ARCHIV - 24.11.2018, Bayern, Greding: Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen beim Landesparteitag der AfD Bayern auf einem Tisch.
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Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

Mit einem Antrag wollte die bayerische AfD verhindern, vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Damit ist die Partei nun vorerst gescheitert.

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Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen, teilte das Gericht am Montag mit.

Die AfD selbst will den Beschluss rechtlich prüfen lassen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Nach Aussage der AfD habe sich das Gericht für die Einstufung in Bayern "auf (überwiegend veraltete) Aussagen aus anderen Bundesländern bezogen".

Landesamt darf zum Teil über AfD-Beobachtung informieren

Bei der Entscheidung im Oktober 2022 hatte das Gericht dem Landesamt auch vorläufig untersagt, "Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben". Am Montag teilte das Verwaltungsgericht nun mit, das LfV dürfe die Öffentlichkeit zumindest über die Beobachtung auf Basis offen zugänglicher Informationen informieren.

Nachrichtendienstliche Mittel durfte der Verfassungsschutz in Bayern bei der Beobachtung der Bayern-AfD seit einer Entscheidung des Gerichts im Oktober 2022 vorläufig nicht mehr einsetzen. Eine Entscheidung über deren Zulässigkeit traf das Gericht am Montag nicht. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass der Verfassungsschutz solche Mittel bei der Beobachtung der AfD einsetze, sagte ein Gerichtssprecher. Daher könne sich der Landesverband auch nicht dagegen wehren.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern "lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen", teilte das Gericht mit. "Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien." Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbilden, seien sie "jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits".

Innenministerium: AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft

Das bayerische Innenministerium hatte im September mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet. Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes hatte damals aber bereits betont: "Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist." Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle nur denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.

Grünen-Fraktionsvorsitzende Schulze begrüßt Urteil

Die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, begrüßte das Urteil. "Offen demokratieverachtend, gewaltverherrlichend, Hass und Hetze verbreitend – das ist die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag. Sie ist und bleibt ein Fall für den Verfassungsschutz", so Schulze. Die Partei positioniere sich "weit außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist ein Sicherheitsrisiko für unser Land", fügte Schulze hinzu.

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