Wahlplakat des CSU-Kandidaten Robert Brannekämper
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Darf die Polizei auf Wahlplakaten erscheinen?

Darf die Polizei auf Wahlplakaten erscheinen?

Sicherheit zieht – darauf setzen in Wahlkampfzeiten viele Parteien, längst nicht mehr nur die CSU. Und für Sicherheit steht die Polizei. Deshalb sind Polizisten immer wieder ein Motiv auf Wahlplakaten. Geht das eigentlich? Ein #Faktenfuchs.

Jetzt vor der Landtagswahl am 14. Oktober wirbt zum Beispiel der CSU-Kandidat Robert Brannekämper mit dem Slogan „Weil Bayern sicher bleiben muss“ – und einem Bild von drei Menschen in Polizeiuniform, die dem potenziellen Wähler entgegenlächeln. Auch die Freien Wähler zeigen einen Polizeibeamten, allerdings nur halb und von hinten. Kann eine Partei oder eine Kandidatin die Polizei für sich auf diese Art verwenden? Oder kann eine Polizistin in Uniform für eine Partei werben? Ist die Polizei unabhängig?

Das fragt sich auch Stephan Pflaum, Landtagskandidat für den Stimmkreis München Land Nord der Claudia-Stamm-Partei Mut. Auf Twitter fragte er die Polizei in München, ob sie politisch neutral sei.

Die Münchner Polizei antwortete ihm auch, nachdem sie das Plakat bereits geprüft hatte:

Was ist die Rechtslage in Deutschland?

Beamte in Deutschland dürfen sich durchaus politisch engagieren. Sie dürfen – selbstverständlich – als Staatsbürger wählen, sie dürfen sogar für eine Partei kandidieren. Zumindest wenn diese Partei nicht verfassungswidrig ist. Sie können auch ihre politische Meinung äußern – aber nur außerhalb des Dienstes.

Weil sie eben Staatsdiener sind, sind Beamte auch in gewisser Hinsicht eingeschränkt. Das regelt bundesweit das Beamtenstatusgesetz in Paragraph 33:

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Doch die Antwort darauf, wie Polizisten in der Wahlwerbung konkret verwendet werden dürfen, hängt davon ab, ob die Partei oder ein Kandidat mit Fotomodellen wirbt oder mit echten, identifizierbaren Polizisten. Und es kommt auch darauf an, ob ein Polizist sich selbst in Uniform für Wahlwerbung einsetzt - und wo in Deutschland das passiert. Doch nicht alle Parteien in Bayern setzen dieses Mittel ein. Die Grünen, die SPD und die FDP nutzten in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben keine Bilder – auch keine symbolischen – von Polizisten auf Plakaten. Kandidaten der CSU und die Freien Wähler greifen dagegen schon darauf zurück.

Ein paar Plakate aus Bayern im Faktencheck:

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Wahlplakat von CSU-Kandidat Brannekämper

Fall Brannekämper

Bei den auf dem Plakat des CSU-Kandidaten abgebildeten Personen handelt es sich laut Brannekämper um keine Beamten der bayerischen Polizei, sondern um Laiendarsteller, die eigens für die fotografischen Aufnahmen zur Verfügung standen. Das bestätigte Brannekämper auch der Polizei. Die abgebildeten Uniformen sind demnach auch nicht echt, sondern Kostüme.

Dieses Plakat ist also rechtlich unproblematisch. Solange Politiker oder ihre Parteien nur Symbolbilder einsetzen, um sich als polizeinah oder sicherheitspolitisch besonders engagiert darzustellen, instrumentalisieren sie keine echten Polizisten für ihre Zwecke.

Dennoch: Die Polizei in München, wo die Plakate hängen, ist nicht einverstanden mit dieser Wahlwerbung. „Wir sind davon nicht begeistert“, sagte ein Sprecher der Behörde dem Bayerischen Rundfunk. „Wir werden teilweise missbraucht für Wahlwerbung. Es gibt für uns ein Neutralitätsgebot, und durch solche Abbildungen wird diese Neutralität angegriffen.“

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Wahlplakat der Freien Wähler in München

Fall Freie Wähler

Ähnliches gilt für das Plakat der Freien Wähler. Rechtlich angreifbar sei die Fotomontage nicht, die eine nicht-erkennbare Person von hinten zeigt, sagte der Polizeisprecher. Obwohl ein Bild von einem realen Einsatz und einer echten Uniform dafür benutzt wurde.

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Kandidatenwerbung von Bernhard Loos

Fall Bernhard Loos

Auch für ein Bundestagswahlplakat des Abgeordneten Bernhard Loos (CSU) wurde nach dessen eigener Angabe das Foto einer Darstellerin verwendet, die als bayerische Beamtin im Dienst verkleidet ist - allerdings mit der alten, noch grün-braunen Uniform.

Was aber wäre, wenn diese Frau tatsächlich Polizistin wäre? Was wäre die Rechtslage in Bayern?

