Der verurteilte Arzt an einem der vergangenen Prozesstage
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Der verurteilte Arzt an einem der vergangenen Prozesstage

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Arzt verschreibt ohne Grund Cannabis - Über drei Jahre Haft

Weil er mehr als 500 Mal ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben hat, muss ein Münchner Arzt dreieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht München I verurteilte ihn jetzt wegen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Seit fünf Jahren dürfen Ärzte ihren Patienten ganz legal Rezepte für medizinisches Cannabis ausstellen, die dann in Apotheken eingereicht werden können. Ein Arzt wurde in diesem Zusammenhang nun zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt: wegen 539 Fällen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln - und wegen des Besitzes einer Pistole. Außerdem wurde ein Berufsverbot verhängt.

Cannabis-Verschreibung nur nach gründlicher Untersuchung

Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2017 in begründeten Fällen Cannabis verschreiben. Das ist aber nur dann erlaubt wenn die Mediziner durch die Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass die Anwendung aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist.

Cannabis verschrieben, um Geld zu verdienen

Das Landgericht München I stellte aber im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte, der zuvor ein Geständnis abgelegt hatte, seinen Patienten in den Jahren 2017 und 2018 ohne Untersuchung und Diagnose Cannabis verschrieb, um damit Geld zu verdienen. Die Praxis des Mannes sei für "eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung" gar nicht ausgestattet gewesen, so das Gericht.

Arzt verschrieb Cannabis in Cafés und Restaurants

Nach Gerichtsangaben traf sich der heute 68-jährige Arzt mit seinen Patienten nicht in seiner Praxis, sondern in verschiedenen Cafés und Restaurants in München. Dort verlangte er zwischen 120 und 150 Euro für eine erste Verschreibung und 60 Euro für Folgeverschreibungen. 47.700 Euro Gewinn durch die Taten ("Taterträge") zog das Gericht ein.

Geständnis wirkte strafmildernd

Der 68-Jährige habe "seine Pflichten als Arzt grob verletzt", hieß es im Urteil. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht "den freiwilligen Verzicht auf die Approbation sowie sein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis" und die Tatsache, dass er auch die Pistole, die er verbotenerweise besaß, ohne Widerstand einziehen ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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