Eilantrag gegen Corona-Testpflicht an Schulen abgelehnt
Schüler dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie einen negativen Corona-Test haben. Einen Eilantrag dagegen hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Für alle, die nicht getestet werden wollen, muss es aber Distanzunterricht geben.