Reisende gehen mit Gepäck am Bahnsteig am Nürnberger Hauptbahnhof neben einem ICE entlang.
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Weil er einen Fahrkartenkontrolleur geschlagen und getreten hat, ist ein Mann vom Landgericht Coburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

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Haftstrafe nach Schlägen und Tritten gegen Fahrkartenkontrolleur

Das Landgericht Coburg hat einen Mann verurteilt, der einen Fahrkartenkontrolleur geschlagen und getreten hat. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 24-Jährigen versuchten Mord vorgeworfen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Weil er einen Fahrkartenkontrolleur geschlagen und getreten hat, ist ein 24 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Landgericht Coburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts im November vergangenen Jahres einen Fahrkartenkontrolleur geschlagen und getreten, nachdem dieser Fotos von ihm anfertigte, um einen angeblichen Verstoß des Schwarzfahrens zu dokumentieren. Direkte Tritte gegen den Kopf des Opfers, wie von der Anklagebehörde angenommen, konnten nach Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten aber nicht belegt werden.

Staatsanwaltschaft spricht von Habgier

Die Staatsanwaltschaft hatte versuchten Mord angeklagt und war davon ausgegangen, dass der Mann aus Habgier gehandelt habe. Ursprünglich hatten die Ermittlungen ergeben, dass er ohne Fahrschein unterwegs war. Dies konnte allerdings vor Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der Angeklagte hatte angegeben, am Fahrkartenautomaten ein Ticket gekauft zu haben.

Demnach war der 24-Jährige nach einer durchzechten Nacht mit dem Zug von Lichtenfels in Richtung Burgkunstadt gefahren. Vermutlich weil es ihm nicht gut ging, habe er sich in die Toilette zurückgezogen, so sein Verteidiger. Eine Blutentnahme nach der Tat ergab einen Wert von rund zwei Promille.

Versuchter Mord nicht nachweisbar

Nach der Beweisaufnahme stand fest: Ein versuchter Mord, wie angeklagt, wird nicht nachweisbar sein. Auch der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer nur noch von gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung ausgegangen. Er forderte fünf Jahre Haft für den Angeklagten.

Der Anwalt des 24-Jährigen plädierte auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von anderthalb Jahren. Die Kammer konnte dem Mann nicht zweifelsfrei nachweisen, dass er ohne gültiges Ticket gefahren war. Somit komme auch Räuberische Erpressung nicht in Frage, so die Vorsitzende Richterin in ihrem Urteil.

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