Das Rathaus von Burglengenfeld
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Auseinandersetzung an AfD-Infostand in Burglengenfeld

Während des Bürgerfests in Burglengenfeld im Landkreis Schwandorf ist es am Wochenende an einem nicht genehmigten Infostand der AfD zu einem Streit gekommen. Nun gibt es Anzeigen, u.a. wegen des Verdachts der Körperverletzung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

In Burglengenfeld im Landkreis Schwandorf ist es am vergangenen Samstag (19.08.2023) an einem nicht genehmigten Infostand der AfD zur Landtagswahl zu einem Gerangel gekommen. Das hat das Polizeipräsidium der Oberpfalz mitgeteilt.

Anzeige wegen Körperverletzung

Demnach ermittelt nun das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Amberg – unter anderem wegen des Verdachts der Körperverletzung. Dieser richtet sich gegen einen AfD-Politiker, so ein Sprecher des Präsidiums, nachdem eine entsprechende Anzeige vorliege.

Der Mitteilung zufolge teilte eine Gruppe von etwa sechs Personen "nicht die Ansicht des Politikers". Es sei zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf letztlich die örtliche Polizei gerufen wurde, um zu schlichten. Um welchen Politiker es sich handelt, sagte die Polizei nicht. Nach Informationen der "Oberpfalz-Medien" soll es eine Art "Wasserschlacht" gegeben haben, auch seien Plakate abgerissen worden.

Ordnungswidrigkeitsanzeige folgt ebenfalls

Bei einer Anzeige bleibt es in diesem Fall auch nicht. Wie Burglengenfelds Erster Bürgermeister Thomas Gesche dem BR auf Anfrage mitteilte, wurde auch eine weitere Anzeige, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, veranlasst. Hintergrund: In der Stadt fand am Wochenende das Bürgerfest statt. Und bei der finalen Planung seien "keinerlei Stände von politischen Parteien vorgesehen oder angemeldet" gewesen. Dennoch sei der nicht angemeldete und genehmigte AfD-Stand aufgetaucht.

Gesche betonte, dass die Entscheidung keine Aussage für oder gegen irgendeine Partei darstelle. Grundsätzlich sei das Bürgerfest aber eine parteineutrale Veranstaltung, "bei der am Tagesende selbstverständlich nur angemeldete Stände berücksichtigt werden können" – auch mit Blick auf die Strom- und Wasserleitungen sowie wegen Rettungs- und Fluchtwegen.

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