#Faktenfuchs: Warum die Messerangriff-Zahlen intransparent sind
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Die Zahlen zu Messerangriffen in Deutschland werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht. Doch die Zahlen haben Schwächen.

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#Faktenfuchs: Warum die Messerangriff-Zahlen intransparent sind

Die offiziellen Zahlen zu Messerangriffen in Deutschland werden angezweifelt. Sie seien "geschönt", um die Zahl aller Messerangriffe zu "verschweigen". Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Die veröffentlichten Daten haben jedoch Schwächen.

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Darum geht's:

  • Messerangriffe werden seit 2020 statistisch für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des BKA erfasst. Die bislang veröffentlichten Daten bilden aber nicht alle Messerangriffe in Deutschland ab.
  • Valide Daten für einen Gesamtüberblick soll es ab dem Jahr 2024 geben. Zuvor müsse die "Erfassungspraxis" für Messerangriffe noch bundesweit vereinheitlicht werden.
  • In einem Beitrag auf einer Meinungsplattform wird behauptet, die Zahlen zu Messerangriffen seien "geschönt" worden.
  • Die Behörden widersprechen dem und verweisen darauf, dass bislang nur valide Zahlen veröffentlicht worden seien. Forscher bestätigen diese Darstellung, kritisieren aber auch die Kommunikation der Behörden.

Nach einem Messerangriff wird in Deutschland oft heftig und kontrovers diskutiert. Aufhänger in der Debatte sind meist Messerangriffe im öffentlichen Raum, die sich gegen Passanten oder Zuginsassen richten. Solche Taten sorgen in der Gesellschaft häufig für Angst und Empörung. Immer wieder werden die Vorfälle dann für populistische und verallgemeinernde Thesen genutzt. Derzeit werden die offiziellen Zahlen zu Messerangriffen in Deutschland angezweifelt. Obwohl diese tatsächlich missverständlich sind, ist keine Verschleierungsabsicht der Behörden erkennbar.

Ein Autor der Meinungsplattform "Tichys Einblick" behauptet, dass die "wahre Zahl der Messerangriffe (..) offenbar nicht bekannt" gegeben werden solle. Die Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) sei "offenbar geschönt", mit dem Ziel, dass Messerangriffe in "Summe verschwiegen" werden sollen. Seine Behauptungen stützt der Autor auf eine eigene Rechnung: Dafür addierte er die Zahlen der einzelnen Bundesländer zu Messerangriffen und verglich diese mit den bundesweiten Zahlen des BKA. Die Zahlen passen tatsächlich nicht zusammen – das hat aber einen statistischen Grund.

Doch zuerst sollte geklärt werden, welche Statistiken es gibt und was die Statistiken überhaupt aussagen.

BKA wertet Straftaten bundesweit aus

Straftaten werden in Deutschland statistisch erfasst. Beispielsweise in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des BKA. Diese wird auf Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern (LKA) gelieferten Daten erstellt. Sie enthält Straftaten, die von der Polizei aufgenommen wurden. Die PKS des BKA beinhaltet auch Messerangriffe, jedoch erst seit wenigen Jahren.

"Seit 1. Januar 2020 werden 'Messerangriffe' bundesweit in der PKS als 'Phänomen', das heißt als Information zum Fall, erfasst", teilt der BKA-Sprecher dem #Faktenfuchs auf Anfrage mit. Ein Phänomen ist eine Kriterienart, die der zuständige Beamte bei der Eingabe einer Straftat ins entsprechende System auswählen kann. Das BKA versteht unter Messerangriffen "Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus." Diese Definition ist bundeseinheitlich festgelegt worden.

Im Jahr 2021 hat das BKA zum ersten Mal die bundesweiten Zahlen auswerten können. Den Angaben zufolge gab es im Berichtsjahr 2021 10.917 Messerangriffe, die im Deliktsbereich "Gewaltkriminalität" geführt wurden. Im Berichtsjahr 2022 zählte das BKA 4.195 Messerangriffe, diesmal allerdings im Bereich "Raubdelikte". Als "gefährliche und schwere Körperverletzung" ordnete die Behörde im Jahr 2021 außerdem 7.071 Messerangriffe ein, 2022 waren es 8.160.

Warum das BKA im Jahr 2021 die Messerangriffe in der Kategorie "Gewaltkriminalität" und 2022 in der Kategorie "Raubdelikte" mitteilt, beantwortet die Behörde auf Nachfrage damit, dass in dem Bericht "Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 – Ausgewählte Zahlen im Überblick" nicht das komplette Spektrum "in allen kleinteiligen Details" betrachtet werde.

