Am letzten Tag des Jahres haben viele Menschen Rituale, um mit dem alten abzuschließen und das neue Jahr zu begrüßen. Neben roter Unterwäsche oder Bleigießen gehört für viele lautes Böllern und Raketenschießen dazu. Jedoch: In einigen Städten in Niederbayern und der Oberpfalz und rund um Baudenkmäler ist das Zünden von Böllern und Raketen an Silvester verboten.
Kein Feuerwerk in einigen Innenstädten
Zum Beispiel in der Regensburger Altstadt: Dort wird aus Sicherheitsgründen auch die Steinerne Brücke für Fußgänger und Radfahrer komplett gesperrt, teilte die Stadt mit. Genauso gilt in den historischen Innenstädten von Landshut, Straubing und Passau ein Feuerwerks- und Böllerverbot zum Jahreswechsel. In Landshut sind Neu- und Altstadt betroffen, in Straubing das gesamte Innenstadtgebiet und in Passau besteht für den Kernbereich des Ensembles Altstadt und im Umfeld des Niederhauses eine Allgemeinverfügung.
Eine Laser-Show, wie in Straubing vor Corona, gibt es aufgrund der Energiesparmaßnahmen in diesem Jahr nicht.
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Erhöhte Brandgefahr rund um alte Gebäude
Die Bayerische Schlösserverwaltung weist außerdem darauf hin, dass rund um Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Das gilt dementsprechend für die Walhalla bei Donaustauf im Kreis Regensburg und für die Befreiungshalle in Kelheim. Dort werden zudem die Zufahrtsstraßen gesperrt: an der Walhalla am 31. Dezember von 18 Uhr bis 8 Uhr am Neujahrstag. Die Zufahrtsstraße zur Befreiungshalle ist derzeit wegen Bauarbeiten gesperrt. Dort passt ein Sicherheitsdienst auf, dass niemand zur Anlage hinaufgelangt. Auch die Zufahrt zur Burg Trausnitz in Landshut darf an Silvester nicht benutzt werden.
Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich, so die Bayerische Schlösserverwaltung. Auch die Verwendung von sogenannten chinesischen Himmelslaternen ist nach der Bayerischen Brandschutzordnung verboten.
Des Weiteren ist das Böllern und Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.
Böller-Unfall: 14-Jähriger verliert Finger
Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt vor den Gefahren. Erst Mitte Dezember war es im Landkreis Dingolfing-Landau zu einem tragischen Unfall gekommen: Ein 14-Jähriger zündete in Frontenhausen einen Böller und verletzte sich dabei schwer. Er verlor mindestens einen Finger, so die Polizei. Der Böller war zunächst nicht explodiert. Der Jugendliche nahm ihn vom Boden wieder in die Hand, wo er dann überraschend detonierte. Der verletzte 14-Jährige wurde in eine Fachklinik geflogen.
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Die Polizei warnt explizit vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerksartikeln und bittet darum, einige Sicherheitsregeln beim Zünden von Feuerwerk zu beachten.
Kein Feuerwerksverkauf während Corona
In den vergangenen zwei Jahren war wegen der Corona-Pandemie der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Dieses Jahr startete der Verkauf am 29. Dezember. Bis 31. Dezember dürfen Erwachsene geprüfte Raketen, Fontänen oder Böller mit einem CE-Kennzeichen erwerben. Ab 12 Jahren ist der Kauf von Wunderkerzen und Knallerbsen erlaubt.
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