Die Deutsche Bahn will den Konsum von Cannabis an den Bahnhöfen stark einschränken (Symbolbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Annette Riedl

Die Deutsche Bahn will den Konsum von Cannabis an den Bahnhöfen stark einschränken (Symbolbild)

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Neue Hausordnung geplant: Kein Cannabis-Konsum an Bahnhöfen

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis rauchen – wenn auch nicht überall. In der Nähe von Spielplätzen und Schulen ist der Cannabis-Konsum etwa weiterhin tabu. Die Deutsche Bahn will ein Verbot auch an Bahnhöfen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Deutsche Bahn will den Konsum von Cannabis an ihren Bahnhöfen verbieten. "Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen", sagte eine Bahnsprecherin der "Bild am Sonntag".

Cannabis-Verbot: Deutsche Bahn passt Hausordnung an

Die Bahn will ihre Hausordnung dementsprechend zeitnah anpassen. Die neue Hausordnung soll in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann. Zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit "freundlichen Aufforderungen und Hinweisen" bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Tabak statt Gras: Cannabis-Verbot auch in Raucherbereichen

Das gilt auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche. Cannabis zu konsumieren, soll aber auch dort untersagt sein.

Ab kommender Woche sollen außerdem bundesweit entsprechende Info-Plakate an allen Bahnhöfen ausgehängt werden, die auf das Cannabis-Verbot hinweisen. Die einzige Ausnahme der Einschränkungen sei der Cannabis-Konsum aus medizinischen Gründen. Dieser sei bereits jetzt gestattet und bleibe auch weiterhin erlaubt.

Mit Informationen von dpa und epd

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