Münchner klagt vor BGH: Zu alt für eine Party?
In Corona-Zeiten klingt das Problem banal: Wer feiern will und abgewiesen wird - ärgert sich. Vor allem, wenn der Grund nach Diskriminierung klingt. In München wurde ein Mann abgewiesen, weil er zu alt aussah. Heute verhandelt der BGH in Karlsruhe.