Hier wird bereits deutlich, dass nur Messerangriffe für bestimmte Delikte mitgeteilt wurden. Messerangriffe, die in anderen Delikten erfasst worden sind, wurden nicht veröffentlicht. Die Behörde begründet das auf weitere Nachfragen damit, dass sie nur valide Zahlen veröffentlichen wollte, denn es kam auch zu falschen Erfassungen von Messerangriffen.

Grafik: Registrierte Messerangriffe in den vergangenen Jahren

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Zahlen zu Messerangriffen in Deutschland.

Deswegen teilt das BKA bislang nicht alle Messerangriffe mit

Die offiziellen Zahlen in den Statistiken des Bundeskriminalamts werden häufig als die Gesamtzahl aller Messerangriffe in Deutschland verstanden – doch das sind sie nicht. Denn tatsächlich werden in den veröffentlichten Statistiken nur Messerangriffe für einzelne Kategorien mitgeteilt. "Richtig ist, dass das Phänomen 'Messerangriff' auch bei anderen Delikten erfasst wird", teilt ein BKA-Sprecher dem #Faktenfuchs auf Anfrage mit.

Nach der Einführung 2020 sei ein "weiterer Harmonisierungsbedarf hinsichtlich der Erfassungsmodalitäten festgestellt" worden. Deshalb konnten die Daten zu Messerangriffen "bisher nicht vollumfänglich veröffentlicht werden", so das BKA. Bei der Erfassung der Messerangriffe seit 2020 handelt es sich laut BKA um eine Pilotphase. Eine vollumfängliche Veröffentlichung werde vor der Optimierung der Erfassungsmodalitäten als "nicht sinnvoll erachtet".

Das bestätigt auch ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern (BMI), der Aufsichtsbehörde des BKA, dem #Faktenfuchs. Weil "Erfassungsdefizite" bei der Evaluierung von Messerangriffen festgestellt worden seien, sind die Daten zu Messerangriffen "nicht valide" und deswegen nicht vollumfänglich veröffentlicht worden. Um dem "berechtigten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dennoch nachzukommen", seien zu ausgewählten Phänomenbereichen dennoch Daten veröffentlicht worden, so der BMI-Sprecher.

Messerangriffe in Pilotphase falsch eingruppiert

Das hat laut BKA folgenden Hintergrund: Bei der Erhebung von Messerangriffen gab es eine "fehlende Erfassungspflicht" sowie "definitorische Unklarheiten". So hätten Beamte beispielsweise nicht gewusst, wie sie eine Straftat, die von mehreren Tätern mit unterschiedlichen Waffen verübt wurde, richtig erfassen sollen. Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) teilte dem #Faktenfuchs auf Anfrage konkreter mit, in welchen Bereichen es zu derlei Unklarheiten gekommen sei.

So seien beispielsweise vereinzelt Sachbeschädigungen oder Wildereien als Messerangriff gemeldet worden, wenn bei den Straftaten ein Messer eingesetzt wurde. Weil sich die Definition "Messerangriff" für die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA aber explizit nur auf Straftaten gegen Menschen bezieht ("Angriff mit Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt"), werden gemeldete Sachbeschädigungen oder Wildereien als "fachliche Fehlerfassungen" bezeichnet.

Zustande gekommen seien solche falschen Erfassungen, weil in den PKS-Erfassungssystemen der Länder das Eingabefeld "Messerangriff" technisch noch nicht auf die passenden Delikte eingeschränkt wurde. Dieser Umstand sei aber im Zuge der Auswertung erkannt worden. "Damit Zahlen einheitlich veröffentlicht werden können, muss sie jeder Polizist gleich erfassen können", so ein BKA-Sprecher im Gespräch mit dem #Faktenfuchs. Das aber könne "ein paar Jahre" dauern.

Florian Leitner ist Erster Polizeihauptkommissar und Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern. Er teilte dem #Faktenfuchs mit: Zu solchen Fehlerfassungen könne es immer wieder kommen, "da die Polizeiliche Kriminalstatistik von den Eintragungen der Kolleginnen und Kollegen lebt. Hier passieren Fehler trotz einer Qualitätskontrolle, welche natürlich auf jeder Bayerischen Polizeidienststelle erfolgt. Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler", sagt Leitner. Er betont aber, dass die Fehlerquote bei der Bayerischen Polizei "als verschwindend gering anzusehen" sei. Konkrete Beispiele lägen der GdP in Bayern nicht vor. Auch der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern seien "bis dato keine Fehlerfassungen bekannt", teilt diese dem #Faktenfuchs mit. Gewerkschaften allerdings haben eine ganz andere Aufgabe und werten die Daten nicht aus.

