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Donnerstag, 22. März: Das war der Tag

Seehofer verteidigt Islam-Aussage +++ EU vorerst von US-Strafzöllen ausgenommen +++ Hussein K.: Revision nach Lebenslang-Urteil +++ Kölner Raser müssen ins Gefängnis +++ Zwölf Stämme: Urteil bestätigt +++ Paarlauf-Gold bei WM für Savchenko/Massot

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Bundesinnenminister Seehofer hat seine Aussage verteidigt, der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Er sagte am Abend in der "Münchner Runde extra" im BR-Fernsehen, der Satz richte sich nicht gegen hier lebende Menschen. Der CSU-Chef wörtlich: "Ich kenne viele Muslime, mit denen ich bestens auskomme." Allerdings habe das Christentum Deutschland historisch geprägt - und nicht der Islam. 

Der Handelsstreit zwischen der EU und den USA ist erst einmal entschärft. Wie die US-Regierung bekannt gegeben hat, sollen die EU-Staaten und sechs andere Länder momentan von den geplanten US-Strafzöllen ausgenommen werden. Dadurch will man Zeit für umfangreiche Verhandlungen gewinnen, die Washington zurzeit mit seinen Handelspartnern führt. Solange die Gespräche laufen, sollen die Strafzölle nicht auf Stahl- und Aluminium-Importe aus den betreffenden Ländern erhoben werden. Gegen China kündigte US-Präsident Trump aber umfassende Zölle an. 

Wenige Stunden nach dem Urteil des Landgerichts Freiburg im Mordprozess gegen Hussein K. hat die Verteidigung Revision angekündigt. Der Pflichtverteidiger sagte zur Begründung, sein Mandant sei wegen Alkohol und Drogen bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Der als Flüchtling eingereiste Hussein K. war wegen Mordes und Vergewaltigung einer 19-jährigen Freiburger Studentin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Entlassung kaum möglich ist. Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an.

Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Die beiden 24 und 25 Jahre alten Männer hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb.

Der teilweise Entzug des Sorgerechts für Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" in Bayern war laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zulässig. Die Zwangs-Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien habe nicht gegen die Menschenrechte der Eltern verstoßen, urteilte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Die Behörden hatten eingegriffen, weil in der Glaubensgemeinschaft Kinder gezüchtigt worden sein sollen. Die Gruppe beruft sich auf die Bibel und sieht Rutenschläge als angemessene Strafe für Kinder bis etwa 14 Jahre an. 

Die Paarlauf-Olympiasieger Aljona Savchenko und Bruno Massot haben bei den Eiskunstlauf-Weltmeisterschaften in Mailand die Goldmedaille gewonnen. Die beiden Oberstdorfer siegten vor den Europameistern Jewgenija Tarasowa und Wladimir Morosow aus Russland sowie den Franzosen Vanessa James und Morgan Cipres.