Nach nur fünf Monaten Sedisvakanz wird der Speyrer Generalvikar Dr. Franz Jung zum 89. Bischof von Würzburg geweiht und damit Nachfolger von Bischof Friedhelm Hofmann, der 13 Jahre an der Spitze des Bistums stand.
Bildrechte: BR/Klaus Landry

Bischofsweihe in Würzburg

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Ermittlungen gegen Würzburger Bischof Franz Jung eingestellt

Unter anderem wegen Verleumdung hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Würzburger Bischof Franz Jung ermittelt. Das Verfahren ist inzwischen eingestellt worden. Der Grund: Verjährung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Nach einem jahrelangen Streit um ein Immobiliengeschäft hatten zwei ehemals hochrangige Mitarbeiter des Bistums und ein Künstlerehepaar Anzeige erstattet – gegen den Würzburger Bischof Franz Jung und seinen früheren Generalvikar. Der Vorwurf lautete unter anderem Verleumdung. Vor etwa zwei Monaten hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Inzwischen ist das Verfahren eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Anfrage von BR24 mit. Als Einstellungsgrund gab die Staatsanwaltschaft Verjährung an.

Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt

Die Verjährungsfrist bei einer Verleumdung beträgt fünf Jahre. Die Staatsanwaltschaft legte nach Überprüfung den 12. Juli 2018 als Beginn der Verjährung fest. Die Strafanzeige sei erst nach dem 12. Juli 2023 eingegangen. Ihm seien die Hände gebunden gewesen, sagte der Anwalt eines Klägers, Hans-Joachim Diener BR24: Denn bis März dieses Jahres sei wiederum noch ein Verfahren gegen seinen Mandanten gelaufen.

Streitigkeiten um Verkauf kirchlicher Immobilie

Ausgang für die Ermittlungen gegen Jung war ein langjähriger Streit im Bistum Würzburg: Das Bistum hatte schwere Vorwürfe gegen ehemalige Geschäftsführer und Aufsichtsräte eines kirchlichen Bauträgers erhoben. Es ging um den Verdacht, sie könnten eine kirchliche Immobilie unter Wert verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, der Ex-Geschäftsführer musste sich schließlich am Landgericht Würzburg verantworten. Doch beim Prozess im März 2023 erwiesen sich die Vorwürfe als haltlos. Das Verfahren wurde eingestellt.

Bistumsmitarbeiter erstatteten Anzeige

Die ehemaligen Bistumsmitarbeiter wollten nun ihrerseits gegen ihren früheren Arbeitgeber vorgehen – unter anderem wegen Verfolgung Unschuldiger, Verleumdung und übler Nachrede. Die Strafanzeige gegen Franz Jung und seinen ehemaligen Generalvikar habe man umgehend nach dem Prozess erstattet, heißt es von den Anwälten der ehemaligen Mitarbeiter. Sie sehen die Vorwürfe nicht als verjährt an, aus ihrer Sicht beginne eine mögliche Verjährungsfrist erst mit der Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten.

"Es ist wie mit den Missbrauchsfällen", sagte Hans-Joachim Diener auf Anfrage von BR24. "Aus formalen Gründen wird eingestellt. Die moralische Schuld bleibt, es wurden Menschen seelisch gequält und bis heute ist von der Kirche kein Wort der Entschuldigung gekommen", so Diener. "Man bekommt nicht Gerechtigkeit, man bekommt eine Entscheidung." Die Staatsanwaltschaft habe nicht in der Sache geprüft, weil die Klägerseite zu spät angezeigt hat.

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