 21 Parteien und Wählergruppen dürfen sich an der Landtagswahl in Bayern im Herbst beteiligen und Wahlvorschläge einreichen. Das hat der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung in München entschieden.

Neben den etablierten Parteien, die ohnehin schon im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind (AfD, CDU, CSU, DIE LINKE, FDP, FREIE WÄHLER, GRÜNE, SPD und der südschleswigsche Wählerverband SSW) und daher keinen Antrag auf Zulassung stellen mussten, haben 12 weitere Parteien und Wählergruppen die formalen Hürden des bayerischen Landeswahlgesetzes erfüllt. Darunter bereits bekannte wie die ÖDP, die Bayernpartei (BP), die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), DIE FRANKEN, Volt und die Tierschutzpartei.

Neu dabei: die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)

Wahlvorschläge für den 8. Oktober 2023 einreichen darf zudem die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die laut Selbstbeschreibung die "Partei des Pöbels und der Sozialschmarotzer" ist und mit dem Slogan "Arbeit ist scheiße!" wirbt.

Auch die Partei der Humanisten (PdH), die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, DIE NEUE MITTE – Zurück zur Zukunft, die PARTEI und die V-Partei³, die sich für Veränderung, Vegetarier und Veganer einsetzt, dürfen mit Vorschlägen zur Landtagswahl antreten.

Piratenpartei, ESP und CEUVP scheitern an Formalien

An Formalien des Landeswahlgesetzes gescheitert sind dagegen drei Parteien: die Ethisch Soziale Partei Deutschlands (ESP), die CHRISTLICHE EUROPÄISCHE UNION VOLKS PARTEI (CEUVP) und die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN). Letztere hatte dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung nicht fristgerecht, spätestens 90 Tage vor der Wahl, angezeigt (10. Juli, 18 Uhr), sondern erst zwei Tage später. Bei der CEUVP fehlten notwendige Unterschriften und bei der ESP war der Name nicht eindeutig genug.

"Die Formalien sind keine Kleinigkeiten", sagte Landeswahlleiter Thomas Gößl im Anschluss an die Sitzung zu BR24. "Das Gesetz sagt, der Name muss klar sein und er muss unterscheidbar sein, so dass die Wählerinnen und Wähler wissen, die Partei XY ist die Partei XY, damit sie nicht verwechselt werden."

19 Parteien stehen im Oktober in Bayern zur Wahl

Da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass CDU und SSW zur Landtagswahl im Oktober keine Wahlvorschläge einreichen werden, stehen in Bayern 2023 vermutlich insgesamt 19 Parteien und Wählergruppen zur Wahl - und damit eine mehr als bei der vergangenen Landtagswahl im Oktober 2018.

Damals erhielten insgesamt 23 politische Vereinigungen das Wahlvorschlagsrecht durch den Landeswahlausschuss, am Ende traten nur 18 tatsächlich auch zur Wahl an. Die entsprechenden Personal- und Listenvorschläge der Parteien und Wählergruppen für die Landtagswahl 2023 müssen bis 27. Juli beim zuständigen Wahlkreisleiter vorliegen.

Endgültige Liste erst Ende August

Welche Parteien ihre Personal- und Listenvorschläge bei den sieben Bezirksregierungen tatsächlich rechtzeitig in den Briefkasten geworfen haben und welche davon rechtlich korrekt waren, das werden die Bezirksregierungen nach den Sitzungen der Wahlkreisausschüsse am 11. August bekanntgeben.

Anschließend, so der stellvertretende Landeswahlleiter Karsten Köhne zu BR24, werden die Ergebnisse dann auf den Internetseiten der sieben Bezirksregierungen (Oberbayern, Schwaben, Niederbayern, Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken) veröffentlicht.

Gegen diese Beschlüsse können die Parteien dann noch einmal bis spätestens 14. August Beschwerde einlegen, worüber dann, sofern nötig, der zuständige Beschwerdeausschuss bis 17. August entscheiden muss.

Erst dann steht entdgültig fest welche Parteien mit welchen Personen zur Landtagswahl in den sieben Regierungsbezirken zugelassen sind. Bis zum Versenden der amtlichen Pressemitteilung werde es wegen der komplizierten Datenverarbeitung jedoch danach noch einige Tage dauern, so Köhne.

ÜBERSICHT

Die Parteien und Wählergruppen, deren Wahlvorschlagsrecht der Wahlausschuss am 21.07.2023 festgestellt hat, in alphabetischer Reihenfolge:

  • Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
  • Partei für Franken (DIE FRANKEN)
  • Bayernpartei (BP)
  • Volt Deutschland (Volt)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • Partei der Humanisten (PdH)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  • Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung  
  • DIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft.  
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Folgende Vereinigungen in alphabetischer Reihenfolge sind im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge zum aktuellen Stand (21.07.2023) ununterbrochen vertreten:

  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Südschleswigscher Wählerverband (SSW)

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