Wissenschaftler: Statistiken bislang nicht aussagekräftig

Elena Rausch von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), einer Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder, sagt im Gespräch mit dem #Faktenfuchs: Es seien unglaublich viele Polizistinnen und Polizisten, "die da Zahlen erheben und unter Umständen das früher anders gemacht haben – nach anderen Definitionen". Der Juristin zufolge kann es passieren, dass in der Praxis Delikte falsch in das PKS-System eingespeist werden. Als Polizeibeamter müsse man unter Umständen "viele verschiedene neue Anweisungen berücksichtigen", so Rausch. Das bedeute, dass die Datenerhebung "natürlich fehleranfällig sein kann".

Dass die Zahlen zu Messerangriffen nicht in kürzester Zeit valide erhoben werden können, bestätigt auch der Gewalt-Experte Dirk Baier von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Im Gespräch mit dem #Faktenfuchs sagt der Professor: "Immer wenn die Polizei beginnt, neue Dinge zu zählen in der Kriminalstatistik, braucht es erstmal eine gewisse Routine. Und die ersten Jahre kann man eigentlich nie wirklich gebrauchen."

Der aus Deutschland stammende Gewaltexperte war bis 2015 stellvertretender Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und leitet nun das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Hochschule in Zürich. Baier drängt darauf, dass zuerst die Zählweise in allen Bundesländern vereinheitlicht werden müsse, denn "in der Vergangenheit hat allein das Mitführen von Messern schon gereicht, um gezählt zu werden. In anderen Bundesländern musste das Messer eingesetzt werden, um gezählt zu werden." So würden auch verschiedene Zahlen zu unterschiedlichen Messer-Auswertungen in den Ländern zustande kommen, die dann nicht zur Bundesstatistik passen würden, heißt es von KrimZ-Expertin Elena Rausch und den Behörden einstimmig.

Baier ergänzt, dass sich solch eine Routine erst nach mehreren Jahren einstelle, erst dann könne man diese Zahlen für eine Auswertung heranziehen. An dieser Vereinheitlichung wird nach übereinstimmenden Behördenangaben von BKA, Bundesinnenministerium (BMI) und dem LKA Bayern gerade gearbeitet.

Ab 2024 sollen Zahlen zu Messerangriffen valide sein

Die erfassten Daten zu Messerangriffen in Deutschland sind also während der Pilotphase in Gänze nicht valide, wie Behörden einräumen und Experten einschätzen. Deshalb haben sich das BKA und auch die Aufsichtsbehörde des Bayerischen LKA, das Bayerische Staatsministerium des Innern, entschieden, zur Thematik Messerangriff nur Daten zu Straftaten zu veröffentlichen, bei denen der "Wert Messerangriff" im Sinne der Definition fachlich richtig ist.

Dadurch soll laut LKA Bayern verhindert werden, dass "falsche Daten" veröffentlicht werden, die aufgrund einer fehlerhaften Erfassung in das PKS-System eingespeist worden seien, beispielsweise wenn eine Sachbeschädigung als Messerangriff erfasst wurde. Diese Vorgehensweise sei so lange nötig, "bis die technischen Maßnahmen im Erfassungssystem umgesetzt sind, die eine fachliche Fehlerfassung des Wertes 'Messerangriff' verhindern", so ein LKA-Sprecher zum #Faktenfuchs.

Dennoch sei es richtig gewesen, diese Zahlen zu veröffentlichen, sagt Elena Rausch von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ). Über Messerangriffe werde schon seit Jahren intensiv diskutiert und "dementsprechend finde ich das richtig, dass da zumindest mal eine Größenordnung veröffentlicht wurde". Zudem seien immer wieder bereits angebliche Zahlen zu Messerangriffen in Deutschland veröffentlicht worden, diese "kamen aber dann aus deutlich unzuverlässigeren Quellen oder Berechnungen", so Rausch.

Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sollen laut BKA zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Ob sich die Zahl der Messerangriffe dann deutlich von der derzeit veröffentlichten Zahl in der Kriminalstatistik unterscheidet, könne das BKA aber nicht absehen: "Eine solche Prognose kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden", so ein Behördensprecher. Erst ab 2024 sei eine bundeseinheitliche und vollständige Erfassung von Messerangriffen in Deutschland möglich. Denn dann findet laut BKA eine "eindeutige Plausibilitätsprüfung" statt. Wird bei einer Übermittlung festgestellt, dass das Phänomen "Messerangriff" beispielsweise zu einer Straftat ausgewählt wurde, die das Phänomen 'Messerangriff' nicht abdeckt, wird der komplette Datensatz vom BKA automatisch abgewiesen und muss vom LKA überarbeitet werden.

