Georg Bromme (1. von links) und Jakob Kreidl (1. von rechts) im Gerichtssaal des Landgerichts München II im November 2018.
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Georg Bromme (1. von links) und Jakob Kreidl (1. von rechts) im Gerichtssaal des Landgerichts München II im November 2018.

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Teile der Miesbacher Sparkassenaffäre werden neu verhandelt

Kein Schlussstrich unter der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre: Das Landgericht München II muss einzelne Aspekte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen noch einmal verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Miesbacher Sparkassenaffäre muss teilweise neu verhandelt werden. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Der BGH hat die Verurteilungen der Angeklagten überwiegend bestätigt. In einzelnen Teilen wurde das Verfahren jedoch an das Landgericht München II zurückverwiesen.

Revision Brommes weitgehend erfolglos

Im April 2019 hatte das Landgericht den ehemaligen CSU-Landrat Jakob Kreidl und den Chef der Kreissparkasse, Georg Bromme, wegen Untreue zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt – Bromme zu eineinhalb Jahren, Kreidl zu elf Monaten. Sowohl Bromme als auch die Staatsanwaltschaft legten damals Revision ein. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen forderte, wollte Bromme eine geringere Strafe.

Am Nachmittag erklärte nun der Bundesgerichtshof, die Revision Brommes bleibe überwiegend erfolglos. Nur in den Fällen, in denen die Kreissparkasse die Kosten für Abschlussessen nach überregionalen Zusammenkünften von Landräten übernommen hatte, sprach der BGH die beiden Angeklagten frei.

Strafmaß muss teilweise neu festgelegt werden

Der Münchner Staatsanwaltschaft hat der BGH dagegen in Teilen Recht gegeben. Ein Teil der erfolgten Spenden seien Zuwendungen innerhalb der Leitungsorgane der Kreissparkasse gewesen, ein unternehmerischer Zweck ist aus Sicht des BGH dabei nicht erkennbar gewesen.

Keinen Erfolg hatte die Münchner Staatsanwaltschaft hingegen mit ihrer Beanstandung, Bromme und Kreidl hätten unter anderem wegen der Ausrichtung einer Geburtstagsfeier auch wegen Vorteilsgewährung als Vorstufe einer Bestechung (Bromme) sowie wegen Vorteilsannahme (Kreidl) verurteilt werden müssen. Alle anderen Punkte des Urteils haben Bestand. In den vom BGH beanstandeten Punkten muss das Strafmaß jetzt aber neu festgelegt werden.

Gesamtschaden von rund einer Viertelmillion Euro

Wie der BGH in seiner jetzigen Begründung noch einmal betont, ging das Landgericht München in seiner Verurteilung von einem Gesamtschaden von rund 250.000 Euro aus. So seien die Angeklagten mit ihren Ehefrauen und anderen Verwaltungsratsmitgliedern für über 70.000 Euro auf Kosten der Kreissparkasse nach Wien und Stubai gereist und hätten dort in Fünf-Sterne-Hotels übernachtet. Mit Geldern der Kreissparkasse bestritt ein Angeklagter Ausgaben für den Schießstand eines Tiroler Jagdverbands über 13.500 €. In einem anderen Fall ließ er die Kreissparkasse die Kosten für eine private Geburtstagsfeier eines Verwaltungsratsmitglieds in Höhe von rund 30.000 Euro bezahlen.

Sparkasse und Landratsamt zahlten für Geburtstagsparty

Ihren Ausgang nahm die Affäre im August 2012, als der ehemalige Miesbacher CSU-Landrat Jakob Kreidl seinen 60. Geburtstag mit 460 Gästen im Wasmeier-Museum am Schliersee feierte. Monate später kam heraus: Kreidl hatte nur einen Teil für die Feier aus eigener Tasche gezahlt, der Rest kam von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und dem Miesbacher Landratsamt.

Bundesweite Schlagzeilen wegen weiterer Luxusreisen und teurer Geschenke

Nach dem Fest rückte zunehmend das Geschäftsgebaren des damaligen Sparkassen-Vorstandschefs Georg Bromme in den Fokus. Über Jahre hatte die Miesbacher Sparkasse teure Reisen, Einladungen und edle Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte finanziert.

Sogar die Richter mussten lachen

Vergangene Woche hatte der Fall den Richtern in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung bereits den ein oder anderen Lacher entlockt. Sie scherzten beispielsweise, wie teuer der Wein bei einem Entenessen mit Restaurantkosten von mehreren Tausend Euro wohl sein müsse

Jakob Kreidls Anwälte erklärten vor dem Bundesgerichtshof: Das Verhalten von Kreidl und Bromme damals sei ein "bayerisch-barockes, übliches, gewohnheitsmäßiges Handeln" gewesen. Der Fall spiele zu einer Zeitenwende, als Compliance erst Einzug bei Unternehmen erhielt - also die Einhaltung von Regeln sowie Maßnahmen, um diese nicht zu brechen. Man komme sich vor wie in einem Helmut-Dietl-Film, so einer der Anwälte.

Die sogenannte Sparkassenaffäre hat weit über den Landkreis Miesbach hinaus Schlagzeilen gemacht.
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Die sogenannte Sparkassenaffäre hat weit über den Landkreis Miesbach hinaus Schlagzeilen gemacht.

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