Klebe-Protest von Klima-Aktivist
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Gebühr fürs Kleben: Was Klima-Aktivisten in Bayern zahlen sollen

Klima-Aktivisten haben die Polizei in Bayern in den vergangenen Monaten immer wieder gut beschäftigt - und bekommen dafür die Rechnung. Dabei fallen regionale Unterschiede auf. Und auf manche kommen noch mehr Zahlungen zu.

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Die bayerische Polizei hat Klima-Aktivisten wegen Klebeaktionen bislang schon in rund 50 Fällen ihre Einsätze in Rechnung gestellt. Die Gesamtsumme beträgt mehr als 7.500 Euro, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Polizeipräsidien im Freistaat ergeben hat.

  • Zum Artikel: Post von der "Letzten Generation": Städte sprechen von Nötigung

Höchste Summe in München

Spitzenreiter ist bei den Kosten - wie so oft - München. Dort zählte das Polizeipräsidium bis Anfang März 13 Leistungsbescheide mit einer Gesamtsumme von 3.250 Euro. Zehn weitere Verfahren mit einer Gesamtsumme von 2.750 Euro befänden sich "in der Anhörungsphase".

Ein Jesuitenpater, der sich an einer Klebeaktion am Münchner Stachus beteiligt hat, hatte sich laut Medienberichten beschwert, weil er für den Einsatz 250 Euro zahlen sollte. "Die geforderte Gebühr in Höhe von 250 Euro liegt deutlich im unteren Viertel des gesetzlichen Rahmens", hieß es dazu von der Polizei. Von den 13 ausgestellten "Leistungsbescheiden" seien bis Anfang März zwei bezahlt worden.

Im Polizeipräsidium Oberbayern Nord werden nach einer Aktion von Klima-Aktivisten am Münchner Flughafen derzeit vier Leistungsbescheide bearbeitet. In drei der Verfahren geht es um je 250 Euro und in einem Verfahren um 500 Euro.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat nach zwei Klebe-Aktionen in Nürnberg nach Angaben eines Sprechers 25 Kostenrechnungen zu je 59 Euro verschickt. Gesamtsumme: 1.475 Euro.

Vier Polizei-Präsidien ohne verschickte Rechnungen

Sechs Kostenbescheide stellte das Polizeipräsidium Oberpfalz bislang Klima-Aktivisten zu, die sich auf Straßen festgeklebt hatten. Die Gesamtsumme betrug 1.118 Euro, die höchste Einzelsumme 259 Euro.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West wurden bisher vier Kostenrechnungen mit einer Gesamtsumme von 320 Euro versandt; die höchste Einzelsumme betrug dabei 80 Euro. Das Polizeipräsidium Niederbayern meldete drei Kostenbescheide zu je 80 Euro.

Die Präsidien Schwaben/Nord, Unterfranken, Oberfranken und Oberbayern/Süd hatten nach Angaben ihrer Sprecher zunächst keine solchen Fälle.

Polizeikostenverordnung: Gebühren bis 1.500 Euro möglich

Hintergrund dieser Rechnungen ist Paragraf eins der Polizeikostenverordnung. Diese sieht "für die Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Gebührenrahmen von 36 bis 1.500 Euro vor". In diese Gebühren fällt nach Angaben eines Münchner Polizeisprechers der "Aufwand aller beteiligten Behörden und Stellen": "Dies umfasst sowohl den konkreten Arbeitsaufwand des Lösens von der Fahrbahn, als auch den globalen Aufwand für die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vor Ort, die Bereitstellung von Lösungsmitteln und besonders geschultem Personal."

Bei dem Geld, das die Polizei den Aktivisten in Rechnung stellte, die sich aus Protest gegen den Klimawandel auf der Straße festklebten, handelt es sich nicht um eine Strafzahlung. Die kommt auf die Aktivisten möglicherweise darüber hinaus noch zu. Darüber entscheiden Gerichte.  

Klima-Aktivisten zum ersten Mal zu Haftstrafen verurteilt

Allerdings können Klima-Aktivisten wegen Klebeaktionen mehr als Rechnungen erwarten. Jüngst wurden zwei Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" wegen einer Straßenblockade zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die zwei Männer wurden vom Amtsgericht Heilbronn zu jeweils drei und zwei Monaten Haft verurteilt. Angeklagt waren sie wegen Nötigung.

Laut einer Sprecherin der Gruppe ist es die erste Haftstrafe ohne Bewährung, zu der Aktivisten der Gruppe verurteilt wurden. Die Männer hätten sich am 6. Februar auf einer Straße in Heilbronn festgeklebt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen Abseilaktion vor Gericht

Am Amtsgericht Fürstenfeldbruck begann letzte Woche ein Prozess gegen drei Klima-Aktivisten, die sich 2021 von einer A96-Autobahnbrücke abgeseilt hatten. Den drei Angeklagten - zwei Studenten aus Passau und einer Meeresbiologin aus München - wird Nötigung in 1.296 Fällen vorgeworfen, weil diese Zahl von Menschen für über eineinhalb Stunden am 7. September 2021 im Stau standen.

Die Polizei musste die Autobahn damals komplett sperren. Aus Protest gegen die internationale Autoausstellung IAA, die zu diesem Zeitpunkt in München stattfand, entrollten zwei Klimaaktivisten an der Autobahnbrücke ein Stoffbanner mit der Aufschrift "BLOCK IAA", während die dritte Angeklagte Fotos machte und diese auf Social-Media-Kanälen veröffentlichte, so der Vorwurf.

Mit Informationen von dpa.

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