Im Landgericht Ingolstadt wird der Prozess eröffnet.
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Das Landgericht Ingolstadt verhandelt einen Betrug mit einem wirkungslosen Krebsmittel.

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Landgericht Ingolstadt: Betrug mit wirkungslosem Krebs-Mittel

Ein Ingolstädter Unternehmer und eine Heilpraktikerin aus Schrobenhausen sollen Krebspatienten für viel Geld ein nicht zugelassenes Präparat verkauft haben. Den Kunden hätten sie eine hohe Wirksamkeit versprochen. Nun stehen sie vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Einen Fall von Betrug verhandelt das Landgericht Ingolstadt ab heute. Vor der Strafkammer müssen sich ein Ingolstädter Unternehmer und eine Heilpraktikerin aus Schrobenhausen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, gemeinsam zahlreichen Krebspatienten vorgegaukelt zu haben, dass das nicht zugelassene Präparat BG-MUN hochwirksam gegen Krebs sei.

Erste Unterbrechung gleich nach Eröffnung

Schon nach wenigen Minuten musste die Verhandlung auf Antrag des Verteidigers des Unternehmers unterbrochen werden. Er machte geltend, dass der Angeklagte verhandlungsunfähig sei. Er habe Diabetes, dazu käme eine Konzentrationsschwäche und er müsse sich aufs Atmen konzentrieren. Obwohl kurz vor dem Prozessauftakt ein Mediziner die Verhandlungsfähigkeit festgestellt hatte, ließ der Vorsitzende Richter die Verhandlung unterbrechen, damit der 66-Jährige vom Landgerichtsarzt erneut untersuchen werden konnte.

Verhandlungsfähigkeit festgestellt

Schon beim Betreten des Saals atmete der Angeklagte schwer. Abgewandt vom Rest des Saals fand eine erneute Untersuchung des Ingolstädter Unternehmers statt. Der Landgerichtsarzt stellte die uneingeschränkte Verhandlungsfähigkeit fest. Die Heilpraktikerin, eine elegant gekleidete 55-Jährige, saß währenddessen äußerlich ruhig auf der Anklagebank.

Anklageschrift: Not der Menschen ausgenutzt

Die Kernaussage der Anklageschrift: Die beiden Angeklagten sollen gemeinsam die Not kranker Menschen ausgenutzt haben. Manchen ihrer Patienten versprach die Heilpraktikerin eine "99,9-prozentige Heilung innerhalb von drei Monaten“, so die Anklageschrift. In Wirklichkeit, so die Staatsanwaltschaft, verfügt "das Präparat über keine pharmakologische Wirkung“. Insgesamt soll ein Schaden von rund einer halben Million entstanden sein.

Anwalt: Angeklagte habe fürsorglich gearbeitet

Beide Angeklagten wollten sich vor Gericht nicht selbst äußern. Allerdings gab der Verteidiger eine Erklärung im Namen seiner Mandantin ab. Demnach plädiert die Heilpraktikerin auf Freispruch. In der verlesenen Erklärung betonte der Anwalt, der die 55-Jährigen vertritt, dass sie "kein wirkungsloses rosa Zuckerwasser verkauft" habe:"Sie hat ihre Patienten nicht getäuscht und ihnen nicht geschadet. Sie ist eine anerkannte Heilpraktikerin und verhält sich ihren Patienten gegenüber fürsorglich." Einer der Anwälte äußerste sich zur Qualität des verhandlungsrelevanten Mittels. Der Jurist bezeichnete BG-MUN als "diätisches Lebensmittel zur Förderung des zellulären Immunsystems“.

Angeklagte fühlt sich vorgeführt

Außerdem ließ die Angeklagte über ihren Anwalt mitteilen, dass sie sich durch eine investigative Fernsehjournalistin vorgeführt fühle. “Diese habe sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in ihrer Praxis eingeschlichen, Filmaufnahmen gemacht und das Gespräch mit der Angeklagten aus dem Zusammenhang gerissen". Die Journalistin hatte - gemeinsam mit einer betroffenen Familie - den Prozess ins Rollen gebracht.