In der Praxis würde das dann so aussehen: In einem fiktiven Beispiel nimmt ein Polizist eine Straftat auf, bei der ein Pkw mit einem Messer zerkratzt worden ist. Es handelt sich also um eine Sachbeschädigung. Wenn der Polizeibeamte anschließend im PKS-Erfassungssystem zu dieser Sachbeschädigung das Phänomen 'Messerangriff' auswählt, wird das automatisch abgewiesen, weil eine Sachbeschädigung laut Definition kein Messerangriff sein kann.

Zahlen zu Messerangriffen intransparent kommuniziert

In der öffentlichen Diskussion wurden die Zahlen zu Messerangriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA dennoch oft falsch interpretiert. So wurden die Messerangriffe in den unterschiedlichen Kategorien nicht als ein Teil-Aspekt, sondern als Zahlen zu allen Messerangriffen verstanden. Tatsächlich wirken die Angaben zu Messerangriffen in Deutschland zunächst verwirrend und sind in den Statistiken nicht selbsterklärend.

Das liege daran, dass es sich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik "nicht nur um ein Konstrukt mit enormem Umfang, sondern auch um ein sehr komplexes Produkt handelt", heißt es aus dem Bayerischen Innenministerium. Insbesondere die Bewertung stark gefilterter PKS-Inhalte erfordere umfangreiche Kenntnisse zur Statistik und biete daher "insbesondere für fachfremde Personen ein hohes Fehlerpotential."

Das BKA hat laut eigener Aussage im Bericht "konkret darauf hingewiesen", dass "lediglich der Anteil der als Messerangriff erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung und der Raubdelikte veröffentlicht wurde". Die Behörde beruft sich dabei auf diesen Satz im PKS-Bericht für die Innenministerkonferenz (IMK), der das konkret deutlich mache: "Der Anteil der als 'Messerangriff' erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung lag im Berichtsjahr 2022 bei 5,6 Prozent (8.160 Fälle; 2021: 5,8 Prozent, 7.071 Fälle), bei Raubdelikten bei 11,0 Prozent (4.195 Fälle; 2021: 10,2 Prozent; 3.060 Fälle)."

Das sei zwar inhaltlich korrekt, sagt Elena Rausch von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ). Dennoch würde ein Hinweis fehlen, der "es den Lesern vielleicht noch einfacher gemacht hätte, diesen Unterschied wahrzunehmen." Beim BKA sei man sich dessen bewusst, so ein Sprecher.

Auch in Bayern war die Kommunikation zu Messerangriffen problematisch. Im Freistaat gab es im vergangenen Jahr laut Bayerischem Innenministerium 812 Messerangriffe. Das LKA hat auf verschiedene Medienanfragen auf die Frage, wie viele Messerangriffe es im vergangenen Jahr in Bayern gegeben habe, mit verschiedenen Tabellen geantwortet, die unterschiedliche Zahlen zu Messerangriffen beinhalten. Aus diesen ging die Zahl von 812 Messerangriffen nicht hervor. Nach Nachfragen des #Faktenfuchs entschuldigte sich das LKA für entstandene Missverständnisse. Einem LKA-Sprecher zufolge kam es bei den Antworten zu "unglücklichen Formulierungen".

  • Zum Artikel: Kriminalität in Bayern: Die wichtigsten Zahlen 2022

Fazit

Die Zahlen zu Messerangriffen in Deutschland werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) veröffentlicht. Behörden widersprechen dem Vorwurf, Daten zu Messerangriffen seien "geschönt". Das hatte ein Autor des Meinungsportals "Tichys Einblick" behauptet. Tatsächlich wurden Zahlen seitens der Behörden missverständlich kommuniziert. Messerangriffe für die bundesweite Statistik wurden nur in einzelnen Kategorien mitgeteilt, in denen die Daten valide sind. Dies ist jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Der Grund für die Veröffentlichung nur bestimmter Zahlen liegt laut BKA darin, dass Daten dazu erst seit 2020 erfasst werden, und es zu Fehlerfassungen von Messerangriffen in den Ländern gekommen sei. Dieser Umstand wurde bei den Behörden erkannt. Ab dem Jahr 2024 sollen die Daten zu Messerangriffen in Deutschland valide sein und in Gänze veröffentlicht werden können. Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler untermauern diese Darstellung. Ob die Zahlen dann höher oder niedriger ausfallen werden, will das BKA nicht prognostizieren.

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