Ein Angeklagter sitzt neben seinem Verteidiger.
Bildrechte: BR/Andi Ebert

Vor Gericht gestand der 24-Jährige, den Kontrolleur geschlagen zu haben. Er entschuldigte sich bei dem Opfer und bestritt eine Tötungsabsicht.

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Prozess wegen versuchten Mordes: Kopf-Tritte gegen Kontrolleur?

Wegen versuchten Mordes steht ein 24 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Coburg. Ihm wird vorgeworfen, dass er einem Fahrkartenkontrolleur in einem Zug gegen den Kopf getreten haben soll.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Weil er einen Fahrkartenkontrolleur in einem Regionalexpress geschlagen und gegen den Kopf getreten haben soll, steht ein 24-jähriger Mann vor dem Landgericht Coburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord vor, weil er aus Habgier gehandelt haben soll.

Fahrkartenkontrolleur gegen Kopf getreten? Prozess in Coburg

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der heute 24-Jähirge im November vergangenen Jahres auf einer Zugfahrt von Lichtenfels nach Bayreuth in die Toilette einsperrte, um eine Fahrscheinkontrolle zu umgehen. Als der Zugbegleiter die Türe öffnete, soll der Angeklagte ihn massiv angegriffen und am Kopf gepackt haben. Nachdem der Mitarbeiter ankündigte, die Polizei zu rufen, sei der Mann erneut auf ihn losgegangen. Ermittlungen nach der Tat haben ergeben, dass der 24-Jährige dem Bahnmitarbeiter ins Gesicht geschlagen und später auf ihn eingetreten hatte, so die Anklage.

Bahn-Mitarbeiter schwer verletzt

Der Mitarbeiter wurde damals schwer verletzt, der mutmaßliche Täter konnte von der Polizei festgenommen werden. Da der Angeklagte versuchte, die Strafe für das Schwarzfahren in Höhe von 60 Euro zu umgehen, geht die Staatsanwaltschaft von Habgier aus und sieht einen versuchten Mord in der Tat. Der 24-Jährige sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Ein Urteil wird im Juni erwartet.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht: Wohin gingen die Tritte?

Beim Prozessauftakt am Dienstag gestand der Angeklagte, den Kontrolleur geschlagen zu haben. Er habe allerdings nicht die Absicht gehabt, den Mann zu töten. Auch die Zeugen konnten sich nicht genau erinnern, wohin der Angeklagte dem Mitarbeiter der Bahn getreten hatte. Für die Strafzumessung sei das aber ein entscheidender Punkt.

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