Wolf (Symbolbild)
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Gutachten: Wolfsverordnung widerspricht Bundes- und EU-Recht

Die neue bayerische Wolfsverordnung ist nicht mit EU-Recht und auch nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar, heißt es in einem neuen Gutachten des Bundestags. In der FDP wirft man Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Schaumschlägerei vor.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Seit dem 1. Mai gilt in Bayern die umstrittene neue Wolfsverordnung. Sie erleichtert es, Wölfe abzuschießen. Doch ein Gutachten des Bundestags kommt jetzt zu dem Schluss, dass die Verordnung im Widerspruch steht zu Bundesrecht und EU-Recht. Hauptkritikpunkt: Die bayerische Wolfsverordnung erlaubt die Tötung eines Wolfes schon nach einem einzigen Riss von Weidetieren.

Auch der Bund Naturschutz hält die Verordnung nicht mit bayerischem, deutschem und europäischem Naturschutzrecht für vereinbar und will dagegen vor Gericht klagen.

"Abschuss nach nur einem Riss nicht mit Artenschutz vereinbar"

Das von der Bundestagsfraktion der FDP in Auftrag gegebene Gutachten, das BR24 vorliegt, macht nun geltend, dass der Europäische Gerichtshof den Abschuss der - unter Artenschutz stehenden - Wölfe nur unter sehr strengen Auflagen erlaube. Zunächst hatten die Zeitungen der "Mediengruppe Bayern" (Samstag) darüber berichtet.

Darum "dürfte eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar sein", so steht es in dem 16-seitigen Gutachten zu lesen. Ähnlich sei auch das Bundesnaturschutzgesetz zu interpretieren.

Abschuss ohne Nachweis auf einen Wolf?

Das Gutachten hält es auch für fragwürdig, dass in Bayern Wölfe abgeschossen werden sollen, selbst wenn gar nicht sicher ist, ob ein Riss überhaupt von ihnen stammt. Das widerspreche vermutlich dem Bundesnaturschutzgesetz.

Dürr: Söder ist ein Schaumschläger

Der FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr schließt aus dem Gutachten, dass nur der Bund eine rechtssichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen kann. Der "Mediengruppe Bayern" sagte er, bis zum Sommer werde der Bund Eckpunkte für eine bundesweite Regelung erarbeiten und diese anschließend umsetzen.

Laut Dürr hat das Gutachten auch erwiesen, "dass Markus Söder ein Schaumschläger ist: Seine Wolfsverordnung ist in mehrfacher Hinsicht nicht mit Bundesrecht und EU-Recht vereinbar".

Kaniber: Keine Zeit für Schwarzer-Peter-Spiel

In einer ersten Reaktion erklärte Bayerns Agrarministerin Kaniber (CSU), die Bundesregierung mache zu wenig beim Thema Wolf: "Die Weidewirtschaft ist in ernster Gefahr und hat keine Zeit mehr für das Schwarze-Peter-Spiel der Ampelparteien."

Die bayerische Staatsregierung zweifelte den Schutzstatus des Wolfes wiederholt an, da es ihrer Meinung nach bereits zu viele Wölfe in Deutschland und auch in Bayern gebe.

Mit Informationen von dpa

Schwarzweißaufnahme von einem Wolf.
Bildrechte: Foto: Jagdschutz- und Jägerverein Eichstätt
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Wölfe

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