Das Verfahren um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge im oberfränkischen Ermreuth geht in die nächste Instanz. Der Angeklagte habe gegen das Urteil über seinen Verteidiger Berufung eingelegt, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Bamberg am Mittwoch mit.
Zweieinhalb Jahre Haft wegen Brandstiftung
Das Gericht hatte den 22-Jährigen am 26. Mai zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt. Der Richter hatte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung attestiert. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen und das Urteil solle insofern auch ein deutliches Zeichen setzen, hieß es zur Begründung.
Die Aussetzung der Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren auf Bewährung sei nicht möglich gewesen, so der Richter, weil die Gefahr einer Wiederholung bestehe. Allein die Verhängung von Auflagen zur Bekämpfung des Alkoholproblems und zur Änderung der rechtsradikalen Gesinnung seien nicht ausreichend.
Überwachungsvideo zeigt die Tat
Der junge Mann hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben, und eingeräumt, in der Nacht Silvesternacht in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie der 22-Jährige ein Fenster der Synagoge einschlägt und mehrmals versucht, den Feuerwerkskörper zu entzünden. Als ihm dies nicht gelingt, geht er weiter. Der Feuerwerkskörper wurde nicht aufgefunden. In dem Gebäude befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine Menschen, es entstand ein Schaden von rund 1.600 Euro. Der Vorfall hatte weit über die Gemeinde hinaus für Empörung gesorgt. Ermreuth ist ein Ortsteil von Neunkirchen am Brand im Landkreis Forchheim.
Mit Informationen von dpa.
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