Eine Frau hält sich die Hände vor ihr Gesicht. Neben ihr sitzt ihr Rechtsbeistand.
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600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz fordert eine Frau aus Hof vom Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens.

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Klage gegen Astrazeneca: Wie entscheidet das Gericht?

600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz fordert eine Frau vom Impfstoffhersteller Astrazeneca, nachdem sie kurz nach ihrer Corona-Impfung eine Thrombose erlitten hatte. Wie es weitergeht, entscheidet sich heute am Oberlandesgericht Bamberg.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Im Zivilprozess gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca am Oberlandesgericht Bamberg wird am Montag eine Entscheidung erwartet. Die Klägerin aus Hof fordert rund 600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sei jedoch unklar, ob am Montag direkt die finale Entscheidung fällt. Die Kammer könne auch erst weitere Beweise einfordern.

Klägerin führt Erkrankung auf Corona-Impfung zurück

Die Frau erlitt Mitte März 2021, kurz nach der Impfung gegen das Coronavirus, eine Darmvenenthrombose. Wegen der Erkrankung lag sie auf der Intensivstation, schließlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Die Thrombose führe sie auf die Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca zurück.

Die Klägerin, die in der IT-Abteilung der Diakonie arbeitete, gehörte im März 2021 zu den Ersten, die geimpft wurden. Einen Tag nach ihrer Impfung waren erste Berichte über Thrombosen im Zusammenhang mit dem Impfstoff des Herstellers bekannt geworden.

Aus Sicht des Anwalts der Frau informierte Astrazeneca zum Zeitpunkt der Impfung der Klägerin falsch über Nebenwirkungen. Er erklärte, dass ohne eine entsprechende Information über die erheblichen Risiken von Thrombosen und anderen Dauerschäden die Impfzulassung zu verweigern gewesen wäre. "Aus unserer Sicht ist das ein Risiko, das so erheblich ist, dass der Patient von Anfang an darüber informiert und worauf der Impfstoff auch von vorneherein getestet hätte werden müssen", so Volker Löschner, Fachanwalt für Medizinrecht. Nur mit einer entsprechenden Information, wie bei anderen Medikamenten, sei die Zulassung möglich gewesen.

"Anwälte von Astrazeneca schließen Vergleich aus"

Laut dem Anwalt habe Astrazeneca inzwischen schriftlich eingeräumt, dass der Impfstoff die Thrombose der Klägerin verursacht habe. Ein Vergleich wird bisher von den Anwälten des Impfstoffherstellers ausgeschlossen. Abgesehen davon ist der Impfschaden der Frau auch staatlich anerkannt.

Zuständig dafür ist in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Dort sind seit Beginn der Schutzimpfung gegen das Coronavirus rund 2.250 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt worden. Über mehr als die Hälfte der Anträge wurde inzwischen entschieden, in 107 Fällen wurde der Schaden anerkannt. Die Betroffenen erhalten somit gemäß Bundesversorgungsgesetz Geld vom Freistaat, da der Staat die Impfung empfohlen hatte. Dem gegenüber stehen rund 29 Millionen verabreichte Impfdosen im Freistaat.

Wie im vorliegenden Fall klagen in Deutschland derzeit einige Betroffene unabhängig von einer Entscheidung über staatliche Zahlungen auf Schadensersatz gegen die Impfstoffhersteller. So wird derzeit vor dem Landgericht München I auch die erste Zivilklage im Freistaat gegen Biontech verhandelt.

Eine Sprecherin von Astrazeneca teilte gegenüber BR24 schriftlich mit: "Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben. Die Patient:innensicherheit hat für uns höchste Priorität, und die Aufsichtsbehörden haben klare und strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel, einschließlich Impfstoffen, zu gewährleisten. [...] Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen", so der Impfstoffhersteller weiter.

Mögliche Impfschäden: Einer der ersten Prozesse in zweiter Instanz

Das Landgericht Hof hatte die Klage der jungen Frau in erster Instanz abgewiesen, weil kein Produkt- und Informationsfehler im Zusammenhang mit der Impfung bestehe. Deshalb landete der Fall jetzt am Oberlandesgericht Bamberg. Der Zivilprozess am Oberlandesgericht Bamberg ist einer der ersten in zweiter Instanz in Deutschland gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Laut dem Anwalt der Klägerin sei ein medizinisches Gutachten erforderlich. Das Landgericht Hof habe das Urteil ohne sachverständiges Gutachten nicht aussprechen dürfen, so Volker Loeschner. Die Klägerin werden bis zum Bundesgerichtshof gehen, so der Anwalt für Medizinrecht weiter.

Mit Material von dpa.

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