Die Verteidiger der drei angeklagten Landwirte im zweiten Prozess um den Allgäuer Tierskandal hatten bereits zu Beginn des Verfahrens am Landgericht Memmingen Anfang der Woche zahlreiche Beweisanträge, Anträge auf Zulassung weiterer Zeugen sowie Befangenheitsanträge gegen vom Gericht bestellte Sachverständige gestellt.
Viele Anträge - verbleibende Termine reichten nicht aus
Am dritten von ursprünglich sieben angesetzten Verhandlungstagen sei schließlich klar gewesen, dass die verbleibenden Termine nicht ausreichen würden, um sich mit allen Anträgen zu befassen, sagte ein Gerichtssprecher dem BR. Um weitere Termine anzusetzen, an dem keine der zwingend erforderlichen Verfahrensbeteiligten verhindert gewesen wären, hätte der Prozess demnach für mehr als drei Wochen unterbrochen werden müssen.
Der Prozess muss komplett neu angesetzt werden
Das erlaube die Strafprozessordnung aber nicht. Ein Grund, warum man keinen früheren Termin habe finden können, sei ein bereits länger gebuchter Sommerurlaub eines der beiden Schöffen. Der Prozess müsse nun komplett neu angesetzt werden. Möglicherweise werde das neue Verfahren erst im nächsten Jahr beginnen.
Keinen Tierarzt geholt, um Zeit und Geld zu sparen?
Angeklagt sind ein Landwirt aus Bad Grönenbach und seine beiden erwachsenen Söhne. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2019 auf ihrer Hofstelle mit über 1.000 Rindern für mehr als 30 kranke Tiere keinen Tierarzt geholt zu haben, um Zeit und Geld für eine angemessene Behandlung zu sparen. Den Tieren hätten sie dadurch laut Anklage über einen längeren Zeitraum Schmerzen und Leiden zugefügt.
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