Mitte Februar wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bayern gelockert. Seitdem gilt sie nur noch in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 - und zwar von 22 bis 5 Uhr. Erst wenn Orte sieben Tage lang unter diesem Wert liegen, fällt die Ausgangssperre weg.
Liegt ein Landkreis oder eine Stadt über dem Wert 100, muss sie mit Wirkung des folgenden Tages bekanntmachen, dass es eine Ausgangssperre geben wird. Bei der "Berechnung" des Zeitraums ist also beispielsweise die Inzidenz vom Morgen des 01.03. maßgeblich dafür, ob ab 02.03. um 22 Uhr eine Ausgangssperre gilt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in denen nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums aktuell eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt.
Zur Sicherheit prüfen Sie bitte auf den angegebenen Webseiten der örtlichen Behörden, ob und ab wann genau bei Ihnen eine nächtliche Ausgangssperre gilt.
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