„Würde ein Polizeibeamter das von sich aus machen, würden wir dienstrechtlich gegen den vorgehen“, sagte der Polizeisprecher. Anfragen von politischer Seite an die Polizei lehne die Behörde selbstverständlich ab.

Welche Vorschriften gibt es in Bayern?

Das ist deshalb selbstverständlich, weil Bayern sehr klare Regeln hat.

Die grundlegenden Sätze aus dem Beamtenstatusgesetz des Bundes, die von Beamten neutrales und gemäßigtes Verhalten verlangen, sind hingegen gar nicht so eindeutig. Was bedeuten sie konkret für Beamte oder Beamtinnen, die in ihrer Uniform Wahlwerbung machen wollen? Oder für Parteien, die mit Polizisten in Dienstkleidung für sich werben wollen?

Auch Juristen können das aus dieser bundesweiten Vorschrift nicht eindeutig herauslesen. Darüber lasse sich trefflich streiten, sagte Rechtswissenschaftler Walther Michl, Experte für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sachsen etwa interpretiert dieses Gebot etwas lockerer und lässt es auf eine Einzelfall-Prüfung ankommen. Baden-Württemberg sieht darin ein Verbot für Wahlwerbung in Uniform.

Bayern verlässt sich deswegen nicht allein auf das Gesetz im Bund, sondern zieht die Grenze in einem eigenen Landesgesetz ganz konkret: nämlich da, wo ein Polizist eindeutig erkennbar ist und in seiner echten Uniform für eine Partei wirbt. Das bayerische Polizeiorganisationsgesetz verbietet es Polizisten explizit, sich in Uniform parteipolitisch zu betätigen.

Dort heißt es:

Dienstkräfte der Polizei dürfen sich während des Dienstes, in Dienst- oder Unterkunftsräumen oder in Dienstkleidung parteipolitisch nicht betätigen. In Dienstkleidung dürfen die Dienstkräfte politische Veranstaltungen nur dienstlich besuchen. Politische Abzeichen dürfen während des Dienstes und an der Dienstkleidung nicht getragen werden.

Die Bürger müssen sich in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung darauf verlassen können, dass die Polizei politisch neutral ist - damit sie Recht und Gesetz für jeden und jede gleich durchsetzt. Erscheinen Polizisten auf Wahlplakaten, kann jedoch der Eindruck entstehen, dass die abgebildeten Beamten - oder gar die gesamte Polizei des Landes - im Sinne des Wortes Partei nimmt. Aber heißt das, dass eine Partei oder eine Kandidatin das Thema Sicherheit und ihr Eintreten dafür nicht veranschaulichen dürfen mit Bildern von Polizisten?

Nein. "Der mündige Bürger dürfte verstehen, dass damit nicht gesagt ist, dass diese Partei alle Polizisten in der Tasche oder die absolute Macht über sie hat", sagt Michl.

Allerdings kommt es dabei darauf an, dass dem Bürger klar ist, wer auf Plakaten, Broschüren oder auf Bildern im Netz zu sehen ist - ob es sich etwa um Darsteller oder echte Polizisten handelt. Und das ist es meist nicht. Deshalb sieht auch die Münchner Polizei selbst Wahlplakate mit Polizisten kritisch - ob Schauspieler oder nicht.

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AfD-Politiker Lars Herrmann in der "Blauen Post"

Ein Fall aus Sachsen

Ein Fall, der in Bayern dienstrechtlich sicher Konsequenzen hätte, ist der von Lars Herrmann. Der AfD-Bundestagsabgeordnete zeigte sich vor der Bundestagswahl in der "Blauen Post", der kostenlosen Zeitung seiner Partei, im September vergangenen Jahres in seiner Bundespolizei-Uniform und mit seiner automatischen Waffe in der Hand, um für sich als Kandidat zu werben.

In einer Kleinen Anfrage an den sächsischen Landtag fragte daraufhin der Linke-Politiker Enrico Stange, inwiefern das erlaubt sei. Für Beamte der Landespolizei lautete die Antwort: Das ist eine Einzelfall-Entscheidung - und das Land berief sich dafür auf die Regeln im bundesweiten Beamtenrecht. Für Bundespolizisten allerdings konnte der Landtag nicht antworten.

Herrmann selbst äußert sich auf Anfrage wie folgt: Ihm als Polizeibeamten sei das Tragen von Uniformen bei politischen Veranstaltungen nicht gestattet – das gelte auch für eine Zeitung, insbesondere im Wahlkampf. „Das auffällige Abstellen auf die Eigenschaft als Polizeivollzugsbeamter soll gerade nicht die Durchsetzung meiner politischen Position dadurch erleichtern oder ihr ein größeres Gewicht verleihen. Mit der Abbildung von mir in Uniform in der Zeitung „Blaue Post“ bin ich diesem Anspruch nicht gerecht geworden und würde dies auch nicht wieder tun“, schreibt Herrmann dem Bayerischen Rundfunk. Im vergangenen Jahr seien deshalb Verwaltungsermittlungen gegen ihn geführt worden, die inzwischen eingestellt seien. Das Bundespolizeipräsidium bestätigte dies.