"Medikament": Mix aus Aminosäuren, Proteinen und Zucker

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten aus der Angst und Verzweiflung der Patienten Profit geschlagen, denn ihre Krebstherapie sei ohne Aussicht auf Heilung gewesen. In Wirklichkeit, so die Staatsanwaltschaft, verfügt "das Präparat über keine pharmakologische Wirkung“. Es sei nur eine mit Aminosäuren und Proteinen versetzte Zuckerlösung, so die Staatsanwaltschaft.

Riesige Gewinnspanne

Die Aufgabenaufteilung zwischen den beiden Angeklagten funktionierte im Wesentlichen so: Der Unternehmer stellte das Präparat BG-MUN zu Cent-Beträgen her und die Heilpraktikerin überzeugte ihre Patienten vom Kauf des teuren, aber wertlosen Mittels. Die Gewinnspanne der mutmaßlichen Betrüger war riesig. Die beiden Angeklagten sollen das Mittel BG-MUN jeweils für vierstellige Eurobeträge an die Patienten verkauft haben. Dem Präparat soll auch die nach § 21 AMG (Arzneimittelgesetz) erforderliche Zulassung gefehlt haben.

Heilpraktikerin als Professorin ausgegeben

Ein weiterer Anklagepunkt ist, dass sich die Angeklagte unberechtigt als "Professorin" ausgegeben haben soll. Die Urkunde für die Ehrenprofessur einer zweifelhaften Universität in den USA verschaffte der Heilpraktikerin der mitangeklagte Unternehmer im Jahr 2018.

Unternehmer soll Beutegeld "versteckt" haben

Mit besonderem Interesse dürften auch zwei Angehörige des angeklagten Unternehmers die Verhandlung verfolgen. Sie sind als sogenannte "Einziehungsbeteiligte" an diesem Strafverfahren beteiligten. Der Grund: die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte einen Teil des erbeuteten Geldes bei seinen Angehörigen versteckt hat. Das heißt: Wird er verurteilt, kann der Staat dieses Beute-Geld wieder einkassieren. Vor Gericht erschienen sind die beiden Einziehungsbeteiligten heute aber nicht.

Urteil wohl erst nächstes Jahr

Der Prozess wird sich über Monate ziehen, vor allem wegen der Beweisaufnahme. Als Grund für die umfangreiche und lange Beweisaufnahme nannte der Sprecher des Landgerichts Ingolstadt die Vielzahl der angeklagten Betrugsfälle, hinter denen entsprechend viele Einzelschicksale von Patienten stünden. Insgesamt hat die Strafkammer rund 40 Termine angesetzt. Das Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.

Betroffener Familienvater bei der Verhandlung mit dabei

Zum Prozessauftakt ist heute auch extra ein Familienvater angereist, dessen Frau vor zwei Jahren an Krebs starb. Sie hatte die Ermittlungen gegen die Heilpraktikerin, gemeinsam mit einer Journalistin, ins Rollen gebracht. Wie ihr Mann heute gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte, hatte die Heilpraktikerin auf seine Frau eingewirkt, die Chemo abzubrechen und ausschließlich auf das wirkungslose Krebsmittel zu setzen. Der Mann wird im Laufe des Monats Juli als Zeuge vor Gericht aussagen.

Mögliche Lebensverkürzung nicht angeklagt

Die Anklage umfasst auch den Vorwurf der Körperverletzung. Er bezieht sich jedoch ausschließlich darauf, dass die angeklagte Heilpraktikerin einigen Patienten das wirkungslose Präparat auch gespritzt haben soll. Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Rat der Heilpraktikerin, schulmedizinische Therapien während der Einnahme von BG-MUN auszusetzen, eventuell das Leben von Patienten verkürzt hat. Dieser Aspekt ließ sich durch die Ermittlungen offensichtlich nicht abdecken.

Angeklagter auf Zypern aufgegriffen

Aktuell sitzt der Unternehmer aus Ingolstadt in Untersuchungshaft. Er wurde per europäischem Haftbefehl gesucht, vor rund eineinhalb Jahren auf Zypern verhaftet und an Deutschland ausgeliefert. Die Heilpraktikerin aus Schrobenhausen befindet sich nach vorübergehender Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß, so ein Sprecher des Landgerichts. Auf BR-Anfrage teilte der Anwalt der Heilpraktikerin, Florian Englert, mit: "Ein Berufsverbot besteht derzeit nicht, jedoch praktiziert unsere Mandantin aktuell nicht."

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