Nahaufnahme eines Hundes, der bellt und die Zähne fletscht. (Symbolbild)
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Muss ein Ehepaar einer Frau Geld zahlen, die vom Hund des Paares gebissen wurde? Das Landgericht Traunstein verhandelt den Fall neu. (Symbolbild)

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300.000 Euro für einen Hundebiss? Gericht muss neu verhandeln

Das Oberlandesgericht München hat einen Rechtsstreit um 300.000 Euro für einen Hundebiss an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Das Urteil, wonach ein Hundebesitzer-Ehepaar rund 150.000 Euro zahlen muss, hob das Gericht am Dienstag auf.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Urteil, wonach ein Hundebesitzer-Ehepaar rund 150.000 Euro an die Frau zahlen muss, die von deren Hund gebissen wurde, wurde vom Oberlandesgericht München aufgehoben. "Das Urteil beruht auf einer unterbliebenen Aufklärung des Sachverhalts", hieß es in der Entscheidung des OLG. Vor allem die Frage, ob die gebissene Frau eine Mitschuld an dem Vorfall trägt, müsse geklärt werden.

Hat gebissene Frau Mitschuld?

Der Vorfall geht in das Jahr 2012 zurück. Damals war das Ehepaar mit seinem Hund im oberbayerischen Garching an der Alz (Landkreis Altötting) spazieren, als es zu einer Rangelei mit einem weiteren Hund kam. Dieser Hund gehörte nicht der Klägerin, aber sie kannte das Tier und seinen Besitzer. Die Auseinandersetzung der beiden Hunde konnte zunächst friedlich gelöst werden. Die Klägerin hielt den ihr bekannten Hund fest. Der Hund des Ehepaares biss sie anschließend in die Hand. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betonte sie, dass der Hund sie völlig unvermittelt aus vier bis fünf Metern Entfernung angesprungen habe.

Gebissene seitdem arbeitsunfähig

Die Klägerin ist seit dem Vorfall zu 100 Prozent arbeitsunfähig, denn der offene Bruch führte zu einer chronischen Nervenkrankheit. Gutachter bestätigten ihre langwierigen Verletzungen. Darum verlangte die gelernte Verkäuferin, die als Reinigungskraft arbeitete, insgesamt rund 300 000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und auch künftigen Verdienstausfall. Ihren Angaben zufolge wollte die Gegenpartei die in erster Instanz zugesprochene Summe von 150.000 Euro nicht zahlen. Darum legte auch sie Rechtsmittel ein und zog eine Instanz weiter.

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