Bäume im Wind (Symbolbild)
Bildrechte: BR / Markus Konvalin

Bannwälder sind aus Sicht der Verwaltungsrichter besonders geschützte Wälder in der Nähe von Siedlungsgebieten.

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Verwaltungsrichter stoppen Bannwaldrodung bei München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rodung des Planegger Bannwaldes "Douglaswäldchen" vorerst gestoppt. Die Richter gaben dem Eilantrag des Bund Naturschutz Bayern statt. Die Bäume sollten wegen eines geplanten Kiesabbaus gefällt werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Naturschützer haben mit ihrem Widerstand gegen die Rodung eines Bannwaldes zugunsten von Kiesabbau in Planegg im Landkreis München vorerst einen Erfolg errungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab einer Beschwerde des Bundes Naturschutz in Bayern statt. Die Genehmigung für den Kiesabbau und die damit verbundene Teilrodung des "Douglaswäldchens" sei vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht mit.

Sowohl die Rodung des rund zwei Hektar großen "Douglaswäldchens" als auch der Kiesabbau waren ursprünglich vom Landratsamt München genehmigt worden. Dagegen hatten die Naturschützer aber beim Verwaltungsgericht München Beschwerde eingelegt. Der Eilantrag wurde jedoch in erster Instanz verworfen.

Besondere Bedeutung für Klima und Wasserhaushalt

Der Verwaltungsgerichtshof sah das aber in zweiter Instanz nun anders. Bannwälder sind aus seiner Sicht besonders geschützte Wälder in der Nähe von Siedlungsgebieten. Ihnen komme eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima und den Wasserhaushalt zu, so die Richter. Deswegen müsse sichergestellt sein, dass für den abgeholzten Bannwald ein neuer, gleichwertiger Wald an anderer Stelle angepflanzt werde. Diese gesetzliche Bedingung sehen die Richter am Verwaltungsgerichtshof aber bislang nicht erfüllt.

Rodung noch nicht endgültig vom Tisch

Zudem kritisierten sie den Einwand, dass nur ein kleines Stück Bannwald gerodet werde. Mit dieser Begründung, so die Richter, könne der Wald jedoch im Wege einer Salamitaktik Stück für Stück seiner Funktionen beraubt werden. Mit dem Urteil wurde aber nur dem Eilantrag des Bund Naturschutz stattgegeben. Die Genehmigung des Landratsamtes München ist damit nur vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Bund Naturschutz: "Wir sind zuversichtlich"

Die Begründung des Gerichts unterstreiche die Bedeutung des Bannwalds bei Planegg, teilte der BN mit. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Wald in Planegg dauerhaft erhalten werden kann. Jeder Baum, der in Zeiten der Klimakrise unnötig gefällt wird, ist ein Baum zu viel. Die Kiesgewinnung auf Waldgebieten muss generell ein Ende haben." In dem Fall handle es sich um einen Klimaschutzwald höchster Kategorie in der Hauptwindrichtung vor München. "Wälder am Stadtrand haben eine nicht zu unterschätzende Kühlwirkung, es gehört zum Gebot der Stunde, diese Wälder in Zeiten von immer unerträglicheren Temperaturen in der Stadt zu schützen."

Mit Material von dpa

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