Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat mit großer Mehrheit die Petition zum Wasserschutzgebiet Mangfalltal angenommen. Außer der SPD stimmten alle Parteien für die Eingaben. Damit wird das Verfahren über die Ausweitung des Wasserschutzgebietes von der Regierung von Oberbayern wieder an den Landrat von Miesbach gegeben. Die Anweisung eines erweiterten Weideverbots ist damit hinfällig.
Petition gegen neues Wasserschutzgebiet
Im Landkreis Miesbach sollte ein neues Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden, von dort aus wird die Landeshauptstadt München mit Trinkwasser versorgt. Doch Kommunen und Landwirte hatten sich mit einer Petition gewehrt. Denn mit dem Wasserschutzgebiet einher geht ein Beweide- und Düngeverbot in einer Zone an der Mangfall. Denn im Jahr 2020 wurden Verunreinigungen im Trinkwasser für die Stadt München festgestellt, das aus dem Landkreis Miesbach stammte. Deswegen hatte die Regierung von Oberbayern ein sofortiges Beweide- und Düngeverbot in der sogenannten Zone IIA angeordnet.
Wer ist eigentlich zuständig?
Aus dem Wasserschutzgebiet zwischen Weyarn und Miesbach bezieht München den größten Teil seines Trinkwassers. Auch weil es in den letzten Jahren Verschmutzungen durch Keime gab, wollte das Umweltministerium eine Ausweitung von Schutzmaßnahmen, darunter ein Weide- und Düngeverbot auf weiteren Flächen. Gegen eine entsprechende Sofortverfügung, die die Regierung von Oberbayern aussprach, wandten sich die Petenten, darunter die betroffenen Gemeinden und drei Biobauern. Streitpunkt Nummer zwei ist die Zuständigkeit für die Maßnahmen. Weil das Landratsamt Miesbach über Jahre nicht tätig wurde, beauftragte das Umweltministerium die Regierung von Oberbayern, das Verfahren an sich zu ziehen. Vor allem gegen diese Übertragung des Verfahrens, weg vom Landrat hin zur Bezirksregierung, wandte sich die Petition.
Jetzt wieder Landkreis Miesbach am Zug
Rosi Steinberger, Bündnis90/Die Grünen, die Vorsitzende des Umweltausschusses, trug in der Sitzung vor, dass so ein Fall - dass eine Bezirksregierung ein derartiges Verfahren an sich zieht - bisher in Bayern erst einmal vorgekommen sei. Steinberger führte weiter aus, dass sie überzeugt sei, dass der neue Landrat von Miesbach, von Löwis, CSU, das Verfahren gewissenhaft und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchführe. Sie habe bei einem Ortstermin mit dem gesamten Ausschuss im Wasserschutzgebiet außerdem den Eindruck gewonnen, dass es durchaus unklar sei, woher die festgestellten Keime stammten. Die müssten nicht von Weidetieren kommen. Deswegen stimmte Steinberger für die Petition, ebenso wie ihr Stellvertreter Eric Beiswenger, CSU. Jetzt ist aus ihrer Sicht der Landrat von Miesbach in der Pflicht, das Verfahren rasch in Gang zu bringen. Man werde das auch überprüfen. Der Landrat werde verpflichtet, dem Landtag über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
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