Wärmepumpe
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Wärmepumpe an einem Neubau Einfamilienhaus in Bayern (Symbolbild)

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Koalition will Heizungsgesetz nach Sommerpause beschließen

Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden sollen. Nach dem vorläufigen Stopp durch das Verfassungsgericht will die Ampel nun doch bis September warten - und keine Sondersitzung einberufen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst nach der parlamentarischen Sommerpause beschließen. Das teilten die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP mit. Geplant ist demnach, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.

Keine Sondersitzung in der Sommerpause

Zuvor war darüber spekuliert worden, dass noch während der Sommerpause eine Sondersitzung des Parlaments einberufen werden könnte. Darauf verzichtet man nun jedoch, wohl auch, weil sich in den eigenen Reihen bereits Widerstand dagegen geregt hatte.

So hatte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler in der "Bild" vor einer solchen Sondersitzung gewarnt. "Dafür gibt es keine Grundlage".

Ampel will nach Niederlage Einigkeit demonstrieren

Nun wollten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht offenbar Einigkeit demonstrieren. In einer gemeinsamen Erklärung schreiben sie: "Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts".

Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sagte, sie bedauere die Verschiebung, man hätte mit dem Beschluss vor der Sommerpause den Menschen Planungssicherheit geben wollen. Dennoch: Mit der Verschiebung auf September hätten "dann auch alle Mitglieder des Deutschen Bundestages ausreichend Zeit, sich mit diesem Gesetzentwurf zu beschäftigen."

Das begrüßt nicht nur Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der es "für eine sehr vernünftige Entscheidung" hält, wie sein Sprecher Steffen Hebestreit mitteilte.

Opposition fordert kompletten Neuanfang

Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht einen Vorteil darin, dass mehr Zeit gewonnen wird: "Ich hoffe, dass bei diesem 'Drüberschauen' dann diese ganzen Fußangeln, die da noch drin sind, entdeckt werden. Dass man sieht, welche massive Auswirkungen das auf den Staatshaushalt haben wird." Aiwanger selbst wäre es ohnehin am liebsten, das Gesetz würde ganz gekippt werden.

Einen völlig neuen Anlauf beim Heizungsgesetz forderten auch Abgeordnete von CDU, CSU und AfD. Der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung, sagte der Nachrichtenagentur dpa, nicht nur im Verfahren, auch in der Sache brauche es einen grundlegend neuen Anlauf: "ein überzeugendes Gesamtkonzept statt das Zusammenkleben der Scherben zum geplanten Stückwerk."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte, die Ampel solle "in sich gehen" und das "Murks-Gesetz endlich einstampfen". Auch die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten, das Gesetz müsse komplett vom Tisch.

Bundesverfassungsgericht stoppte Ampel-Pläne

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben der Ampel, den Bundestag noch in dieser Woche über das Heizungsgesetz abstimmen zu lassen, gestoppt. Das höchste deutsche Gericht teilte am Mittwochabend mit, die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden. Damit hatte der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann Erfolg. Der Bundestagsabgeordnete sah wegen der kurzen Beratungszeit seine Mitwirkungsrechte verletzt.

"Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf Heilmann der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Heilmann will auch "Demokratie stärken"

Heilmann betonte aber, ihm gehe es nicht um eine Genugtuung der Ampel gegenüber. "Denn wenn man ehrlich ist, leiden die Verfahren des Deutschen Bundestags seit längerem – auch schon in der letzten Legislaturperiode – an mangelnder Sorgfalt, was insbesondere durch überhöhtes Tempo ausgelöst wird."

"Wir haben jetzt einen Weckruf aus Karlsruhe bekommen und diesen Weckruf aus Karlsruhe sollten wir nutzen und hören, um dafür zu sorgen, dass wir zu einer besseren Gesetzgebungspraxis in Deutschland kommen", so Heilmann. Das würde die Demokratie stärken.

Mit Informationen von dpa und AFP

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