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Kommunale Wärmeplanung - Was Sie wissen müssen

Sie ist die Schwester des Heizungsgesetzes: die kommunale Wärmeplanung. Denn von ihr hängt ab, wie das Gesetz vor Ort umgesetzt wird. Was genau hat die Ampel vor? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Monatelang haben die Koalitionspartner in Berlin über das Heizungsgesetz gestritten. Die Pläne dafür sollten eigentlich schon vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden - nun ist die Bundestagsentscheidung für September vorgesehen. Parallel dazu wird in Berlin ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vorbereitet. Es soll das Heizungsgesetz ergänzen. BR24 beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Was hat die kommunale Wärmeplanung mit dem Heizungsgesetz zu tun?

Mit dem Heizungsgesetz, das offiziell "Gebäudeenergiegesetz" heißt, will die Ampel den Umstieg auf klimaneutrales Heizen vorantreiben. Im Kern geht es darum, dass neue Heizungen in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Für Neubaugebiete wird das voraussichtlich ab dem nächsten Jahr gelten - vorausgesetzt, der Bundestag beschließt die bisherigen Pläne nach der Sommerpause.

Bei Bestandsgebäuden will die Koalition das geplante Heizungsgesetz mit einer Wärmeplanung von Städten und Gemeinden verknüpfen. Daraus soll zum Beispiel hervorgehen, an welchen Orten ein Anschluss an Fernwärmenetze möglich ist. In diesem Fall stellt sich für Hausbesitzer die Frage nicht mehr, ob etwa der Kauf einer Wärmepumpe ratsam sein könnte. Denn wer mit Fernwärme heizt, erfüllt die geplanten Vorgaben zur sogenannten Wärmewende. Allerdings gibt es in Deutschland bisher kein flächendeckendes Fernwärmenetz. Und wenn so eine Infrastruktur vorhanden ist, dann meist in dicht besiedelten Gebieten.

Wann müssen welche Kommunen so eine Planung vorlegen?

Nach den Ampel-Plänen wird es unterschiedliche Fristen geben - je nach Größe der Städte und Gemeinden. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen verpflichtet werden, bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Für alle anderen Kommunen gilt ein späterer Stichtag: der 30. Juni 2028. Wo es eine solche Wärmeplanung gibt, sollen dann auch abseits von Neubaugebieten die Vorschriften aus dem geplanten Heizungsgesetz greifen. Das soll spätestens ab den genannten Stichtagen gelten - je nach Vorbereitungsstand und Entscheidung vor Ort können die Vorgaben aber auch früher greifen.

Um kleinere Kommunen nicht zu überfordern, will ihnen die Bundesregierung ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Es ist für Gemeinden gedacht, in denen höchstens 10.000 Menschen leben. Vorgesehen ist, dass Nachbargemeinden sich zusammentun und gemeinsame Wärmepläne erarbeiten können.

Was bedeutet das für bayerische Kommunen und ihre Einwohner?

In Bayern gibt es acht Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg und Erlangen. In diesen Städten soll die Wärmeplanung also bis Mitte 2026 stehen. Die Münchner Stadtverwaltung arbeitet nach eigenen Angaben schon an einem Wärmeplan. Er soll noch in diesem Jahr dem Stadtrat vorgelegt werden. Ein wichtiger Bestandteil wird in der Landeshauptstadt die Fernwärme sein. Dabei wird beispielsweise Wärme genutzt, die bei der Stromerzeugung in Kraftwerken anfällt. Die Wärme für solche Netze kann aber auch aus Geothermiekraftwerken kommen - wie in Holzkirchen.

Die oberbayerische Marktgemeinde mit ihren knapp 17.000 Einwohnern fällt in die zweite Gruppe der Kommunen. Sie haben zwei Jahre mehr Zeit, um einen Wärmeplan zu erarbeiten. Begründung: Je kleiner die Verwaltung, desto größer die Herausforderung für die jeweilige Kommune. Das ist auch der Grund dafür, dass die Ampel für Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren plant. Im Flächenstaat Bayern trifft das auf zahlreiche Kommunen zu - vom unterfränkischen Wülfershausen an der Saale bis Bad Hindelang im Oberallgäu.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Wärmewende?

Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein - also nicht mehr Treibhausgase wie CO2 ausstoßen, als unschädlich gemacht werden können. Deshalb will die Bundesregierung die Energieversorgung umbauen. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs wird nach ihren Angaben zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser benötigt. Und diese Wärme wird bisher überwiegend mit fossiler Energie erzeugt. Fast jeder zweite Haushalt heizt laut Bundesregierung mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Aus diesem Grund will die Ampel eine Wärmewende im Gebäudebereich organisieren.

Wie geht es jetzt weiter?

Bisher handelt es sich bei der Wärmeplanung um einen Gesetzentwurf aus dem Bauministerium. Die Pläne wurden schon einmal im Kreis von Bundesländern und Verbänden erörtert und daraufhin in bestimmten Punkten überarbeitet. An diesem Freitag startet die zweite Phase der Länder- und Verbändeanhörung. Und auch die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geht jetzt in die zweite Runde. Mitte August soll der Entwurf ins Bundeskabinett kommen, damit er im Herbst in den Bundestag eingebracht werden kann. Ziel der Ampel ist es, dass das Gesetz zur Wärmeplanung spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann - zusammen mit dem Heizungsgesetz.

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