Europäischer Wolf (Symbolbild)
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Bauernverband gescheitert: Wolf im Altmühltal darf weiterleben

Die Regierung von Oberbayern hat die Entnahme eines Wolfs im Altmühltal abgelehnt. Der Bauernverband wollte seinen Abschuss, da er Nutztiere im Landkreis Eichstätt gerissen hatte. Laut Regierung sind die Schutzmaßnahmen aber noch nicht ausgereizt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Regierung von Oberbayern lehnt den Antrag auf Entnahme eines Wolfsrüden im Altmühltal ab, das teilte ein Regierungssprecher mit. Der Bayerische Bauernverband hatte im August beantragt, den Wolfsrüden mit dem genetischen Code "GW2977m" zu entnehmen. Der Verband begründete seinen Antrag damit, dass der betroffene Wolf mehrere Nutztiere im Landkreis Eichstätt gerissen habe. Deshalb müsse der Wolf geschossen werden, um weitere Nutztiere zu schützen.

Die Regierung von Oberbayern teilt mit, dass dem Antrag nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage nicht stattgegeben werden könne. Als gesetzlich besonders streng geschützte Art sei es grundsätzlich verboten, Wölfe zu töten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sei nur in eng begrenzten Fällen möglich, wie beispielsweise bei ernsten wirtschaftlichen Schäden. Dazu könnten auch – je nach Einzelfall – Gefahren für Nutztiere zählen, so die Bezirksregierung. Weitere Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung seien aber in jedem Fall, dass zumutbare Alternativen anstelle der Tötung nicht infrage kämen. Eine Tötung stelle nach der geltenden Rechtslage immer nur das letzte Mittel dar.

Zum Artikel: Experte zu Wölfen im Altmühltal: "Platz für vier Rudel"

Regierung: Herdenschutz verbesserbar

Laut "Bayerischem Aktionsplan Wolf" stellt eine solche Alternative der Herdenschutz dar, beispielsweise mit elektrifizierten Weideschutzzäunen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Bei den vom Bauernverband angeführten Nutztierrissen im Landkreis Eichstätt sei überwiegend kein Herdenschutz vorhanden gewesen, der den Anforderungen des "Bayerischen Aktionsplans Wolf" entsprochen hätte. Somit seien Alternativen zur Tötung vorhanden. So sei eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss nicht in Betracht gekommen, begründet die Regierung. Unabhängig davon gebe es seit August auch keine dokumentierten Übergriffe des Wolfes auf Nutztiere mehr.

Seit Juni 2020 gibt es eine standorttreue Wolfsfähe im Altmühltal. Anfang September 2022 ist dort der umstrittene männliche Wolf zum ersten Mal nachgewiesen worden. Sechs Wochen später kam es zum ersten Nutztierriss im Altmühltal. Weitere Risse, die eindeutig dem Wolf GW2977m zuzuweisen sind, folgten.

Hat Wolf wirklich Sicherheitszaun übersprungen?

Ende Mai 2023 wurde entdeckt, dass es zum ersten Mal Wolfswelpen im Altmühltal gibt. Anfang August konnte nachgewiesen werden, dass der Rüde GW 2077 und die standorttreue Wölfin die Eltern der Welpen sind. Das führte immer wieder zu hitzigen Diskussionen.

Johannes Scharl, Kreisobmann des Bauernverbands im Kreis Eichstätt, erklärte im August im BR, der Wolf sei "ein Problem-Wolf". Denn: "Dieser Wolf hat unserer Ansicht nach mehrere Male einen Zaun übersprungen, darunter auch einen wolfsabweisenden Zaun." Willi Reinbold, Wolfsbeauftragter des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV), sieht die Lage vor Ort anders: "Die Indizien sprechen nicht dafür, dass der Wolfsrüde einen wolfsabweisenden Zaun übersprungen hat."

Bayerische Wolfsverordnung greift nicht

Weil das Altmühltal als schützbares Weidegebiet gilt, ist der Abschuss eines Wolfs nicht so ohne weiteres möglich. Die Bayerische Wolfsverordnung, die seit Mai in Kraft ist, gilt hier nicht. Deshalb entschied auch die Regierung von Oberbayern über den Antrag und nicht das Landratsamt in Eichstätt.

Die neue Wolfsverordnung würde im Altmühltal erst greifen, wenn der Wolf eine Gefahr für Menschen darstellen würde, sich beispielsweise Menschen auf unter 30 Metern oder Ortschaft auf unter 200 Metern nähern würde.

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