Archivbild: Eine Person mit Joint
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Cannabis-Konsum: Hohe Bußgelder zur Abschreckung in Bayern

Die bayerische Regierung sucht intensiv nach Wegen, den Cannabis-Konsum im Freistaat einzuschränken. Es drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro - bei Wiederholung auch doppelt so viel. Kommunen sollen Volksfeste zu Cannabis-freien Zonen erklären können.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes des Bundes hat sich das bayerische Kabinett einmal mehr damit beschäftigt. Mehrere Ministerien prüften derzeit "sehr intensiv" die Frage, wie über das Landesrecht der öffentliche Konsum von Cannabis begrenzt werden könne, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München. "Wir haben dazu auch schon konkrete Ergebnisse." So habe beispielsweise das Gesundheitsministerium einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Bundesgesetz veröffentlicht.

Es sehe "deutliche Bußgelder" vor und beinhalte die Ansage, dass Verstöße "keine Lappalien" seien, betonte der CSU-Politiker. "Es soll natürlich abschreckend wirken, denke, es wird es auch tun." Und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schrieb auf X: "Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch."

Detaillierter Bußgeldkatalog

Der "Bußgeldkatalog 'Konsumcannabis'" soll zu einem "einheitlichen Vollzug bei der Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße" durch die Kreisverwaltungsbehörden führen - und gilt für Personen ab 14 Jahren. Wer beispielsweise mehr als die erlaubten 25 Gramm Cannabis bei sich führt, muss mit einem Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro rechnen. Beim Konsum in Gegenwart von Minderjährigen beträgt der Regelsatz im Freistaat 1.000 Euro. Wer Cannabis in Sichtweite von Schulen oder Spielplätzen raucht, soll 500 Euro zahlen, in militärischen Bereichen sind es 300 Euro.

Bei Werbung oder Sponsoring für Cannabis- oder Anbauvereinigungen sollen 150 bis 30.000 Euro fällig werden. Wer Mitglied in gleich zwei Anbauvereinigungen ist, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. Kontrolliert eine Anbauvereinigung das Alter der Mitglieder nicht zuverlässig, sollen 750 Euro fällig werden.

Die Regel- und Rahmensätze gelten für einen "vorsätzlichen Erstverstoß" - wer innerhalb von drei Jahren die gleiche Ordnungswidrigkeit schon einmal begangen hat, soll jeweils das Doppelte zahlen. Auch wer in "überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt", kann mit höheren Bußgeldern belangt werden. Und kommen mehrere Tatbestände zusammen, "sind die einschlägigen Regel- und Rahmensätze jeweils zu addieren". Bußgelder für Verstöße beim Cannabis-Konsum können so auch 2.000 Euro oder noch mehr betragen.

Rauchverbot gilt auch für Cannabis-Konsum

Herrmann stellte nach der Kabinettssitzung klar, dass die Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes zum Rauchen auch für den Cannabis-Konsum gelten. Somit könne niemand meinen, dass er es mit "irgendwelchen Tricks" versuchen könne. Das Gesetz verbietet unter anderem das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, in Gaststätten und Flughäfen.

Die geplante "zentrale Kontrolleinheit für Anbauvereinigungen" beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werde aktuell schon aufgebaut, schilderte Herrmann weiter. Mitte März hatte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) angekündigt, dass dafür 20 neue Planstellen entstehen sollen. Sie rechne für die Erstausstattung mit einmaligen Sachkosten in Höhe von 4,7 Millionen Euro sowie zusätzlich mit jährlichen Sachkosten von 1,2 Millionen Euro - zusätzlich zu den Personalkosten, die das Ministerium noch nicht beziffern konnte.

Cannabis-freie Zonen auf Volksfesten?

Darüber hinaus prüfen laut dem Staatskanzleichef insbesondere das Innen- und das Finanzministerium "noch weitere Beschränkungsmöglichkeiten". Aktuell würden diese zusammengetragen, eine Entscheidung solle bald folgen - möglicherweise schon nächste Woche. "Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen", sagte Herrmann. Der Staatsregierung gehe es dabei vor allem um den Jugendschutz, "der aus unserer Sicht durch die Regelungen des Bundes einfach viel zu kurz kommt".

Ein mögliches Handlungsfeld sei beispielsweise die Verordnungsermächtigung für Kommunen. Diese sollen dann Cannabis-freie Zonen einrichten können - analog zu den möglichen Alkohol-Sperrzonen. "Was dann auch eine Lösung wäre beispielsweise für Volksfeste oder für das Oktoberfest, wie ja auch von der Branche erwartet wird", erläuterte der Staatskanzleichef.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur prüft die Staatsregierung ein Cannabis-Konsum-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werde. Das Gesundheitsministerium kommentierte den Bericht auf BR-Anfrage nicht.

Dieser Artikel ist erstmals am 9. April 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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