Eine Person hält einen Impfpass.
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Seit Beginn der Schutzimpfung gegen das Coronavirus sind 2.252 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens eingegangen.

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Corona: Anträge auf Anerkennung von Impfschäden nehmen kein Ende

Seit Beginn der Schutzimpfung gegen das Coronavirus sind in Bayern mehr als 2.000 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt worden. Das ist wenig, verglichen mit der Zahl der verabreichten Impfungen. Ein Ende ist aber noch nicht in Sicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Seit Beginn der Schutzimpfung gegen das Coronavirus sind 2.252 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens mit Bezug auf das Coronavirus eingegangen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth hervor, den die Behörde nun für das Jahr 2022 veröffentlicht hat. Vor Corona seien jährlich nur etwa 40 Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestellt worden, heißt es in dem Bericht weiter.

Geringe Antragsquote verglichen mit Impfzahlen

Weiter heißt es, eine Stagnation in Sachen Impfschadensregulierung sei nicht abzusehen. So stellten im Jahr 2023 bereits 807 Personen beim ZBFS einen Antrag nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung.

Die Behörde weist aber ausdrücklich darauf hin, dass den Anträgen etwa 29 Millionen Corona-Impfdosen gegenüberstehen, die bis Ende des Jahres 2022 verabreicht wurden. Somit liege der Anteil der Covid-19-Impfungen, die einen Entschädigungsantrag nach sich gezogen haben, im Freistaat bei lediglich 0,004 Prozent.

ZBFS will mehr Behinderte in Arbeit bringen

Eine seiner Hauptaufgaben sieht das ZBFS aber in der Inklusion behinderter Menschen in die Arbeitswelt. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern haben eine anerkannte Behinderung beziehungsweise sind schwerbehindert. "In Zeiten schnell zunehmenden Fachkräftemangels ist die Inklusion ins Berufsleben besonders bedeutsam und im Freistaat aktueller denn je", sagte ZBFS-Präsident Norbert Kollmer bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts. Allerdings habe die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Handicap nicht im gleichen Maße abgenommen wie bei Nicht-Behinderten. Gemeinsam mit den Arbeitsagenturen, den Bezirken, Regierungs- und Nichtregierungsorganisation habe man das Ziel ausgegeben, dies zu ändern, so Kollmer.

Mehr als zwei Milliarden Euro für Familien

Zudem ist das ZBFS auch für die Anträge, Bewilligung und Auszahlung verschiedener Familienleistungen zuständig. Dazu gehören etwa das Elterngeld, das bayerische Familien- und Krippengeld oder die finanzielle Unterstützung zur Familienerholung. Im Jahr 2022 seien von den rund fünf Milliarden Euro Transferleistungen des ZBFS über 2,1 Milliarden Euro an Familien in Bayern geflossen, berichtet die Landesbehörde.

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