Heißer Glühwein am Christkindlmarkt am Marienplatz in München
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Heißer Glühwein am Christkindlmarkt am Marienplatz in München

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Glühwein: Süffig, süß und ab jetzt mit Inhaltsliste

Glühwein ist das Getränk der Weihnachtszeit. Süß muss er sein, inhaltsvoll und ansonsten eben gut als Zugabe zu Plätzchen oder Stollen. Demnächst weiß der Verbraucher auch, was drin ist: Ab Dezember müssen alle Inhaltsstoffe genau aufgeführt werden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Glühwein gehört zu den Weihnachtsleckereien schlechthin. Er wärmt, er riecht gut und er ist ein Muss bei einem Besuch auf einem Weihnachtsmarkt. Daran wird sich nichts ändern. Ab Dezember wird es aber zur Pflicht, auf Glühweinflaschen oder Tetra Paks im Einkaufsmarkt die Zutaten und Nährwerte genau anzugeben. Eine Forderung von Verbraucherschützern, die nun endlich vom Gesetzgeber umgesetzt wurde.

Was ist drin im Glühwein? Inhaltsstoffe ab 8. Dezember Pflicht

Was in den Glühwein gehört, ist allgemein in der EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse geregelt. Doch bis jetzt mussten die einzelnen Zutaten nicht deklariert werden. Ab 8. Dezember ändert sich das. Die Hersteller sind dann verpflichtet, genaue Angaben dazu auf der Verpackung anzubringen und auch eine Nährwerttabelle muss vorhanden sein.

Das gilt aber nur für sogenannte vorverpackte Ware, das heißt für Glühwein in Flaschen oder zum Beispiel in Tetra Paks. Der Ausschank auf dem Weihnachtsmarkt ist davon nicht betroffen, denn hier handelt es sich um "lose Ware", erklärt das bayerische Verbraucherministerium.

Alkoholgehalt zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent

Der klassische Glühwein wird aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von verschiedenen Gewürzen hergestellt. Auch Süßstoff, Aromen und Farbstoffe sind zulässig. Der Alkoholgehalt muss mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen. Aufgrund dieses Alkoholgehaltes war ein ausführliches Zutatenverzeichnis bisher keine Pflicht. So hieß es beispielsweise nur: weinhaltiges Getränk, 9,0 Prozent Volumen Rotwein, Zucker, Aroma, Gewürze.

Ab dem 8. Dezember muss jetzt genau aufgeführt sein, ob Zucker oder Süßungsmittel enthalten sind oder auch "Aroma" oder eben "natürliches Aroma" und was genau mit Gewürzen gemeint ist, also: Zimt, Kardamom, Gewürznelken, Orangenschalen, usw.

Hier gibt es kleine, aber feine Unterschiede. So muss beispielsweise Vanillin nicht aus echter Vanille hergestellt sein, sondern kann auch mithilfe von Mikroorganismen aus Zuckerrübenschnitzeln produziert werden. Auch die Gewürze im Einzelnen müssen ab jetzt aufgelistet werden: Zimt und Kardamom oder eben Orangenschalen und Anis.

Wichtig auch: die Nährwertangaben

Wichtig auch: die Nährwertangaben. Hier kann dann jeder nachlesen, was in einer Flasche oder eben 100 ml stecken. "Dadurch, dass die Nährwertangaben auch Pflicht werden, so wie wir es von unseren anderen Lebensmitteln kennen, muss eben zukünftig auch der Brennwert, das heißt, Energie- oder kcal-Gehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Salz und Eiweiß ausgewiesen werden", erklärt Ellen Schmitt vom Verbraucherservice Bayern. "Zuckergehalte über 90 Gramm pro Liter sind keine Seltenheit. Mit einer Tasse Glühwein kommt man da schon gut auf 180 bis 200 kcal."

Dabei kann der Hersteller die Angaben auch elektronisch, zum Beispiel über einen QR-Code, angeben, wenn darauf auf dem Etikett hingewiesen wird. In diesem Fall ist nur der Brennwert direkt auf dem Aufkleber anzugeben.

