Richter und ein Angeklagter in einem Saal des Landgerichts Ansbach.
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19 Monate Gefängnis wegen Betrugs, so lautet das Urteil gegen einen 37-Jährigen. Der Mann ist bekannt als Organisator von Corona-Demos.

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Organisator von Corona-Demos muss 19 Monate in Haft

Es waren zwei turbulente Prozesstage mit widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten, die dann überraschend zu einem Geständnis wurden. Nun steht das Urteil im Berufungsprozess am Ansbacher Landgericht fest: Markus S. muss wegen Betrugs in Haft.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

"Das ist mir jetzt zu blöd, dann leg ich halt ein Geständnis ab" – dieser Satz war nicht nur einmal im Verhandlungssaal des Ansbacher Landgerichts zu hören. Hier musste sich ein 37-Jähriger am Dienstag und Donnerstag wegen verschiedener Betrugsfälle verantworten. Die beiden Hauptanklagepunkte: Er soll sich vom Jobcenter Ansbach in zwei Fällen zu Unrecht insgesamt rund 25.000 Euro Arbeitslosengeld erschlichen haben. Dies sieht das Gericht nun als bewiesen an, weshalb er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt wurde.

Angeklagter organisierte Corona-Demos

Der Angeklagte Markus S. ist in Ansbach vor allem als Organisator von Corona-Demonstrationen unter dem Motto "Ansbach steht auf" bekannt. Als solcher polarisierte er. Wohl auch deswegen war das Interesse der regionalen Presse an dem Prozess groß. Verurteilt wurde er allerdings nicht wegen der Organisation von Corona-Demos, sondern wegen Betrugs.

Markus S. musste sich dafür verantworten, dass er zwei Mal Geld vom Jobcenter Ansbach erhalten hatte, obwohl er zeitgleich als Student an der Hochschule Ansbach eingeschrieben war. Als solcher hätte er keinen Anspruch auf Zahlungen gehabt. Einmal handelte es sich um knapp 11.200 Euro, die er von Februar 2018 bis Januar 2019 bezog, ein zweites Mal um rund 14.050 Euro in einem Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Februar 2022.

Spenden einbehalten

Darüber hinaus soll er Miete von 570 Euro für seine Ansbacher Wohnung und Spendengelder von fast 2.900 Euro an die Vereinigung "Ansbach steht auf" einbehalten haben. Am Ende des ersten Verhandlungstags entschied das Gericht, die beiden letzten Anschuldigungen fallen zu lassen, da sie im Verhältnis zu den ersten beiden Anklagepunkten nicht ins Gewicht fallen würden.

Lange Ausführung, kurzes Geständnis

Im Gegensatz zum Prozess in erster Instanz vor dem Ansbacher Amtsgericht im August erklärte Markus S. direkt zu Beginn seine Sicht auf die Anklage. Zunächst behauptete er noch, er sei der Meinung gewesen, er werde exmatrikuliert und habe sich irrtümlich als Student ausgegeben und im Zuge dessen Zahlungen vom Jobcenter bekommen. Nachfragen und Ausführungen der Richterin unterbrach er dabei regelmäßig und wurde laut. Dies nahm die Vorsitzende Richterin zu Beginn noch geduldig in Kauf, bis sie den Angeklagten irgendwann in die Schranken wies – auch weil seine Ausführungen nicht immer Sinn ergaben.

Plötzlich jedoch gab er zu, dass dies ein Versehen gewesen sei, was in einem echten Geständnis endete. Er räumte ein, die Leistungen absichtlich als Nicht-Student beantragt zu haben, weil er als über 37-Jähriger keine Ansprüche auf die unterstützende Leistung aus dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz – kurz Bafög – hatte.

Überraschendes zweites Geständnis

Im zweiten Betrugsfall behauptete Markus S. vehement, dass er sich Mitte 2020 zwar für drei Studiengänge beworben, aber wegen der Aussicht auf coronabedingten Onlineunterricht nicht angetreten habe. Dies widerlegten mehrere E-Mails und Datenblätter einer Hochschulmitarbeiterin, die als Zeugin aussagte. Dies passte dem Angeklagten offensichtlich nicht, weshalb er mehrfach fragte, welchen Vorteil er von einem Studium gehabt hätte, wenn er nicht einmal Prüfungen abgelegt habe. Daraufhin entgegnete die Richterin irgendwann: "Wenn es in Ihren Augen besser klingt, dass sie Hartz IV beziehen als Student zu sein, dann ist das so." Trotzig entgegnete der Angeklagte, dass er dann eben alles gestehe, er werde sowieso vorverurteilt, damit sei egal, was er sage. Nach Rücksprache mit seiner zunehmend genervten Verteidigerin gestand er überraschend auch den zweiten Fall.

Keine Bewährung wegen schlechter Sozialprognose

Am zweiten Prozesstag ging es vor allem um Markus S.' lange Liste an Vorstrafen. Schließlich forderte der Staatsanwalt 22 Monate Haftstrafe ohne Bewährung, was dem Urteil in erster Instanz am Amtsgericht entspricht. Die Verteidigerin plädierte auf ein deutlich geringeres Strafmaß, nämlich 12 Monate Haft auf Bewährung und verwies auf seine Geständnisse. Schließlich verkündete die Vorsitzende Richterin das Urteil: 19 Monate Haft. Dabei erkannte sie vor allem das erste Geständnis an. Auf Bewährung verzichtete das Gericht, weil sie "beim besten Willen keine positive Sozialprognose" für den 37-Jährigen erkennen könne, erklärte die Vorsitzende Richterin. Dabei bezog sie sich auf seine lange Liste an Vorstrafen, zu der auch Haftstrafen gehören. Beide Parteien können noch Berufung einlegen.

Angeklagter mittlerweile in Nürnberg aktiv

Markus S. ist nach BR-Recherchen mittlerweile in Nürnberg im Umfeld einer Gruppe aktiv, die dort Corona-Demonstrationen organisiert. Zudem trat er bei einer Kundgebung am vergangenen Samstag in der Nürnberger Innenstadt als Redner auf. Diese Kundgebung, bei der auch ein AfD-Landtagsabgeordneter sprach, richtete sich gegen die Versammlung "Nie wieder ist jetzt!" der Allianz gegen Rechtsextremismus, zu der mehr als 25.000 Menschen auf den Kornmarkt kamen. Mehrere Dutzend Teilnehmer dieser Versammlung protestierten spontan gegen die Kundgebung mit AfD-Beteiligung, an der nach Polizeiangaben 15 Personen teilnahmen, es kam zu hitzigen Wortgefechten. Eine Polizeikette musste beide Parteien trennen. Verletzt wurde niemand.

37-Jähriger wegen Betrugs in Ansbach verurteilt
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Ein 37-Jähriger ist vom Landgericht Ansbach wegen Betrugs verurteilt worden. Bekannt wurde er als Organisator von Corona-Demos.

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