Wolf spaziert über Wiese.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Der LBV hält die neue Wolfsverordnung der bayerischen Landesregierung in Teilen für rechtswidrig. Dagegen klagen will der Bund Naturschutz.

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Auch LBV fordert Rücknahme oder Änderung der Wolfsverordnung

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) macht Druck auf die bayerische Staatsregierung. Der LBV fordert die Regierung auf die Wolfsverordnung zurückzunehmen oder zu ändern. Dabei beruft er sich auf geltendes nationales und europäisches Naturschutzrecht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

"Nach eingehender Analyse fordert der LBV die Staatsregierung auf, umgehend die in Teilen rechtswidrige Verordnung zurückzunehmen", heißt es in einer Mitteilung des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz mit Sitz in Hilpoltstein. Die neue Wolfsverordnung sei in mehreren Punkten nicht mit dem geltenden nationalen und europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Damit schließt sich der LBV dem Urteil des Bund Naturschutzes an, der gegen das Gesetz klagen will.

Weiter heißt es, der LBV habe der bayerischen Staatsregierung die rechtlichen Schwächen der derzeitigen Verordnung in einem ausführlichen Schreiben mitgeteilt und sie deshalb zur Rücknahme oder Änderung aufgefordert. "Nachdem der Ministerpräsident selbst eingeräumt hat, bei rechtlichen Zweifelsfällen die Verordnung anzupassen, nehmen wir ihn hier beim Wort", wird Norbert Schäffer, der Vorsitzende des LBV zitiert. Und weiter: "Im Fall der Genehmigung eines Abschusses von Wölfen auf Basis von aus LBV-Sicht klar rechtswidrigen Punkten werden wir dagegen rechtlich vorgehen."

LBV stützt sich auf Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Ein Kritikpunkt an der neuen Wolfsverordnung ist beispielsweise, dass ein Wolf bereits dann abgeschossen werden kann, wenn er sich mehrere Tage lang weniger als 200 Meter entfernt von geschlossenen Ortschaften oder Gebäuden und Stallungen aufhält. Nach Einschätzung des LBV sei dieses Verhalten für neugierige und unerfahrene Jungtiere typisch und ungefährlich. Mit dieser Begründung habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung im Jahr 2022 auch festgehalten, dass kein Handlungsbedarf bestehe, solange ein Wolf Ortschaften bloß durchstreift.

Wölfe sollten in Naturschutzgebieten geschützt sein

Weiterhin kritisiert der LBV die mögliche Entnahme von sogenannten "Problemwölfen" sogar auf Naturschutzflächen, insbesondere in Nationalparken.

"Wenn nicht einmal mehr Nationalparks von derartigen Eingriffen freigehalten werden, ist diese Verordnung fachlich und rechtlich nicht haltbar und muss entsprechend überprüft und geändert werden." Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender

Der LBV kündigt an, gegen die Wolfsverordnung als solche keine Klage einzureichen. Sollte es aufgrund rechtswidriger Punkte aus der neuen Verordnung jedoch zur Genehmigung für einen Wolfsabschuss kommen, werde der LBV unverzüglich eine Klage prüfen.

Zuvor hatte bereits der Bund Naturschutz eine Klage gegen die seit 1. Mai geltende bayerische Wolfsverordnung beschlossen. Auch ein neues Gutachten des Bundestags hatte ergeben, dass diese bayerische Wolfsverordnung weder mit EU-Recht noch mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar sei.

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