Der zerstörte Biberdamm im Bayerischen Wald
Bildrechte: privat/Markus Koller

Jemand wandte viel Arbeit auf, um Äste, Zweige und Baumstämme eines Biberdamms im Bayerischen Wald auseinanderzubauen

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Unbekannter zerstört Biberdamm im Biotop

Ein Unbekannter hat im Kreis Regen einen Biberdamm zerstört und dadurch einen kleinen See trocken gelegt. Der Täter muss viel Arbeit investiert haben, dieses dichte Geflecht auseinanderzuziehen. Die Polizei geht dem Naturschutzdelikt nun nach.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

In einem Wald bei Brandten, einem Dorf im Bayerischen Wald, hat ein unbekannter Täter einen Biberdamm zerstört und dadurch einen kleinen Bibersee, den das Tier aufgestaut hatte, komplett trocken gelegt. Entdeckt und angezeigt hat diesen Fall von Naturschutzkriminalität der Anwohner Markus Koller. Ihm ist es wichtig, dass solche Delikte strafrechtlich verfolgt werden, sagte er dem BR.

Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet

Die Polizei leitete mittlerweile ein Strafverfahren nach dem Naturschutzgesetz ein. Biber sind streng geschützte Tiere. Der bislang unbekannte Täter muss ein ganzes Stück Arbeit in den Abbau des Damms gesteckt haben, vermutet Anwohner Koller, der in dem Waldstück im Landkreis Regen regelmäßig spazieren geht. Der Damm bestand nämlich aus fest ineinandergesteckten dünnen Baumstämmen und Zweigen. Dieses ganze Material lag an der Seite.

Verwischte ein Regenschauer die Spuren?

"Eigentlich braucht man für so eine Zerstörung eine Seilwinde", so Koller. Es habe auch Fahrzeugspuren gegeben, sagt er, allerdings nicht von einem schweren Traktor. "Eventuell war es ein Quad-Fahrzeug". Es könne aber auch sein, dass ein Gewitterschauer die Fahrzeugspuren bereits verwischte.

Biber seitdem nicht mehr gesehen

Der Biber hatte an der Stelle den Arnetsbach zu einem kleinen Bibersee aufgestaut. Das Auwaldgebiet dort ist als Biotop ausgewiesen. Was nach der Zerstörung seines Baus aus dem Biber geworden ist, ist unklar. "Das Tier ist verschwunden", berichtet Markus Koller. Er hofft, dass der Biber nicht auch noch getötet wurde.

💡 Biber - streng geschützt

Der Biber genießt durch das Bundesnaturschutzgesetz Artenschutz. Für das Fangen oder Verletzen eines Bibers können in Bayern bis zu 50.000 Euro Strafe anfallen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht auch, wenn die Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines Bibers beschädigt oder zerstört wird. (Quelle: bussgeldkatalog.org)

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