Dalmatiner (Symbolbild)
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Nur gesprungen oder Ohr abgebissen? Prozess um Münchner Hund

Ein Dalmatiner hat in München einem Kind ein Stück Ohr abgebissen. Die Halterin bekam jetzt eine Bewährungsstrafe. Für die Münchner Ärztin war es nicht das erste Verfahren dieser Art. Denn ihr Hund "Dalmi" ist schon öfter auffällig geworden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine Münchnerin, deren Dalmatiner einem Vierjährigen das Ohr halb abgebissen hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Denn im Prozess am Amtsgericht München zog sie ihren Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurück. Damit ist die darin vorgesehene Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt für eine Bewährungszeit von zweieinhalb Jahren, nun rechtskräftig. In dem Verfahren hatte auch das Opfer ausgesagt - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bub: "Hund wollte mich fressen"

Der mittlerweile sechsjährige Bub trägt inzwischen lange Haare, um das verunstaltete Ohr zu verbergen. Mindestens vier Operationen wären nötig, um sein Ohr zu rekonstruieren. Seine Mutter erzählte im Prozess, dass er in Therapie gewesen sei, um alles zu verarbeiten. Nach einem nicht weiter schlimmen Fahrradsturz auf dem Gehweg habe er sich kurz hinsetzen wollen. "Dann wollte der Hund mich fressen" – so beschrieb er seiner Mutter danach, was er erlebt hat.

Hundehalterin wies Vorwürfe zurück

Die 58-jährige Hundehalterin, eine Chirurgin aus München, wies diese Darstellung vor Gericht zunächst zurück. Der Hund sei gesprungen, weil das Kind "schreienderweise“ auf ihn zugerannt sei. Er habe es aber nicht berührt, geschweige denn gebissen. Weil sie an der Spezialleine gezogen habe, hätte er das Maul auch gar nicht öffnen können. Die Verletzung am Ohr müsse sich der Bub schon vorher auf andere Weise zugezogen haben, so die Ärztin. Eine Gutachterin der Berliner Charité legte sich hingegen fest: "Das ist eindeutig eine Hundebissverletzung."

Promille "durch Händedesinfektion"

Erst wenige Wochen vor dem mutmaßlichen Angriff von "Dalmi“ auf den Vierjährigen war die Halterin bereits wegen ähnlicher Vorfälle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Und sie hatte die Auflage bekommen, dass sie ihren Hund nur ausführen darf, wenn sie nüchtern ist. An dem fraglichen Abend ergab ein Atemalkoholtest aber, dass sie wohl rund zwei Promille im Blut hatte. Sie habe ihre Hände damals wegen Corona oft desinfiziert, verteidigte sich die Ärztin. Womöglich sei dadurch Alkohol in das Testgerät gelangt.

10.000 Euro für das Opfer

Nach eindringlichem Zureden von Staatsanwalt und Richterin zog die 58-Jährige ihren Einspruch gegen den Strafbefehl aber schließlich zurück. Damit wird die dort vorgesehene Freiheitsstrafe auf Bewährung rechtskräftig. Dazu kommen Geldauflagen: So muss die Hundehalterin 10.000 Euro an das Opfer und 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Jährlich 70 Schwerverletzte durch Hundeangriffe

Angriffe durch Hunde werden in Bayern nicht offiziell erfasst und werden oft wohl auch gar nicht angezeigt. In Berlin dagegen gibt es eine Statistik, und diese weist für das Jahr 2021 knapp 460 Leicht- und 70 Schwerverletzte aus. "Kinder sind häufig die Opfer, die am schlimmsten verletzt sind, weil das Kindergesicht auf Höhe des Hundekopfes ist", erläutert die auf Verhaltenstherapie von Hunden spezialisierte Tierärztin Constanze Pape von der Ludwig-Maximilians-Universität München.

In Deutschland gibt es etwa neun Millionen Hunde. Etwa ein Drittel der Besitzer sichert sich nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft mit einer Hundehaftpflichtversicherung ab, obwohl das nur in sechs Bundesländern Pflicht ist. Pro Jahr übernehmen die Versicherungen mehr als 80. 000 Schadensfälle, die von den Hunden verursacht wurden.

Mit Informationen von dpa

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