Zahlreiche Menschen besuchen am 19.07.22 das Dallenbergbad in Würzburg.
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Zahlreiche Menschen besuchen am 19.07.22 das Dallenbergbad in Würzburg.

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Eisenreich: Bayerische Freibäder sind sicher

Gewalt in Berliner Freibädern hat in der jüngeren Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt. In Bayern scheint die Situation eine andere zu sein. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hält die Freibäder im Freistaat für sicher.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

In Berliner Freibädern kam es in jüngster Zeit immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Das Bad in Neukölln auf dem Columbiadamm musste gar für mehrere Tage geschlossen werden. Mobile Polizeiwachen sollen nun für Ordnung sorgen. Bayerns Justizminister Eisenreich erklärte nun im Bayerischen Rundfunk, die Situation in Bayern sei eine andere als in Berlin - hier seien die Bäder sicher. Daneben wird - auch in Bayern - über die Einführung von Schnellverfahren diskutiert.

Weniger Straftaten in Bayerns Schwimmbädern als vor Corona

Laut bayerischer Polizeistatistik wurden 2022 insgesamt 1.287 Straftaten an Badestränden, Freibadplätzen und in Badeanstalten registriert. In den meisten Fällen (422) ging es um Diebstahl. Gestiegen sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – wie es juristisch heißt - und zwar 2022 auf 171 Fälle - im Vergleich zu 162 im Jahr 2019 und 143 im Jahr 2018. Insgesamt gab es aber vor Corona mehr Straftaten. 2019 waren es 1.636 und 2018 1.526 Fälle, wie das bayerische Landeskriminalamt in München mitteilt. Die Jahre 2020 (956 Fälle) und 2021 (671) sind wegen der Corona-Einschränkungen kaum mit den anderen Jahren vergleichbar. Zahlen für das laufende Jahr liegen nach LKA-Angaben noch nicht vor.

Eisenreich unterstützt Schnellverfahren

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich unterstützt die Forderung nach schnellen Gerichtsverfahren gegen junge Gewalttäter in Freibädern. Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk sagte der CSU-Politiker, dass bei Straftaten durchgegriffen werden müsse und dass die Strafe zügig erfolgen müsse, sei ein berechtigtes Anliegen. Voraussetzung für schnelle Verfahren, wie sie der neue CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gefordert hatte, sei eine klare Beweislage, zum Beispiel wenn der Täter geständig ist, so Eisenreich. Das sei in nicht so vielen Fällen der Fall, das beschleunigte Verfahren habe man in etwa fünf Prozent der Anklagen. Schnellverfahren gab es in Bayern laut Eisenreich bereits im Fall von Klimaklebern oder bei Laden-Diebstählen.

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