Eine Darstellung der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, hängt über dem Eingang eines Gerichtes.
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Nach dem gewaltsamen Tod eines 48 Jahre alten Mannes aus Mainleus hat das Landgericht Bayreuth die Mordanklage zugelassen.

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Nach gewaltsamem Tod eines Mannes: Mordanklage zugelassen

Nach dem gewaltsamen Tod eines 48 Jahre alten Mannes aus Mainleus hat das Landgericht Bayreuth die Mordanklage gegen zwei frühere Mitbewohner des Opfers zugelassen. Der Prozess soll am 7. November beginnen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Strafverfahren wegen Mordes an einem Mann aus Mainleus im Landkreis Kulmbach hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth das Hauptverfahren eröffnet. Wie das Gericht am Freitag mitteilt, sind insgesamt elf Hauptverhandlungstermine zwischen dem 7. November und dem 18. Dezember 2023 angesetzt. Angeklagt sind ein Mann und eine Frau.

Dem Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Mord in Verdeckungsabsicht vorgeworfen, der Frau Beihilfe zum Mord in Verdeckungsabsicht.

Opfer soll mit Werkzeug in der Hand geschlagen worden sein

Das Tatopfer wohnte zum Zeitpunkt der Tat in einer Wohngemeinschaft mit den beiden Angeklagten und einer weiteren Person. In der Nacht zum 12. Februar 2023 soll das Opfer dann durch den weiteren Mitbewohner im Beisein der Angeklagten mit einer Krücke geschlagen und verletzt worden sein. Bei dem anschließenden Streit soll dann der Angeklagte dem Tatopfer zahlreiche Schläge verpasst haben, einige davon mit einem Werkzeug in der Hand. Dabei soll das Opfer lebensgefährlich verletzt worden sein.

Leiche des Mannes später im Wald gefunden

Um dies zu verdecken, sollen die Angeklagten den Geschädigten dann aus dem Haus getragen und in einem Lieferwagen abgelegt haben. Dort soll er dann kurz nach dem Abtransport an seinen massiven Verletzungen verstorben sein. Am 14. Februar wurde die Leiche des Mannes in einem Wald nahe dem Tatort gefunden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Es werden 16 Zeugen zur Vernehmung geladen, zudem werden Sachverständige der forensischen Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung teilnehmen.

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