Der Angeklagte mit seinem Verteidiger
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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger

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Volksverhetzung - Diakon in Deggendorf verurteilt

Das Amtsgericht Deggendorf hat am Freitag einen Diakon wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Geistliche hatte bei einer Gedenkfeier für Nazi-Opfer am Bezirksklinikum Mainkofen eine Rede gehalten, in der er den Holocaust verharmloste.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Urteil gegen einen Diakon wegen Volksverhetzung: Das Amtsgericht Deggendorf hat den Geistlichen am Freitag schuldig gesprochen. Nun muss er eine Geldstrafe von 7.000 Euro bezahlen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Holocaust verharmlost

Nach Auffassung des Gerichts hat der Diakon in einer Rede, die er Ende Oktober 2022 bei einer Gedenkfeier für NS-Opfer am Bezirkskrankenhaus Mainkofen gehalten hatte, den Holocaust verharmlost. Der Diakon hatte in seiner Rede nach Angaben von Zeugen unter anderem wörtlich gesagt, die Menschheit werde "von den globalen Erben der nationalsozialistischen Eugeniker bedroht" - also von Anhängern des Rassenwahns der NS-Zeit.

Etwa 30 Zuhörer waren im Oktober bei der Gedenkfeier dabei. Der Direktor der psychiatrischen Anstalt hatte die Rede des Mannes unterbrochen und ihm Hausverbot erteilt. Das Bistum erklärte daraufhin die Dienste des Diakons im Krankenhaus für ruhend und wies die umstrittenen Äußerungen zurück.

Nicht mehr durch die freie Meinungsäußerung gedeckt

Wie die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung sagte, sei der Angeklagte in seiner Rede über die Grenze der freien Meinungsäußerung hinausgegangen. Ein Unrecht in der NS-Zeit dürfe nicht heruntergespielt werden. Laut der Richterin hatte der Diakon bewusst gehandelt und mehrmals einen Bezug zu NS-Morden hergestellt. Sie könne keine antisemitische Gesinnung beim Angeklagten erkennen - vielmehr habe er sich in einer Genozid-Theorie verrannt. Außerdem sieht das Gericht es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Rede der Klinikdirektion und der Presse zuvor zugänglich gemacht hatte.

Staatsanwaltschaft war für härtere Strafe

Der Staatsanwalt hatte den Angeklagten im Prozess einen "geistigen Brandstifter" genannt und gefordert, den Geistlichen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 15.000 Euro zu verurteilen. Die Verteidigung sah die Äußerungen des Diakons durch die Meinungsfreiheit gedeckt und plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte nahm das Urteil mit recht versteinertem Blick auf.

Diakon derzeit nicht im Dienst

Derzeit übt der Mann keinen Dienst im Bistum Regensburg aus. Das teilte ein Bistumssprecher am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. "Sobald uns ein rechtkräftiges Urteil vorliegt, muss überlegt werden, wie man hinsichtlich einer weiteren Verwendung entscheidet", fügte er hinzu.

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