Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" angebracht.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Uli Deck

Das BGH hat entschieden: Bei dem Urteil gegen zwei Ärzte hatte es keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil gegeben.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

BGH bestätigt: Ärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Weil ein Patient vier Wochen nach einer Operation starb, waren im September zwei Ärzte in Hof zu Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden Mediziner gingen daraufhin in Revision. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Das Urteil ist gültig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein Fall, der inzwischen sieben Jahre zurückliegt, ist inzwischen endgültig vor Gericht geklärt: Im Frühjahr 2017 stirbt ein Patient mehrere Wochen nach einer Operation, bei der es zu einem Unfall mit einem Laser gekommen war. Gegen die zwei Ärzte, die an der Operation beteiligt gewesen waren, begann im September vergangenen Jahres ein Prozess am Landgericht Hof. Die Staatsanwaltschaft warf den zwei Ärzten gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Beide wurden verurteilt.

Nach Urteil am Landgericht Hof: BGH verwirft Revision

Daraufhin hatten die Angeklagten eine Überprüfung des Urteils veranlasst – diese habe jedoch keine Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag mit. Der Richterspruch sei damit rechtskräftig.

Das Landgericht Hof hatte den Pneumologen und den Urologen zu Geldstrafen verurteilt. In seinem Schlusswort nach sechs Verhandlungstagen setzte der Staatsanwalt die Anklage auf fahrlässige Tötung herab. Der ehemalige Leitende Oberarzt am Klinikum Hof muss 31.500 Euro zahlen, der Oberarzt 15.600 Euro. Es geht um 150, beziehungsweise 120 Tagessätze. Die Anwälte der Ärzte hatten auf Freispruch plädiert, der Staatsanwalt hatte höhere Geldstrafen gefordert.

Ärzte setzen Laser ein, um Stent in Luftröhre zu zerteilen

Bei dem Vorfall im Februar 2017 wollten die zwei Ärzte bei dem 47-jährigen Patienten eine Operation mit dem Ziel durchführen, einen Stent aus dessen Luftröhre zu entfernen. Nachdem dies mittels eines Bronchoskops nicht gelungen war, setzten die Angeklagten zur Vermeidung eines Luftröhrenschnitts einen Laser ein, um den Stent in der Luftröhre des Patienten zu zerteilen.

Unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt versäumten sie es jedoch, die Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems zu drosseln. Aufgrund der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung, die zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge des Patienten führte. Der 47-Jährige verstarb an den Folgen der Verletzungen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!