Grundschülerin mit Mund-Nase-Maske (Symbolbild)
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München hebt die Maskenpflicht an Grundschulen wieder auf.

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Corona-Hotspot München hebt Maskenpflicht für Grundschüler auf

Die 7-Tage-Inzidenz in München ist auf 72,77 gestiegen. Dennoch hat die Stadt die Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen aufgehoben. Die Zahlen zeigten, dass Grundschüler keine Infektionstreiber seien, so OB Dieter Reiter.

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Grundschulkinder in München müssen seit Mittwoch (21. Oktober) an ihrem Sitzplatz keine Maske mehr tragen – ebenso die Buben und Mädchen, die die Grundstufen der Förderzentren besuchen. Das gab Oberbürgermeister Dieter Reiter am Dienstag in einer Pressemeldung bekannt.

OB Reiter: "Grundschüler sind keine Infektionstreiber"

Die Entscheidung sei bei einem Treffen mit seinem Krisenstab gefallen, teilte der OB mit und erklärte: "Grundschüler sind keine Infektionstreiber." Im gesamten Stadtgebiet sind derzeit 83 Schulklassen wegen Corona-Infektionen geschlossen. Nur vier davon sind Grundschulklassen, die restlichen 79 sind Klassen anderer Schularten.

Er wolle deshalb die Einschränkungen gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler durch das Tragen von Masken "so gering wie irgend möglich" halten, so Reiter. Für Schüler und Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 5 bleibt die Maskenpflicht im Unterricht allerdings erhalten, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Bayern erlaubt Ausnahmen bei der Maskenpflicht

Wenn eine Stadt den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschreitet, müssen in Bayern eigentlich alle Schüler eine Maske im Unterricht tragen. Jedoch ist eine abweichende Regelung in begründeten Einzelfällen möglich. Davon macht die Landeshauptstadt Gebrauch. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) liegt der 7-Tage-Inzidenzwert für München bei 72,77 (Stand: Dienstag, 8 Uhr).

Der Betrieb an Schulen und Kitas mit insgesamt rund 5.000 Schulklassen und rund 3.000 Kitagruppen in München richtet sich nach einem Stufenplan mit drei Phasen. Welche Stufe aktuell gilt, entscheidet das Referat für Gesundheit und Umwelt je nach Infektionsgeschehen in enger Absprache mit dem Referat für Bildung und Sport und der staatlichen Schulaufsicht.

"Gelb" für Münchner Schulen, "Rot" für die Stadt

Es gibt keinen Automatismus, wonach mit dem Erreichen eines bestimmten Inzidenzwerts sofort die nächste Stufe eingeleitet wird. Bis zum 27. Oktober gilt somit weiterhin Stufe "gelb", obwohl die Corona-Ampel für die Stadt selbst auf "Rot" steht. "Gelb" bedeutet unter anderem, dass Klassen weiterhin nicht geteilt und zeitweise in den Distanzunterricht geschickt werden.

Vergangene Woche hatte die Stadt angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen und einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 60 deutlich strengere Regeln in Kraft gesetzt. Nach den bayerischen Vorgaben gilt seitdem: mehr Maske, weniger Alkohol. In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie bei sportlichen Veranstaltungen müssen Zuschauer jetzt auch am Platz eine Maske tragen.

Maskenpflicht an belebten Plätzen der Stadt

Weiterhin gilt eine generelle Maskenpflicht an belebten Plätzen der Stadt: in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss. Die Stadt weist an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern auf die Maskenpflicht hin.

Auch auf sämtlichen Begegnungs- und Verkehrsflächen öffentlicher Gebäude, in Aufzügen sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten darf man sich nicht mehr ohne Maske bewegen.

Bei privaten Feierlichkeiten hat die Stadt die Vorschriften deutlich angezogen. So dürfen etwa an Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstagen in München nur noch maximal fünf Personen teilnehmen oder sämtliche Angehörige zweier Hausstände. Diese Personenzahlbegrenzung gilt etwa auch für gemeinsame Spaziergänge oder Treffen im öffentlichen Raum sowie bei Besuchen in Gaststätten.

Sperrstunde bereits um 22 Uhr

Die Gastronomie treffen die neuen Regeln besonders hart, weil um 22 Uhr Sperrstunde ist. Zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens darf an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke kein Alkohol mehr getrunken werden. Tankstellen und andere Verkaufsstellen und Lieferdienste dürfen in dieser Zeit auch keinen Alkohol mehr verkaufen.

"Jetzt müssen alle mithelfen, damit wir das Infektionsgeschehen in unserer Stadt im Griff behalten können", hatte der Oberbürgermeister vergangene Woche an die Bürgerinnen und Bürger appelliert. "Halten Sie die Corona-Regeln ein, auch wenn sie weitere Einschränkungen für uns alle bedeuten. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie bitte Ihre Alltagsmaske und sorgen Sie jetzt, da wir uns wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, für regelmäßiges Lüften."

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