Andreas Perr
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Der Kläger Andreas Perr vor Prozessbeginn an seinem Platz im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein (am 20. Juni 2023)

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Missbrauchsprozess: Gericht ordnet psychiatrisches Gutachten an

Im Prozess um Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs gegen das Erzbistum München und Freising soll der Kläger persönlich vor Gericht aussagen. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden. Außerdem ordnete es ein psychiatrisches Guthaben an.

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Im Prozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen will das Landgericht Traunstein ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einholen. So soll geklärt werden, ob der erlittene Missbrauch ursächlich für eine psychische Störung des Mannes und seiner Alkohol- und Drogenabhängigkeit war.

Außerdem soll der 39-jährige Andreas Perr am 12. September persönlich vor Gericht angehört werden. Über die Ladung weiterer Zeugen habe man noch nicht entschieden, heißt es in einer Presseerklärung.

Missbrauchsopfer will 350.000 Euro von Kirche und Papst-Erben

Perr, ein früherer Ministrant, gibt an, in den 1990er Jahren vom damaligen Pfarrer H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Daraufhin hatte er den Täter, das Erzbistum München und Freising sowie Kardinal Joseph Ratzinger, den späteren Papst Benedikt XVI., verklagt, weil in dessen Zeit als Münchner Erzbischof H. nach Übergriffen im Bistum Essen von dort ins Erzbistum München und Freising kam.

Perr fordert von der Kirche mindestens 300.000 Euro Schadensersatz, von den Erben des mittlerweile verstorbenen Papstes 50.000 Euro. Dieser Teil des Verfahrens wurde abgetrennt, weil noch nicht klar ist, wer das Erbe antritt und damit auch das Verfahren erbt.

Erzbistum München und Freising fordert psychiatrisches Gutachten

Bei einer ersten Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Traunstein grundsätzlich einen Haftungsanspruch und damit einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bejaht. Grundsätzlich zeigte sich das Erzbistum München und Freising auch bereit, dies zu leisten.

Der Anwalt der Kirche jedoch erklärte, er könne auf Basis der bisher vom Kläger gemachten Angaben nicht bewerten, welche Summe angemessen sei, und verlangte eine Einschätzung des Gerichts. Dazu soll es nun die Beweisaufnahme geben. Mit einem Urteil rechnet das Landgericht Traunstein nicht mehr in diesem Jahr.

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