Für Winzerglühwein gelten extra Regeln

Da Mindesthaltbarkeitsdatum und Jahrgangsbezeichnung nicht angegeben werden müssen, können Verbraucher und Verbraucherinnen das Alter des Glühweins nicht feststellen. Originalverpackt lässt er sich aber zwei Jahre lang aufbewahren. Angebrochene Glühweinverpackungen sollten kühl gelagert und innerhalb von drei Tagen verbraucht werden. Wenn er gut schmeckt, sollte das aber das geringste Übel sein.

Und noch ein Hinweis: Handelt es sich um einen Winzerglühwein oder der Name eines Weinguts steht auf dem Etikett, dann darf nur der eigene Wein verwendet werden. "Der verwendete Wein muss dabei von den Rebflächen des Betriebes sein und auch die Herstellung des Glühweins muss dort erfolgen. Angaben von der Rebsorte oder der Rebsorten und des Jahrgangs sind erlaubt, wenn der Wein 100 Prozent daraus besteht", so die Bamberger Ernährungsexpertin Schmitt.

Wie heiß darf Glühwein sein?

Eine empfehlenswerte Glühwein-Temperatur liegt bei rund 70 Grad. Ab 78 Grad beginnt sich der Alkohol zu verflüchtigen. Das kann den Geschmack beeinträchtigen und natürlich ist dann auch weniger Alkohol enthalten.

Öko-Test hat aktuell 24 Produkte getestet, darunter auch Bio- und Winzer-Glühweine. Nur vier schafften ein "sehr gut". Der Nürnberger Glühwein bekam ein "befriedigend", der Winzerglühwein der Winzergemeinschaft Franken ein "gut". Mit "sehr gut" wurden von Öko-Test die Produkte von Alnatura, Aldi und Voelkel bewertet. Einige der Test-Glühweine wiesen einen hohen Anteil an Vanillin auf, andere eine enorme Menge an Zucker. Ein Hersteller brachte es auf 93 Gramm pro Liter.

Der Unterschied: Glühwein – Punsch

Wie der Name schon sagt, muss Glühwein auch wirklich Wein enthalten. Wasser und Alkohol darf ihm nicht zugesetzt werden. Seinen Ursprung hat das Getränk in Europa. Im Mittelalter hieß er Würzwein und wurde kalt getrunken. Der Punsch kommt aus Asien, genauer gesagt aus Indien. Punsch heißt übersetzt "Fünf". Dementsprechend besteht der traditionelle Punsch aus den Zutaten Zucker, Gewürze, Zitrone, Arrak, Tee oder Wasser.

Britische Seefahrer sollen das Getränk im 17. Jahrhundert zu uns nach Europa gebracht haben. Da es Arrak noch nicht gab, wurde der kurzerhand durch Rum ersetzt. Und da es beim Punsch nicht so streng zugeht, kommt in Deutschland alles rein, was schmeckt: Orangensaft, Branntwein, Likör, Zitrone oder manchmal auch ganze Beeren. Als Punsch wird bei uns klar gehandelt, was entweder unter 7 Prozent oder über 14,5 Prozent Alkohol enthält. Auch die Feuerzangenbowle kann im weitesten Sinne als Punsch bezeichnet werden. Ob nun Glühwein oder Punsch, feststeht: es sind kleine Kalorienbomben. 200 bis 250 kcal sind durchschnittlich in einer Tasse enthalten.

Keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für Kinderpunsch

Immer beliebter wird in Deutschland der Glögg. Er wird auch als Schwedenpunsch oder finnischer Glühwein bezeichnet. Er besteht in der Regel aus Rotwein, Rum, Zucker, Rosinen oder Orangen und weihnachtlichen Gewürzen wie Kardamom, Zimt oder Nelken. Sein Alkoholgehalt liegt bei mindestens 7 Prozent. Gerne kippen die Nordländer mal schnell noch einen Aquavit oder Wodka in den Topf.

Als "Kinderpunsch" werden viele verschiedene Getränkevarianten angeboten, denn eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt es nicht. Daher können die Getränke unterschiedlich zusammengesetzt sein, aber immer alkoholfrei.

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