Ein Wolf
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Ein Wolf (Symbolbild)

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Verwaltungsgericht stoppt Abschuss zweier Wölfe in der Rhön

Zwei Wölfe an der bayerisch-hessischen Grenze in der Rhön waren zum Abschuss freigegeben. Nach Eilanträgen zweier Naturschutzverbände hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Ausnahmegenehmigung der Regierung von Unterfranken außer Kraft gesetzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat vorerst die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön gestoppt. Zwei Naturschutzverbände hatten im Eilverfahren gegen die Entscheidung der Regierung von Unterfranken geklagt. Laut einem Gerichtssprecher dürfe von der erteilten Abschussgenehmigung bis zur Entscheidung über die Eilanträge vorläufig kein Gebrauch gemacht werden. Sprich: Die Wölfe bleiben erstmal am Leben. Auch das Verwaltungsgericht in Kassel hatte den möglichen Abschuss zweier Wölfe in der Rhön vorläufig gestoppt. Das gab ein Gerichtssprecher am Freitag bekannt.

Zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben

Die Regierung von Unterfranken hatte den Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön nahe der Landesgrenze zu Hessen Anfang Oktober genehmigt. Wenig später zog das benachbarte Bundesland Hessen nach – gab also die beiden Tiere ebenfalls zum Abschuss frei. Die Behörden begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Wölfe gelernt hätten, den "zumutbaren Herdenschutz" zu überwinden.

Genehmigung zeitlich und räumlich begrenzt

Die Ausnahmegenehmigung zum Töten der sonst unter Schutz stehenden Wölfe ist bis 9. November befristet, sie gilt im Naturschutzgebiet Lange Rhön und in angrenzenden Gebieten. Durch besondere Maßnahmen sollte erreicht werden, dass nur die zwei Wölfe geschossen werden, die bereits Tiere gerissen haben.

Die Genehmigung ist räumlich beschränkt, nämlich auf einen Umkreis von 1.000 Metern rund um die Nutztierhaltungen. Abgeschossen werden dürfen die Wölfe nur von Jägern, die dazu eine Berechtigung haben und ihr Einverständnis erklärt haben.

Stopp der Abschussgenehmigung

Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung sei erforderlich, um einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern, begründete das Gericht seine Entscheidung. Damit sei noch keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung durch die Regierung von Unterfranken getroffen worden, hieß es.

Im Oktober waren in der Rhön mehrere Weidetiere gerissen worden. Eine Untersuchung bestätigte: Es war ein Wolf, möglicherweise auch zwei. Weidetierhalter hatten daraufhin beantragt, dass die Wölfe in der Rhön abgeschossen werden dürfen.

Mit Material der dpa

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