Im Zivilprozess um Schadenersatz gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca plant das Oberlandesgericht Bamberg, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Wie der Vorsitzende Richter des Zivilsenats am Montag verkündet hat, "kann der Senat nicht aus eigener Sachkunde entscheiden".
Landgericht Hof hatte Sachverständigengutachten abgelehnt
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens hatte das Landgericht Hof in erster Instanz abgelehnt. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz wegen unvertretbarer schädlicher Wirkungen des Impfstoffes nicht gegeben sein dürfte, so der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Lars Müller-Mück im Anschluss.
Allerdings gehe der Senat derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Thrombose dargestellt gewesen wäre. Das Gutachten solle Aufschluss darüber geben, ob eine Risikodarstellung nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.
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600.000 Euro: Klägerin fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz
Der Anwalt des Herstellers Astrazeneca und der Anwalt der Klägerin haben jetzt die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Der Anwalt der Klägerin, Volker Loeschner, sagte nach dem Gerichtstermin gegenüber BR24: "Es war unser Ziel, dass ein Gutachten erstellt wird". Die Klägerin aus Hof fordert rund 600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Sie hatte nach der Impfung gegen das Coronavirus Mitte März 2021 eine Darmvenenthrombose bekommen und lag auf der Intensivstation. Letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Die Thrombose führe sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurück.
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